Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Videokonferenzlösung 2026 - ViKo26

537544-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Videokonferenzlösung 2026 - ViKo26
OJ S 175/2024 09/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVideokonferenzlösung 2026 - ViKo26
BeschreibungIm Rahmen der BayernCloud Schule (ByCS) sollen datenschutzkonforme, sichere und auf die Bedürfnisse der Schulen angepasste Anwendungen zur Kommunikation- und Kollaboration als Software-as-a-Service (SaaS) beschafft werden. Sie bilden den Virtuellen Arbeitsplatz der ByCS. Für den Virtuellen Arbeitsplatz Stufe 1 der ByCS muss eine Videokonferenzlösung beschafft werden, mit dem die bestehende Videokonferenzlösung der ByCS lückenlos fortgesetzt werden kann. Darüber hinaus sollen Supportdienstleistungen für die Nutzer, Monitoring-Dienstleistungen und Unterstützung bei der Abwicklung der Unterzeichnung der Auftragsverarbeitungsvereinbarung durch die Schulen beschafft werden. Zusätzlich soll der Auftragnehmer (AN) die inzwischen ByCS-weit eingeführten und etablierten Prozesse des IT-Servicemanagements unterstützen und die Videokonferenzlösung des AN darin integriert werden. Die Prozesse sind aufgrund der Komplexität des Gesamtsystems der ByCS und der Erwartungen der Nutzer bzgl. Stabilität und Performance des Systems zwingend erforderlich. Eine wesentliche geforderte Eigenschaft ist die kurzfristige extreme Skalierbarkeit der Lösung für Situationen wie z.B. Extremwetterlagen, in denen der Unterricht überwiegend online erfolgen muss oder flächendeckender Distanzunterricht in Bayern. Zur Anpassung der Systeme an den schulischen Zweck bzw. zur Integration in die bereits bestehende und weiter wachsende BayernCloud Schule-Landschaft sollen außerdem Entwicklungs-, Anpassungs- und Integrationsdienstleistungen beschafft werden. Damit der Auftragnehmer insbesondere bei der strategischen technischen Weiterentwicklung der BayernCloud Schule bei Bedarf zur Beratung herangezogen werden kann, sollen zusätzlich Beratungsleistungen beauftragt werden können.
Kennung des Verfahrens2314a054-1ff4-4d85-a830-4af5218bf70a
Interne Kennung2024CSC000004
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadtbayernweit; Hinweis: personenbezogene Daten, die Auftragnehmer unter dem Vertrag verarbeiten, dürfen nur in der EU, dem EWR und der Schweiz verarbeitet werden
Postleitzahl80333
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenVerarbeitungsprozesse, die nicht von dem Auftragnehmer, sondern von Nutzern der Software, außerhalb der EU bzw. des EWR oder der Schweiz veranlasst werden, stellen insoweit keine Verletzung der Ausführungsbedingung dar. Für die Schweiz existiert ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO der EU-Kommission.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe-- gemäß §§ 42 ff. VgV (insbesondere §§ 42 Abs. 1, 2, 57 Abs. 1 VgV), §§ 123, 124 GWB. Sollten für den Bewerber bzw. sein Unternehmen, dem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder das Unternehmen, dessen Fähigkeiten herangezogen wird (Eignungsverleiher), fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so sind diese mit dem Teilnahmeantrag zu erklären und weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen (Anlage D und E). Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge über den Ausschluss. -- Der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, muss mit dem Teilnahmeantrag die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage G „Scientology-Schutzerklärung“ zur Kenntnis nehmen und ihren Inhalt bestätigen (gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44)). -- Öffentliche Auftraggeber sind nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR netto verpflichtet, für den Bewerber/ den Bieter, jedes Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft, der/ die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle des Auftraggebers eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Angaben zur Einholung der Auskunft sind vom Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag zu erteilen (siehe Anlage F). Für die Erteilung eines Zuschlages kommt nur ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft in Betracht, der/ die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. -- Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, die Anlage L „Ausführungsbedingungen“ betreffend „No Spy“ und dem „Ort der Datenverarbeitung" einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage D) und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (siehe Anlage E), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage D) und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (siehe Anlage E), zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage D) und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (siehe Anlage E), zu erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21AEntG, § 19 MiLoG, § 21SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird, - gemäß § 3 LkSG die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden.
ZahlungsunfähigkeitMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage D) und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (siehe Anlage E), zu erklären, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage D) und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (siehe Anlage E), zu erklären, dass sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage D) und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (siehe Anlage E), zu erklären, dass sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zu erklären (siehe Anlage RUS), dass er/ es nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ebenso hat er/ es dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, zu erklären, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Zudem bestätigt er/ es und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Videokonferenzlösung 2026 - ViKo26
Beschreibung: Im Rahmen der BayernCloud Schule (ByCS) sollen datenschutzkonforme, sichere und auf die Bedürfnisse der Schulen angepasste Anwendungen zur Kommunikation- und Kollaboration als Software-as-a-Service (SaaS) beschafft werden. Sie bilden den Virtuellen Arbeitsplatz der ByCS. Für den Virtuellen Arbeitsplatz Stufe 1 der ByCS muss eine Videokonferenzlösung beschafft werden, mit dem die bestehende Videokonferenzlösung der ByCS lückenlos fortgesetzt werden kann. Darüber hinaus sollen Supportdienstleistungen für die Nutzer, Monitoring-Dienstleistungen und Unterstützung bei der Abwicklung der Unterzeichnung der Auftragsverarbeitungsvereinbarung durch die Schulen beschafft werden. Zusätzlich soll der Auftragnehmer (AN) die inzwischen ByCS-weit eingeführten und etablierten Prozesse des IT-Servicemanagements unterstützen und die Videokonferenzlösung des AN darin integriert werden. Die Prozesse sind aufgrund der Komplexität des Gesamtsystems der ByCS und der Erwartungen der Nutzer bzgl. Stabilität und Performance des Systems zwingend erforderlich. Eine wesentliche geforderte Eigenschaft ist die kurzfristige extreme Skalierbarkeit der Lösung für Situationen wie z.B. Extremwetterlagen, in denen der Unterricht überwiegend online erfolgen muss oder flächendeckender Distanzunterricht in Bayern. Zur Anpassung der Systeme an den schulischen Zweck bzw. zur Integration in die bereits bestehende und weiter wachsende BayernCloud Schule-Landschaft sollen außerdem Entwicklungs-, Anpassungs- und Integrationsdienstleistungen beschafft werden. Damit der Auftragnehmer insbesondere bei der strategischen technischen Weiterentwicklung der BayernCloud Schule bei Bedarf zur Beratung herangezogen werden kann, sollen zusätzlich Beratungsleistungen beauftragt werden können.
Interne Kennung: 32488ec3-be72-4ee9-a0b4-61c4ac185f3c
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: -- Option 1: Bereitstellung einer Desktop App für die Betriebssysteme Apple MacOS und Microsoft Windows -- Option 2: Verlängerung der initialen Vertragslaufzeit sechsmal um je ein (1) weiteres Jahr durch den Auftraggeber jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit; Der Vertrag über Cloudleistungen (Anlage 02 EVB-IT Cloudvertrag „Videokonferenzlösung 2026 – ViKo26“ Nummer 1.1 und Bewerbungsbedingungen Kapitel 1.6 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2a20092e-f174-4774-93e9-6c2089a0a76a) wird für eine Laufzeit von zunächst sieben (7) Jahren ab Zuschlag geschlossen (siehe 5.1.3 der Bekanntmachung) und kann optional sechsmal um je ein (1) Jahr verlängert werden. Bei vollständiger Ausschöpfung aller Optionen ist somit eine Gesamtlaufzeit von maximal dreizehn (13) Jahren möglich.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit7 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: -- Einreichung des Teilnahmeantrages: Die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots hat unter Verwendung elektronischer Mittel zu erfolgen. Nicht mittels elektronischer Datenübermittlung abgegebene Teilnahmeanträge bzw. Angebote werden nicht berücksichtigt. Die wirksame Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots hat vollumfänglich und ausschließlich über die Vergabeplattform eVergabe zu erfolgen. Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote die einfache Textform als zwingendes Formerfordernis vorgegeben. Dem Erfordernis der Textform nach § 126b BGB genügt die Angabe des Antragserstellers bzw. Bewerbers/Bieters im dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button „Teilnahmeantrag einreichen“ bzw. „Angebot einreichen“. -- Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Vergabestelle übermittelt Nachrichten aus dem Verfahren grundsätzlich nur über den Angebotsassistenten und versendet parallel – rein informatorisch – jeweils eine E-Mail-Nachricht (Info-E-Mail) an die in Ihrem Profil hinterlegte E-Mail-Adresse. Für die Kommunikation mit der Vergabestelle ist die Nachrichtenfunktion im Angebotsassistenten zu verwenden. -- Bewertung der Teilnahmeanträge (zu 5.1.9 der Bekanntmachung): Die Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der in Ziffer 2.1.6 und 5.1.9 sowie in den Bewerbungsbedingungen genannten Eignungskriterien, Wertungskriterien sowie Ausführungsbedingungen. Die Bewertungskriterien (Referenz für eine größere Kundeninstallation (E-3.2); Referenz für kurzfristig angekündigte anlassbezogene Hochskalierung (E-3.3); Referenz für die Anpassung des Brandings nach Kundenwunsch (E-3.5); Referenz für die Implementierung von individuellen funktionalen Kundenanforderungen mit einem Aufwand von in Summe mindestens 15 Personentagen (E-3.6); Power Usage Effectiveness als Nachhaltigkeitsaspekt (E-3.8); Umweltzertifizierung (E-3.9)) dienen der Ermittlung der Reihenfolge und damit der Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (siehe hierzu und zur genauen Punktevergabe auch Kapitel 3.3 der Bewerbungsbedingungen sowie Anlagen J und K). -- Auswahl der Bewerber (zu 5.1.9 der Bekanntmachung): Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung („Ausschlusskriterien“) erfüllen, wählt der Auftraggeber anhand der genannten „Bewertungskriterien“ (E-3.2, E-3.3, E-3.5, E-3.6, E-3.8 und E-3.9) bis zu drei (3) geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Sofern mehr als drei (3) geeignete Bewerber vorhanden sind, werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Teilnahmeanträge bei den genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden die drei (3) Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der drittbeste Bewerber, so werden diese mit dem Drittbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d. h. neben den besten drei (3) Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern weniger als drei (3) geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV). Geben nach Angebotsaufforderung der drei (3) geeignetsten Bewerber nicht alle ein Angebot ab, behält sich der AG vor, den nächst platzierten geeigneten Bewerber bzw. die jeweils nächst platzierten geeigneten Bewerber (sollte mehr als ein Bewerber aus der ursprünglichen Angebotsaufforderung kein Angebot abgeben) aus dem Teilnahmewettbewerb aufzufordern, ein Angebot abzugeben. Das Vorgehen des Nachrückens wird nicht angewendet, wenn einer der Bewerber zwar kein Angebot abgibt, aufgrund Gleichstand des Drittbesten (siehe oben) aber trotzdem Angebote von drei (3) Bewerbern vorliegen (siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 3.5). -- Mitteilungspflicht (zu 2.1.6 der Bekanntmachung): Tritt bei den in Anlage D und Anlage E genannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. -- Einreichung mehrerer Angebote (zu 5.1.12 der Bekanntmachung): Die Angabe unter 5.1.12 der Bekanntmachung gilt mit der Einschränkung, dass die Abgabe von mehreren Hauptangeboten, die sich nur im Preis unterscheiden, unzulässig ist (siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 1.9). -- Weitere Informationen und Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und zu beachten siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2a20092e-f174-4774-93e9-6c2089a0a76a).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses KriteriumsNicht verwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungGesamtjahresumsatz, Spezifischer Jahresumsatz, Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung-- Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber/ mindestens ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, zu erklären, dass der Gesamtjahresumsatz seines Unternehmens in den vergangenen drei (3) Geschäftsjahren (2021 - 2023) jeweils mindestens 5 Mio. Euro (netto) betrug (Kriterium E-2.1, Bewerbungsbedingungen Kapitel 3, Anlage H „Gesamtjahresumsatz und spezifischer Jahresumsatz“). -- Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber/ mindestens ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, zu erklären, dass der spezifische Jahresumsatz seines Unternehmens im Bereich Software as a Service („SaaS“) in den vergangenen drei (3) Geschäftsjahren (2021-2023) jeweils mindestens 2,5 Mio. Euro (netto) betrug (Kriterium E-2.2, Bewerbungsbedingungen Kapitel 3, Anlage H „Gesamtjahresumsatz und spezifischer Jahresumsatz“). -- Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant – das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, das Vorliegen bzw. den möglichen Abschluss einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. Euro (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) sowie für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. Euro (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) (Kriterium E-2.3, Bewerbungsbedingungen Kapitel 3, Anlage I „Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung“) zu erklären. Bei den zuvor genannten Kriterien handelt es sich um Ausschlusskriterien. siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2a20092e-f174-4774-93e9-6c2089a0a76a
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge3

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungUnternehmensbezogene Referenzen, Zertifizierung nach ISO 27001, Power Usage Effectiveness als Nachhaltigkeitsaspekt, Zertifikat bzw. die Darstellung des Umwelt-/Energiemanagementsystems
Beschreibung-- Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestzahl an gültigen und vergleichbaren Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung (E-3.1: Ausschlusskriterium (A-Kriterium)): eine (1) Referenz für eine größere Kundeninstallation (E-3.2), eine (1) Referenz für kurzfristig angekündigte anlassbezogene Hochskalierung (E-3.3), eine (1) Referenz für die Anbindung an ein kundenindividuelles Identity and Access Management System (IAM) (E-3.4), eine (1) Referenz für die Anpassung des Brandings nach Kundenwunsch (E-3.5), eine (1) Referenz für die Implementierung von individuellen funktionalen Kundenanforderungen mit einem Aufwand von in Summe mindestens 15 Personentagen (PT) (E-3.6). Gültig ist eine Referenz, wenn folgende vier Punkte kumulativ erfüllt sind (Mindestanforderungen): Referenz nicht älter als (3) drei Jahre (bezogen auf den Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung); Leistung muss vom Bewerber selbst bzw. im Falle der Eignungsleihe vom Eignungsverleiher selbst erbracht worden sein, Kontaktdaten des Referenzgebers (Name Referenzgeber; Name, Telefon und E-Mailadresse Ansprechpartner beim Referenzgeber) sind anzugeben; Projektreferenzen, die für das eigene Unternehmen oder mit dem eigenen Unternehmen verbundene Unternehmen erbracht wurden. Ein Kundenauftrag kann mehrere der vorgenannten Projektreferenzen (E-3.2 bis E-3.6) abdecken. Es muss jeweils eine Referenz eingereicht werden, die die beschriebenen Eigenschaften für eine gültige und vergleichbare Leistung nachweist. Mindestanforderungen an Vergleichbarkeit einer Referenz: Zu E-3.2: Vornahme größerer Kundeninstallation für mindestens (mind.) 12 Monate innerhalb letzten drei (3) Jahre (bezogen auf Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung) (A-Kriterium); mind. 10.000 Nutzer (Berechtigte, die Videokonferenzen (Vikos) durchführen dürfen) eines Kunden wurden für die Nutzung angemeldet (d.h. abgrenzbarer Nutzerkreis, kein öffentliches Internetangebot, Verrechnung über Kunden und nicht Nutzer) und es wurden im Mittel (über bisherige Vertragslaufzeit) mind. 100 Vikos pro Tag durchgeführt (Jahresmittel möglich (Anzahl Vikos im Jahr dividiert durch 365)) - Nachweis durch Bewerber nötig; Zu E-3.3: Durchführung einer kurzfristig angekündigten, anlassbezogenen Hochskalierung des Videokonferenzsystems im Rahmen eines Auftrags, innerhalb letzten drei (3) Jahre (bezogen auf Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung) (A-Kriterium); Anlass war höchstens 48 Stunden vor Beginn der Skalierung bekannt; Ausgangsbasis eine mittlere Nutzung (über bisherige Vertragslaufzeit) von mind. 100 Viko-teilnehmern war erfüllt (nicht zwingend in derselben Viko) und Skalierung um mind. Faktor 10, d.h. z.B. von 100 gleichzeitigen Vikos auf über 1.000 gleichzeitige Vikos durchgeführt (nicht zwingend in derselben Viko); Zu E-3.4: Realisierung der Anbindung an ein kundenindividuelles IAM-System im Rahmen eines Auftrags innerhalb letzten drei (3) Jahre (bezogen auf Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung) (A-Kriterium); Anbindung der SaaS-Lösung an kundenindividuelle IAM-System wurde derart realisiert, dass bestimmte Rechte bzw. Rollen in der SaaS-Lösung (z.B. Moderatorenrollen) vom kundenindividuellen IAM abgefragt; Zu E-3.5: Realisierung einer kundenindividuellen Anpassung der Weboberfläche der SaaS-Lösung innerhalb letzten drei (3) Jahre (bezogen auf Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung) (A-Kriterium); Realisierung nach Vorgaben des Kunden, mind. eine Reduzierung des Brandings auf neutrale Darstellung ohne Firmen- oder Produktnamen/-logos des Anbieters; Zu E-3.6: Implementierung von individuellen funktionalen Kundenanforderungen innerhalb letzten drei (3) Jahre (bezogen auf Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung) (A-Kriterium); Funktionale Änderung vom Kunden veranlasst und zu mind. 30% bezahlt; Implementierungsaufwand betrug mind. 15 PT; es handelte sich nicht um die Realisierung einer Anbindung in kundenindividuelles IAM-System im Sinne des Kriteriums E-3.4 und nicht um die Realisierung einer kundenindividuellen Anpassung der Weboberfläche der SaaS-Lösung im Sinne Kriterium E-3.5. (Kriterium E-3.1 bis E-3.6, Bewerbungsbedingungen Kapitel 3, Anlage J "Unternehmensbezogene Referenzen“). -- Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, eine Kopie der Zertifizierung nach ISO 27001 für alle Rechenzentren, in denen die ViKo-Lösung gehostet werden soll, einzureichen (Ausschlusskriterium) (Kriterium E-3.7, Bewerbungsbedingungen Kapitel 3). -- Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, einen PUE (Power Usage Effectiveness) – Wert des/ der für die Leistungserbringung vorgesehene/ n Rechenzentrum/ Rechenzentren anzugeben. Der zugesicherte PUE (Power Usage Effectiveness) im Rechenzentrum sollte maximal 1,5 betragen (Kriterium E-3.8, Bewerbungsbedingungen Kapitel 3, Anlage K „Nachhaltigkeit“). -- Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, über die Einhaltung von Anforderungen für die Einführung, Verwaltung und Verbesserung des Energieverbrauchs und der Energieeffizienz aller für die Leistungserbringung vorgesehener Rechenzentren, in Anlehnung an ISO 50001 oder vergleichbar (beispielsweise ISO 14001 oder EMAS) eine Kopie eines Zertifikats bzw. die Darstellung des Umwelt-/ Energiemanagementsystems einzureichen (Kriterium E-3.9, Bewerbungsbedingungen Kapitel 3). siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2a20092e-f174-4774-93e9-6c2089a0a76a
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge3
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Es wird die Einfache Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 angewandt. siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 4.1, 4.2 (siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2a20092e-f174-4774-93e9-6c2089a0a76a).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Es wird die Einfache Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 angewandt. Über Bewertungskriterien (B-Kriterien) wird bei der Bewertung der Angebote je Angebot eine Punktzahl ermittelt. Voraussetzung für einen Zuschlag ist die Erfüllung sämtlicher Ausschlusskriterien (A-Kriterien). siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 4.1 bis 4.3 und Anlage 05 Leistungskriterien (siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2a20092e-f174-4774-93e9-6c2089a0a76a)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen09/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der anwendbaren Verfahrensordnung zum Vergabeverfahren (§ 56 VgV). Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter 5.1.12 genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Registrierungsnummer: a794d4f7-4ad5-4513-b2d9-f1d0531ed116
Postanschrift: Salvatorstraße 2  
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921862928
Fax: +49 8921863928
Internetadresse: https://www.km.bayern.de
Profil des Erwerbers: https://www.km.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39  
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3a80e81e-095f-49b1-88e7-f03b1eae40d3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/09/2024 16:50:52 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 537544-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 175/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/09/2024

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Obertaufkirchen
Oberthulba
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Pfaffenhausen
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Pielenhofen
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Polling (bei Weilheim)
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Wörth an der Donau
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