Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Beförderungsleistungen für die Lebenshilfe Traunstein gGmbH

504210-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Beförderungsleistungen für die Lebenshilfe Traunstein gGmbH
OJ S 163/2024 22/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLebenshilfe Traunstein gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeförderungsleistungen für die Lebenshilfe Traunstein gGmbH
BeschreibungErbringung von Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung mit Leistungsbeginn Anfang Januar 2025 für 48 Monate.
Kennung des Verfahrens0ed0e64a-c379-4171-a5a0-b6be713e4a77
Interne Kennung518/24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLebenshilfe Traunstein gGmbH Förderstätte Berndlring 10 und 12 
StadtAltenmarkt
Postleitzahl83352
Land, Gliederung (NUTS)Traunstein (DE21M)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y18GB1HAK Die für die Erstellung der Tourenplanung im Rahmen der Angebotsabgabe erforderliche Unterlage "Beförderungsteilnehmerliste" wird aus Datenschutzgründen gemäß § 41 Abs. 3 VgV interessierten Unternehmen erst nach der Registrierung des Unternehmens auf der Plattform DTVP zur Verfügung gestellt. Unternehmen werden gebeten, wenn sie sich registriert haben, die Unterlage über die "Kommunikation" anzufordern. Die Unterlage wird dann umgehend zur Verfügung gestellt. Die Zuschlagskriterien und die vom Auftraggeber angewandte Wertungsmethode für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist in der Vergabeunterlage "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für die Lebenshilfe Traunstein gGmbH" unter Ziffer IX dargestellt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Beförderungsleistungen für die Lebenshilfe Traunstein gGmbH
Beschreibung: Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (zum Zeitpunkt der Ausschreibung 22 Beförderungsteilnehmer) mit Leistungsbeginn ab Anfang Januar 2025 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Es handelt sich um Personen mit geistigen und/oder seelischen und/oder körperlichen Behinderungen und/oder Sinnesbehinderungen. Dies umfasst insbesondere Geh-, Koordinierungs- Sprach-, Seh- und Hörbehinderungen. Teilweise liegen Mehrfachbehinderungen vor. Die geistige Behinderung stellt die überwiegende Behinderung dar. Erbringung der Beförderungsleistungen mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu den vom Auftraggeber betriebenen Einrichtungsstandort, hier die Förderstätte mit Standort Berndlring 10 und 12, 83352 Altenmarkt, und wieder zurück an durchschnittlich 228 Tagen im Jahr. Näheres zum Leistungsinhalt und - umfang ergibt sich aus der Vergabeunterlage "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für die Lebenshilfe Traunstein gGmbH" sowie dem "Beförderungsvertrag".
Interne Kennung: 518/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Neben der Beförderungsleistung hat der Dienstleister unter Umständen zusätzlich im Rahmen der Beförderung Begleitpersonen zu stellen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen benötigt. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden je Begleitperson beträgt voraussichtlich maximal drei bis vier Stunden pro Tag. Da nicht vorhersehbar ist, ob Begleitpersonen tatsächlich benötigt werden, behält sich der Auftraggeber ein einseitiges Abrufrecht vor. Näheres hierzu ergibt sich aus der Vergabeunterlage "Beförderungsvertrag", hier unter Ziffer 2.1.6. des Vertrags.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lebenshilfe Traunstein gGmbH Förderstätte Berndlring 10 und 12 
Stadt: Altenmarkt
Postleitzahl: 83352
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Leistungsbeginn für die Beförderungsleistung ist der 02.01.2025. Die Leistungsdauer beträgt vier Leistungsperioden a jeweils 12 Monaten, mithin 48 Monate, mit einer zweifachen einseitig ausübbaren Verlängerungsoption des Auftraggebers um je weitere 12 Monate. Näheres hierzu ergibt sich aus der Vergabeunterlage "Beförderungsvertrag". Für den Fall, dass sich das Vergabeverfahren für die Erbringung der Beförderungsleistungen mit Leistungsbeginn ab Januar 2030 bzw. 2031 oder 2032 verzögert, steht dem Auftraggeber ebenfalls ein einseitig ausübbares Optionsrecht für eine Vertragsverlängerung von weiteren zwölf Monaten zu. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers rechtzeitig mit, ob er von dieser Verlängerungsoption Gebrauch macht. Die Verlängerung erfolgt zu denselben Bedingungen wie denjenigen des ursprünglichen Vertrags.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Je nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoptionen durch den Auftraggeber erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende Aufträge in/ab 2029.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste", die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen herausgegeben werden (§ 41 Abs. 3 VgV) - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR je Schadensereignis. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Bestehen eine Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 1.600.000,00 EUR; Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis für den Mindestjahresumsatz in 2023: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden). - Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist -Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor -Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist - die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt - es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist - es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken - für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt) - eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers) Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung - Liste mit Angaben zu Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister für den Fall des Zuschlags

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens zwei vergleichbare Referenzen. Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit geistiger und / oder körperlicher Behinderung vom Wohnort zu anerkannten Werk- und/oder Förderstätten nach § 225 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (bei Unternehmen mit Sitz/Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: vergleichbaren Einrichtungen) oder zu Förderzentren für Kinder/Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (bei Unternehmen mit Sitz/Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: vergleichbaren Einrichtungen) und wieder zurück wurden in der Vergangenheit bei zwei Einrichtungen in vergleichbarem Umfang erbracht (d.h. regelmäßige, zeitgleiche Beförderung von durchschnittlich 22 Personen von dem Wohnort zur Einrichtung und wieder zurück an mindestens 228 Tagen /Jahr). Der Leistungszeitraum betrug durchgängig mindestens 24 Monate und liegt zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht mehr als drei Jahre zurück. Eine Überprüfung beim Referenzgeber, die im Ermessen des Auftraggebers liegt, muss ergeben, dass die Leistung zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurde. Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung bzw. entsprechende Eintragungen im AVPQ.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen13/09/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y18GB1HAK/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 200.000,00 Euro.
Frist für den Eingang der Angebote: 24/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit der Abgabe des Angebots sind die folgenden Unterlagen zwingend vorzulegen: - das vollständig ausgefüllte Angebotsblatt (soweit an den dafür vorgesehenen Stellen Eintragungen durch Bieter zu machen sind, müssen diese auch erfolgen; ein nicht vollständig ausgefülltes Angebotsblatt führt zum Ausschluss des Angebots) - der Tourenplan Soweit sich diese Unterlagen im Rahmen der elektronischen Abgabe des Angebots nicht bei den Dokumenten des Bieters befinden, ist das Angebot nicht vollständig und muss gemäß § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen werden. Alle anderen Unterlagen / Nachweise / Bescheinigungen können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/09/2024 14:00:00 (UTC+2)
Ort: Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
Zusätzliche Informationen: Aufgrund der elektronischen Angebotsöffnung ist die Anwesenheit von Dritten (d.h. Personen außerhalb der Organisation der Kontaktstelle bzw. des Auftraggebers) nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSämtliche Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus der Vergabe- und Vertragsunterlage "Beförderungsvertrag".
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff BGB. Für den Fall der beabsichtigten Bildung einer Bietergemeinschaft haben Wirtschafteilnehmer einen entsprechenden Vertragsentwurf auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Finanzielle VereinbarungDer Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 200.000,00 Euro, ausgestellt von einem Kreditinstitut oder einer Versicherung, das/die seinen/ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftraum haben muss. Der Bürge hat in der Bürgschaftsurkunde für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft für Beträge bis zu der vorgenannten Gesamtsumme nach deutschen Recht zu übernehmen und auf die Einrede der Vorauszahlung zu verzichten. Außerdem muss die Bürgschaft unbefristet sein und nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjähren. Der Auftragnehmer ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zuschlag verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung auch nach Nachfristsetzung von zwei Wochen nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt nach eigenem Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom 30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLebenshilfe Traunstein gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLebenshilfe Traunstein gGmbH
BeschaffungsdienstleisterMöller Rechtsanwälte PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Lebenshilfe Traunstein gGmbH
Registrierungsnummer: DE 314 986 910
Postanschrift: Bahnweg 3  
Stadt: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
Telefon: +49803118010
Fax: +49 8031180180
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
Registrierungsnummer: DE292066034
Postanschrift: Mühlbachbogen 1a  
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
Telefon: +49803118010
Fax: +49 8031180180
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Lebenshilfe Traunstein gGmbH
Registrierungsnummer: DE 314 986 910
Postanschrift: Bahnweg 3  
Stadt: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
Telefon: +49803118010
Fax: +49 8031180180
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern  
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Lebenshilfe Traunstein gGmbH
Registrierungsnummer: DE 314 986 910
Postanschrift: Bahnweg 3  
Stadt: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
Telefon: +49803118010
Fax: +49 8031180180
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2bafc294-993e-49f5-b4e3-cfa05875240f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/08/2024 12:32:37 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 504210-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 163/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/08/2024

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