1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Schwaben
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Medizinische Versorgung ANKER Schwaben
Beschreibung: Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben – nachfolgend Auftraggeber genannt –, beauftragt den Auftragnehmer mit der allgemeinmedizinischen Versorgung der in den Unterkunfts-Dependancen des ANKER Schwaben und im Behördenzentrum ANKER Schwaben untergebrachten Personen, ergänzend zum bestehenden Regelsystem. Der Auftraggeber hält hierüber - über die der Allgemeinheit zugängliche/-n medizinische/-n Versorgung/-en hinaus - die Ressourcen für die basismedizinische Versorgung der untergebrachten Personen, soweit wie möglich, unmittelbar in den Unterkunfts-Dependancen und dem Behördenzentrum vor.
Kennung des Verfahrens: 055a8dfb-d4b9-429b-8c7b-0d0fd86f3320
Interne Kennung: 0270.ZV-18-24-12
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Beachten Sie bitte die Dokumente - Bestandteile der Vergabeunterlagen - "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", "01.02_Dokumentenverzeichnis" und "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79625000 Überlassung von medizinischem Personal, 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Vergleiche hierzu im Weiteren die Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.
Postleitzahl: 99999
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Vergleiche im Übrigen etwa die Leistungsbeschreibung, Ziffer 2. ("Objektbeschreibung") hierzu - die jeweiligen Leistungsorte (einschließlich der jeweiligen objektspezifischen Spezifika) können selbiger umfassend entnommen werden.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Vergleiche hierzu unter anderem § 119 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Medizinische Versorgung ANKER Schwaben
Beschreibung: Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben – nachfolgend Auftraggeber genannt –, beauftragt den Auftragnehmer mit der allgemeinmedizinischen Versorgung der in den Unterkunfts-Dependancen des ANKER Schwaben und im Behördenzentrum ANKER Schwaben untergebrachten Personen, ergänzend zum bestehenden Regelsystem. Der Auftraggeber hält hierüber - über die der Allgemeinheit zugängliche/-n medizinische/-n Versorgung/-en hinaus - die Ressourcen für die basismedizinische Versorgung der untergebrachten Personen, soweit wie möglich, unmittelbar in den Unterkunfts-Dependancen und dem Behördenzentrum vor.
Interne Kennung: 79695450-c8ad-4274-a853-29c1dd949654
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79625000 Überlassung von medizinischem Personal, 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf, am 30.11.2027, 24.00 Uhr.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vgl. hierzu die Vergabeunterlagen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: I. Mindestjahresumsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags; II. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: I. Geeignete Referenzen; II. Qualitätssicherung (DIN ISO 9001)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Bitte beachten Sie das Dokument „01.01_Verfahrensinformationen und besondere Bewerbungsbedingungen“. Die Bieter müssen insgesamt bei dem Kriterium „Konzept: Auftragsbezogene Qualitätssicherung“ mindestens 3 Wertungspunkte erreichen um in die Angebotswertung einbezogen zu werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten, vergleiche nur die Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/08/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Schwaben
Registrierungsnummer: 9c89f0ca-236c-4dd7-bf9e-5b9493098226
Postanschrift: Fronhof 10
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Telefon: +49 82132701
Fax: +49 8213272289
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 1a86dfa1-e75a-4748-8724-5f436cb4ba9d
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b8a1435b-1f67-453b-9199-69a82500c87e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2024 15:09:25 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 500241-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 162/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/08/2024