5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 gemäß § 45 HOAI, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 4 gemäß § 45 HOAI, — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 5 gemäß § 45 HOAI, — Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 6+7 gemäß § 45 HOAI, — Beauftragungsstufe 6: Leistungsphase 8+9 gemäß § 45 HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Besondere Leistungen gem. Anlage 13 HOAI, hier insbesondere: - Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln - Örtliche Bauüberwachung nach den Anlage 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziffer 10 (Fassung 2021) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bottenweiler 17
Stadt: Wörnitz
Postleitzahl: 91637
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 43 Abs. 1 SektVO über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:
Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 8c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengeset 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 4.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 47 SektVO). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 34 SektVO freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:
Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:
Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 Abs. 1 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 1 SektVO: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021-2023) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (netto, Baukosten ohne Baunebenkosten), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 45 Abs. 3 SektVO):
Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2021 bis 2023 (§ 46 Abs. 3 SektVO) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 1.000.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a und ≥ 800.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 800.000 EUR/a und ≥ 600.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 600.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a (0 Punkte).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 45 Abs. 3 SektVO):
Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2021 bis 2023 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 10 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 10 und ≥ 8 Technische Mitarbeiter (4 Punkte), - durchschnittlich < 8 und ≥ 6 Technische Mitarbeiter (3 Punkte), - durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Technische Mitarbeiter (2 Punkte), - durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (1 Punkte), - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 45 Abs. 3 SektVO):
Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Referenzprojekt Nr. 1 erfüllt sein: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme einer Güter- / KV-Umschlaganlage (6 Punkte). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine geförderte Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. (6 Punkte). - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Baukosten (ohne Baunebenkosten) ≥ 35,0 Mio. EUR netto. (6 Punkte). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 47 HOAI erbracht (6 Punkte). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (6 Punkte). Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Referenzprojekt Nr. 2 erfüllt sein: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Gleisanlage mit einer Gleislänge von mind. 5.000 m und mindestens 10 Weichen. (6 Punkte). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine geförderte Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. (6 Punkte). - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Baukosten (ohne Baunebenkosten) ≥ 7,5 Mio. EUR netto. (6 Punkte). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 47 HOAI erbracht (6 Punkte). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (6 Punkte). Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Referenzprojekt Nr. 3 erfüllt sein: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Straßenbaumaßnahme mit einer befestigten Straßenfläche von mind. 50.000 m². (6 Punkte). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine geförderte Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. (6 Punkte). - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Baukosten (ohne Baunebenkosten) ≥ 10,0 Mio. EUR netto. (6 Punkte). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 47 HOAI erbracht (6 Punkte). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (6 Punkte). Die Mehrfachbenennung eines Referenzprojektes ist möglich und zulässig. Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 6
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personelle Besetzung - Gewichtung 45%
Beschreibung: Personelle Besetzung - Gewichtung 45%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%
Beschreibung: Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%
Beschreibung: Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot - Gewichtung 15%
Beschreibung: Honorarangebot - Gewichtung 15%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Leistung
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische haftende Bieter/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter/Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
Finanzielle Vereinbarung: Keine Bestimmung zur Finanzierung.
Informationen über die Überprüfungsfristen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Industrie-/ Gewerbepark InterFranken
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Industrie-/ Gewerbepark InterFranken
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zweckverband Industrie-/ Gewerbepark InterFranken
Organisation, die Angebote bearbeitet: Zweckverband Industrie-/ Gewerbepark InterFranken
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