Deutschland – Medizinische Geräte – Lieferung und Implementierung eines Patientenentertainmentsystens nebst Service und Wartung

527982-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Medizinische Geräte – Lieferung und Implementierung eines Patientenentertainmentsystens nebst Service und Wartung
OJ S 171/2024 03/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKlinikum Passau
E-Mailfsiebler@wfw.com
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung und Implementierung eines Patientenentertainmentsystens nebst Service und Wartung
BeschreibungZiel des gegenständlichen Auswahlverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten und leistungsfähigen Unternehmen als Grundlage für die Lieferung und Implementierung eines Patientenentertainmentsystems nebst Service- und Wartungsleistungen.
Kennung des Verfahrens09169b18-17af-49ac-9511-7072324509c8
Interne Kennungn.def.
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33190000 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Passau, Kreisfreie Stadt (DE222)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenObjektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Information eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge und der dargestellte Prüfungs- bzw. Wertungsumfang. Von demAuftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV höchstens fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Im Einzelnen: (1) Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB: Im ersten Schritt prüft derAuftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft der Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist. (2) Erfüllung der Mindestanforderungen: Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. (3) Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – den Grad der Vergleichbarkeit der mindestens drei eingereichten und den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen. Wesentliche Kriterien für diese qualitative Bewertung der Referenzangaben der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind die nachfolgenden Festlegungen anhand derer eine Rangfolge ermittelt wird. Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nach folgenden Maßgaben vergeben. Dazu im Einzelnen: a. Anzahl an den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen - 1 Punkt bei 3 bis 5 den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen - 3 Punkte bei 6 bis 9 den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen - 6 Punkte bei mehr als 9 den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen b. Anzahl der ausgestatteten stationären Betten (Addition der Angaben aus allen eingereichten und den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen) - 1 Punkt bei 200 bis 300 ausgestatteten stationären Betten - 3 Punkte bei 301 bis 400 ausgestatteten stationären Betten - 6 Punkte bei mehr als 400 ausgestatteten stationären Betten Die in den vorgenannten Kategorien ermittelten Punktwerte werden addiert, sodass insgesamt maximal 12 Punkte („Gesamtpunktzahl“) erreicht werden können. Der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den ersten Rang. Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) mit gleicher Gesamtpunktzahl werden absteigend auf die nachfolgenden Rangplätzen verteilt, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Rangplätze 1 bis 5 gleichermaßen belegen könnten, wird in analoger Anwendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt, bis die Rangfolge 1 bis 5 abschließend belegt werden kann. Sofern Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit derselben erreichten Gesamtpunktzahl nicht sämtliche Rangplätze 1 bis 5 belegen, wird die Losentscheidung unter den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften mit der niedrigeren Gesamtpunktzahl für die verbleibenden Rangplätze durchgeführt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
KonkursInsolvenz
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren
KorruptionBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
VergleichsverfahrenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBildung krimineller Vereinigungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
BetrugsbekämpfungBetrug oder Subventionsbetrug
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterInsolvenz
Rein innerstaatliche AusschlussgründeRein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSchwere Verfehlung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEinstellung der beruflichen Tätigkeit
Entrichtung von SteuernVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBildung terroristischer Vereinigungen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Lieferung und Implementierung eines Patientenentertainmentsystens nebst Service und Wartung
Beschreibung: Ziel des gegenständlichen Auswahlverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten und leistungsfähigen Unternehmen als Grundlage für die Lieferung und Implementierung eines Patientenentertainmentsystems nebst Service- und Wartungsleistungen. Zur Implementierung des Patientenentertainmentsystems sollen vom Auftragnehmer insbesondere folgende Komponenten beschafft werden: • Endgeräte, d.h. moderne Terminals (Farbe Weiß) für TV-Telefonie-Internet-Sonstige Anwendungen in den Größen Standardausstattung (10-14“) und Wahlleistungsbetten (15-18“), welche insbesondere die nachfolgenden Funktionen aufweisen: o Front-Kameras zum Einscannen von Barcodes (Zugang zum Entertainmentsystem/Patientenarmbänder) sowie zukünftige Videogespräche bspw. im Rahmen der virtuellen Visite, o Virtuelle Tastaturen sowie Touchscreens, o Audio-Ausgabe über Klinkenstecker, teilweise mit Telefonhörern sowie o Integrationsmöglichkeit von patienteneigenen Tablets und Smartphones (BYOD). • Halterungen ((teilweise höhenverstellbare) Nachttischschwenkarme, teilweise höhenverstellbare und schwenkbare Wandarme, Wandhalterungen, Tragarme, Parkhalterungen, Halterungen für die Tablets der Patienten (BYOD)) inkl. Klötzen. o Die Halterungen sind betriebsbereit zu montieren; Die Terminals sind in Abstimmung mit dem Klinikum betriebsbereit vom Auftragnehmer zu montieren. Der Potentialausgleich bei Halterungen ist gemäß den Vorschriften vom Auftragnehmer zu beachten. • Server/Software für IP-Streaming von TV und Videos, Filmen, Mediatheken usw. mit geschlossenem Ton, bestehend aus o Unicast-Aufbereitung für BYOD-Geräte im WLAN, o WLAN: bestimmte Anwendungen bzw. Protokolle sind ganz, teilweise oder gar nicht zuzulassen bzw. mit patienteneigenem Account (Netflix, Amazon Prime Video), o Bereitstellung codierter Programme von Sky in Abhängigkeit der Berechtigun-gen des Patienten, für alle Typen von Endgeräten, o flexible Gebührenmodelle für Telefon, TV, Internet, Video-Streaming/Filme usw., Umsetzung im Detail in Absprache mit dem Klinikum nach Auftragserteilung, o Identifikation des Patienten über Tickets, Barcode, QR-Code o.ä., keine Chipkarten, o Integration der vorhandenen Klinikum-Apps für alle Geräte in der neuen Lösung, o Konfigurationsplattform für klinikeigene Apps, unabhängig vom Endgerätetyp, o Integration eines Klinik App-Store inkl. Nutzungsmöglichkeit bzw. Integration von 3rd Party Apps, o Inkasso: online-Payment bzw. Bankeinzug, ohne Kassenautomaten sowie o Apps nach Absprache (Zeitschriften, Speisen, Termine, Patientenakte o.ä.). Bezüglich der weiteren Einzelheiten hinsichtlich der zu beschaffenden Leistungsgegenstände wird im Übrigen auf die Leistungsbeschreibung in Anlage 1 sowie das Leistungsverzeichnis in Anlage 2 zu Teil E der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Rah-menvereinbarung nebst Anlagen)“) verwiesen.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Kreisfreie Stadt (DE222)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer in Kraft und gilt für einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (48 Monate). Der Auftraggeber hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einmal um weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt damit 60 Monate (Maximallaufzeit). Für die nach dieser Rahmenvereinbarung vom Auftragnehmer geschuldeten Betriebs- und Serviceleistungen gilt eine Grundlaufzeit von fünf Jahren. Erfolgt seitens des Auftraggebers keine Kündigung sechs Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit ist die Laufzeit für die Betriebs- und Serviceleistungen unbefristet.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungFolgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden: (a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; (b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; (c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; (d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar; (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; (f) er mit der Abfrage durch die Auftraggeber von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG für den Fall einer beabsichtigten Zuschlagserteilung einverstanden ist. (6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren; (7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Angebot einzureichen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss einen Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) – zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate – über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer erbringen. Die Deckungssumme für jeden Schadensfall muss jeweils mindestens EUR 3,0 Mio. betragen. Mit den Anforderungen an den Versicherungsschutz wird keine unbegrenzte Maximierung des Versicherungsschutzes verlangt. Nach den Standardversicherungsbedingungen ist davon auszugehen, dass die Versicherungspolice eine 2-fache Maximierung pro Versicherungsjahr vorsieht. Die Versicherung muss für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren aufweisen. Falls die vorstehenden Anforderungen mit einer bestehenden Versicherung nicht vollständig nachgewiesen werden können, muss eine Verpflichtungserklärung des Versicherungsgebers vorgelegt werden, dass die Deckungssumme, Maximierung und Liquidation im Falle einer Auftragserteilung auf die vorgegebenen Anforderungen erhöht wird. (2) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021); (3) Erklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung von Patientenentertainmentsystemen im klinischen Bereich, in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch Vorlage von vergleichbaren Referenzen nachweisen, dass die folgenden leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt sind. Vergleichbar sind Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Es müssen mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen): • Lieferung und Implementierung eines Patientenentertainmentsystems (Kommunikation und Infotainment) bei einem Krankenhaus in öffentlicher, privater, kirchlicher oder freigemeinnütziger Trägerschaft • Ausstattung von mindestens 200 stationären Betten. Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis einschließlich 31. Juli 2024 oder aktueller erbracht worden sein. Abgeschlossen und damit erbracht ist die Leistung, sofern die Inbetriebnahme nach Abnahme der Leistungen nachweislich erfolgt ist. (2) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss zudem nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter einschließlich Nachweis deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung, Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung in Jahren, Zugehörigkeit zum Unternehmen durch Vorlage eines Kurzlebenslauf machen. Dabei muss der Projektleiter über mindestens acht Jahre und der stellvertretende Projektleiter über mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen, d.h. sie müssen im Bereich des Gesundheitswesens im Zusammenhang mit Medizinprodukten, Digitalisierungsvorhaben etc. tätig gewesen sein. (3) Erklärung über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2021, 2022 und 2023), gegliedert nach Inhaber / Geschäftsführung und Festangestellte Mitarbeiter in Deutschland in den Bereichen Softwareentwicklung, Service und Wartung, Forschung & Entwicklung sowie Techniker (Montage etc.) und Freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer) (4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 08/10/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/10/2024 12:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss91 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltWatson Farley & Williams LLP
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKlinikum Passau
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Passau
Registrierungsnummer: 10034
Postanschrift: Innstraße 76  
Stadt: Passau
Postleitzahl: 94032
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Kreisfreie Stadt (DE222)
Land: Deutschland
Telefon: +49 892370860
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 44cea7cb-1bb7-4826-b865-6cc3c2b3bcd0
Postanschrift: Maximilianstraße 39  
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Kreisfreie Stadt (DE222)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Watson Farley & Williams LLP
Registrierungsnummer: 4de2b1dd-8b6a-4204-89ff-b2a3b0788da1
Postanschrift: Dienerstraße, Alter Hof 12  
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 892370860
Internetadresse: https://www.wfw.com/
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 09169b18-17af-49ac-9511-7072324509c8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/08/2024 12:53:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 527982-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 171/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/09/2024

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Buxheim (Schwaben)
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Cham
Cham
Chamerau
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Collenberg
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Dietersburg
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Dietramszell
Dillingen an der Donau
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