1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Penzberg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gebäudeunterhalts-, Grund- und Fensterreinigung der Bürgermeister-Prandl-Grund- und Mittelschule (Kopie)
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über die Gebäudeunterhalts-, Grund- und Fensterreinigung der Bürgermeister-Prandl-Grund- und Mittelschule in der Stadt Penzberg.
Kennung des Verfahrens: 9f1b3718-040a-44f2-95a1-58b51cdb12b0
Interne Kennung: 2024-08-06
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste, 90911200 Gebäudereinigung, 90913200 Behälterreinigung, 90916000 Reinigung von Telefongeräten, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919100 Reinigung von Büroausstattung, 90919200 Büroreinigung, 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Karlstr. 25
Stadt: Penzberg
Postleitzahl: 82377
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22H7DX 1. Ausschreibender Auftraggeber ist die Stadt Penzberg (nachfolgend: Auftraggeber). 2. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung gemäß dem Vordruck Nichtvorliegen Ausschlussgründe abzugeben. 4. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung gemäß dem Vordruck L 127 Eigenerklärung Bezug Russland abzugeben. 5. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Bieter müssen die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, in dem Vordruck L 234 angeben und, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen. Die Unterauftragnehmer müssen zudem eine Verpflichtungserklärung gemäß dem Vordruck L 236 abgeben. d) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist für jeden Unterauftragnehmer die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. e) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Unterauftragnehmer die Eigenerklärung gemäß dem Vordruck L 127 Eigenerklärung Bezug Russland abzugeben. 6. Mit jedem Angebot einzureichende Unterlagen: a) Vordruck L 213 Angebotsschreiben b) Vordruck L 124 Eigenerklärung zur Eignung c) Vordruck L 127 Eigenerklärung Bezug Russland d) Vordruck L 2496 Schutzerklärung Scientology e) Vordruck 07 Preisblatt f) Vordruck 07a Stundenkalkulationsblatt g) Vordruck 08 Objektorganisation h) Vordruck 09 Personalerfahrung i) Vordruck 10 Qualitätssicherung h) Vordruck Nichtvorliegen Ausschlussgründe i) Vordruck Verantwortlicher Ansprechpartner 7. Ergänzend mit jedem Angebot für eine Bietergemeinschaft einzureichen: a) Vordruck L 234 Bietergemeinschaft (einmal für die Bietergemeinschaft insgesamt) b) Vordruck L 127 Eigenerklärung Bezug Russland (für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft) c) Vordruck L 2496 Schutzerklärung Scientology (für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft) d) Vordruck Nichtvorliegen Ausschlussgründe (für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft) 8. Ergänzend mit jedem Angebot bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen a) Vordruck L 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (für jeden Nachunternehmer) b) Vordruck L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (für jeden Nachunternehmer) c) Vordruck L 127 Eigenerklärung Bezug Russland (für jeden Nachunternehmer) d) Vordruck L 2496 Schutzerklärung Scientology (für jeden Nachunternehmer) e) Vordruck Nichtvorliegen Ausschlussgründe (für jeden Nachunternehmer)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Die Auftraggeberin verfährt nach den Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere: § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). [...] (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.[...] (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. [...] § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen versucht hat, a) die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gebäudeunterhalts-, Grund- und Fensterreinigung der Bürgermeister-Prandl-Grund- und Mittelschule (Kopie)
Beschreibung: Der ausgeschriebene Auftrag ist ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. Die Hauptleistungspflicht der Auftragnehmerin besteht darin, den vertraglich jeweils vereinbarten Reinigungserfolg herbeizuführen.
Interne Kennung: 2024-08-06
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste, 90911200 Gebäudereinigung, 90913200 Behälterreinigung, 90916000 Reinigung von Telefongeräten, 90918000 Entleerung von Abfallbehältern, 90919100 Reinigung von Büroausstattung, 90919200 Büroreinigung, 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Karlstr. 25
Stadt: Penzberg
Postleitzahl: 82377
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, die vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung in der Bürgermeister-Prandl-Grund- und Mittelschule (Südstraße 1, 82377 Penzberg) teilgenommen haben. 2. Bieter, die bereits im Rahmen der aufgehobenen Vor-Ausschreibung "Gebäudeunterhalts-, Grund- und Fensterreinigung der Bürgermeister-Prandl-Grund- und Mittelschule" (Vergabenummer: 2024-04-15) teilgenommen haben, müssen die Ortsbesichtigung nicht wiederholen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatzerklärungen
Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen
Beschreibung: Angabe von vergleichbaren Referenzen des Bieters/ der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 06. August 2021 bis zum 05. August 2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt; Nachforderungen finden insoweit nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Nachzuweisen ist mindestens eine geeignete Referenz des Bieters/ der Bietergemeinschaft. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie vergleichbar sind und anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: (a.) Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung in mindestens einem Gebäude mit a. Kantine (nicht zwingend: Küche) b. sowie Schulungs- oder Veranstaltungsbereich (b.) einschließlich a. Sanitärreinigung (WC-Anlagen) b. Teeküchen- oder Kantinenreinigung (c.) Gereinigte Jahresgrundfläche von mindestens 10.000 m² (d.) Für mindestens 12 zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 06.08.2021 bis zum 05.08.2024
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Preis. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Unterkriterium die volle angegebene Punktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters). Bitte beachten Sie: Zusätzlich zu dem Preisblatt hat jeder Bieter mit seinem Angebot den Vordruck 07a: Stundenkalkulationsblatt für alle für den konkreten Auftrag vorgesehenen Lohn- bzw. Tarifgruppen einzureichen. Hinweise zum Vordruck 07a: Stundenkalkulationsblatt: (1.) Soweit Arbeitnehmer unterschiedlicher Lohngruppen für den ausgeschriebenen Auftrag vorgesehen sind, ist das Stundenkalkulationsblatt dem Angebot jeweils gesondert für jede relevante Lohngruppe beizufügen. (2.) Es ist zulässig, in die im Stundenkalkulationsblatt vorgesehenen Leerfelder weitere Bestandteile der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes einzutragen, soweit erforderlich. (3.) Soweit einzelne Positionen des Stundenkalkulationsblatts für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes irrelevant sind, ist für diese Positionen in den Spalten "%" und "EUR" jeweils eine Null (0) einzutragen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Objektorganisation
Beschreibung: Zur Beurteilung des qualitativen Zuschlagskriteriums Objektorganisation ist ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 08 (Objektorganisation) zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordruckes bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck 08 darf ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (jeweils Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Unterkriterien und Konkretisierungen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Objektorganisation - Organisation des Regelbetriebes: 10 % (= 10 Punkte) - Personaleinsatzplanung 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Organisation des Regelbetriebes: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Organisation des Regelbetriebes einschließlich der vorgesehenen Schnittstellen zum Auftraggeber. Diese soll bestmöglich auf die Herbeiführung des vertraglich vorgesehenen Reinigungserfolges ausgerichtet sein. - Personaleinsatzplanung: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Personaleinsatzplanung für den Regelbetrieb (Teamaufbau und -größe einschließlich Vertretungsregelungen), die der vorgesehenen Organisation des Regelbetriebes und der Herbeiführung des vertraglich vorgesehenen Reinigungserfolges bestmöglich Rechnung trägt. Die Konzepte werden zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalerfahrung
Beschreibung: Zur Beurteilung des qualitativen Zuschlagskriteriums Personalerfahrung ist ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 09 (Personalerfahrung) zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordruckes bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck 09 darf ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (jeweils Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Unterkriterien und Konkretisierungen erwartet: Zuschlagskriterium 3: Personalerfahrung - Erfahrung des Vorarbeiters 20 % (= 20 Punkte) - Erfahrung der weiteren Reinigungskräfte 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Erfahrung des Vorarbeiters: Erwartet wird die konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Mindesterfahrung (= Berufspraxis) des zur Vertragserfüllung eingesetzten Vorarbeiters (= Teamleiter / Führungskraft vor Ort). Bestimmte Personen können als Vorarbeiter (auch anonymisiert) benannt werden, müssen dies aber nicht. Etwa benannte Personen müssen zum Zeitpunkt ihrer Benennung nicht beim Bieter angestellt sein, aber im Rahmen der ihnen zugemessenen Funktion für die Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen. Idealerweise verfügt der Vorarbeiter über eine möglichst umfassende Berufspraxis in der Unterhaltsreinigung als Tageskraft oder Vorarbeiter. - Erfahrung der weiteren Reinigungskräfte: Erwartet wird die konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Mindesterfahrung (= Berufspraxis) des zur Vertragserfüllung eingesetzten weiteren Reinigungskräfte. Bestimmte Personen können als Reinigungskräfte (auch anonymisiert) benannt werden, müssen dies aber nicht. Etwa benannte Personen müssen zum Zeitpunkt ihrer Benennung nicht beim Bieter angestellt sein, aber im Rahmen der ihnen zugemessenen Funktion für die Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen. Idealerweise verfügen die weiteren Reinigungskräfte über eine möglichst umfassende Berufspraxis in der Unterhaltsreinigung. Die Konzepte werden zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung
Beschreibung: Zur Beurteilung des qualitativen Zuschlagskriteriums Qualitätssicherung ist ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10 (Qualitätssicherung) zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordruckes bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck 10 darf ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (jeweils Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Unterkriterien und Konkretisierungen erwartet: - Qualitätskontrollen 10 % (= 10 Punkte) - Störungsbeseitigung 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Qualitätskontrollen: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Art, des Umfangs, des Ablaufs und der Anzahl der Qualitätskontrollen, die der Bieter zum Zwecke der bestmöglichen Überprüfung der jederzeitigen Sicherstellung des vertraglich vorgesehenen Reinigungserfolges auch ohne Veranlassung des Auftraggebers und unabhängig von diesem durchführt. - Störungsbeseitigung: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Störungsbeseitigungsmanagements des Auftragnehmers im Rahmen der Vertragsdurchführung, das idealerweise mit kürzesten Reaktionszeiten auf die schnellstmögliche Beseitigung aller bekannt gewordenen Störungen im Rahmen der Vertragsdurchführung (insbesondere Mängeln der Reinigungsleistung) ausgerichtet ist. Die Konzepte werden zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1. Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Der Auftraggeber sieht in Ausübung des ihm insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können. 2. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Penzberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Penzberg
Registrierungsnummer: DE233261375
Postanschrift: Karlstraße 25
Stadt: Penzberg
Postleitzahl: 82377
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8856 813-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 2176-2411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 99a281df-9fa5-4cde-87fa-be20e17d85bc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/08/2024 19:16:03 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 478044-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 154/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/08/2024