1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Cham
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Sanierung, Erweiterung und Ersatzneubau Grundschule (optional mit Tief-, Hoch- oder offener Großraumgarage) in Cham - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Beschreibung: Die Stadt Cham beabsichtigt ihre 4-zügige Grundschule in vorauss. 3 BAs unter laufendem Schulbetrieb zu sanieren u. um Zusatzflächen f. eine Ganztagesbetreuung zu erweitern. Grundlegendes Ziel ist die „Einhäusigkeit“ der Schule, die aufgrund der akt. 2 separaten Gebäuden Haus 1 (im Nord-Osten) und Haus 2 (im Nord-Westen) nicht gegeben ist. Um das Ziel der „Einhäusigkeit“ zu erreichen soll zunächst untersucht werden, inwieweit eine bauliche Verbindung der 2 Gebäude wirtschaftlich realisierbar u. eine sinnvolle Einbeziehung der Bestandsflächen in das Ganztagesbetreuungskonzept umsetzbar ist. Sollte eine sinnvolle Lösung aufgezeigt werden können, soll diese weiterverfolgt werden. Aufgrund der räuml. Distanz zw. den 2 Gebäuden wird davon ausgegangen, dass eine bauliche Verbindung nicht wirtschaftlich abbildbar ist u. daher die Sanierung eines der 2 Bestandsgebäuden mit gleichzeitiger Erweiterung um den zus. Flächenbedarf wahrscheinlicher sein dürfte. Denkbar wären folgende 2 Varianten, wobei die Variante 1 (V1) als wahrscheinlicher anzusehen ist und daher als Maßstab für das einzureichende Honorarangebot u. den Vertragsentwurf herangezogen wird: V1: Das Haus 1 (1.878,79 m² NUF) wird in einem 1. BA um Zusatzflächen für eine offene Ganztagesbetreuung (8 Klassen) und eine gebundene Ganztagesbetreuung (4 Klassen) erweitert (Flächenbedarf: ca. 1.336 m² NUF). Es könnten neben der Erweiterung auch Räume des Bestandes dafür entwickelt/saniert werden, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Fertigstellung des 1. BA muss aus fördertechnischen Gründen spätestens zum Schuljahresbeginn 2027/28 abgeschlossen sein. Die verwendungsnachweisgerechte Abrechnung muss noch im Jahr 2027 erfolgen. Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 (aktuell sind hierin 13 Klassenräume vorhanden) sowie im Haus 2 (aktuell sind hierin 8 Klassenräume und 7 Räume der SVE vorhanden) untergebracht. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 1 saniert. Die aktuell östlich an das Haus 1 angebaute Mittagsbetreuung soll im Zuge der Maßnahme abgebrochen od. in die Nutzung der Schule integriert werden. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 1 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 2 sowie bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht und unterrichtet. Die Auslagerung in Container soll weitestgehend vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 2 (1.416,2 m² NUF) abgebrochen. Die durch den Abriss freiwerdende Fläche soll entweder in eine Park-/Grünfläche umgewandelt od. für die Schaffung der notwendigen u. ggf. zus. Pkw-Stellplätze in Form einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach verwendet werden. Hierfür soll eine Variantenuntersuchung mit Kostenbewertung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch - od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- oder Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen. V2: Das bestehende Haus 2 wird in einem 1. BA um Zusatzflächen für eine Ganztagesbetreuung erweitert (Erweiterungsflächenbedarf: ca. 1.798 m² NUF). Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 sowie im Haus 2 untergebracht und unterrichtet. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 2 saniert. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 2 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 1 sowie bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 1 abgebrochen od. einer anderen Nutzung zugeführt. Für den Fall eines Abbruches des Hauses 1 wäre der Bau einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach denkbar. Hierfür soll eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch- od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen. Zus. Rahmenbedingungen: - Im zu sanierenden Haus 1 befindet sich eine Aufwärmküche, die zu sanieren u. ggf. zu erweitern ist. - Im zu sanierenden bzw. abzubrechenden Haus 2 befindet sich aktuell die zentr. Verteilerstation der Fernwärme der Stadtwerke Cham. Die Verteilerstation sollte nach Möglichkeit bestehen bleiben, da einer Umverlegung zu hohen Zusatzkosten führen würde. Ein entsprechendes Planungskonzept zur Integration der Verteilerstation ist auszuarbeiten. - Im Norden des Grundstückes befindet sich die einzige Feuerwehrzufahrt für das im Süden des Grundstückes befindliche Hallenbad. Die Zufahrt muss sowohl nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme als auch während der gesamten Bauzeit bestehen bleiben. - Notwendige u. ggf. zus. Stellplätze sind auf dem Grundstück, oberirdisch od. mit der ggf. im Zuge des 3. BA zu realisierende Tief-, Hoch- od. Großraumgarage zu schaffen. Aktuell wird von folgenden terminl. Meilensteinen (unabhängig von den oben skizzierten V1 od. V2) ausgegangen: - Leistungsbeginn: Dezember 2024, - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2026, - Fertigstellung BA 1: Schuljahresbeginn 2027/28, - Fertigstellung Gesamtmaßnahme: Schuljahresbeginn 2030/31. Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 15 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß § 53 ff. HOAI
Kennung des Verfahrens: dfb8b4c7-961e-419d-a802-e48ed53942cb
Interne Kennung: HLS
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71315000 Haustechnik
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bgm.-Vogel-Straße 8
Stadt: Cham
Postleitzahl: 93413
Land, Gliederung (NUTS): Cham (DE235)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 542 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sanierung, Erweiterung und Ersatzneubau Grundschule (optional mit Tief-, Hoch- oder offener Großraumgarage) in Cham - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Beschreibung: Die Stadt Cham beabsichtigt ihre 4-zügige Grundschule in vorauss. 3 BAs unter laufendem Schulbetrieb zu sanieren u. um Zusatzflächen f. eine Ganztagesbetreuung zu erweitern. Grundlegendes Ziel ist die „Einhäusigkeit“ der Schule, die aufgrund der akt. 2 separaten Gebäuden Haus 1 (im Nord-Osten) und Haus 2 (im Nord-Westen) nicht gegeben ist. Um das Ziel der „Einhäusigkeit“ zu erreichen soll zunächst untersucht werden, inwieweit eine bauliche Verbindung der 2 Gebäude wirtschaftlich realisierbar u. eine sinnvolle Einbeziehung der Bestandsflächen in das Ganztagesbetreuungskonzept umsetzbar ist. Sollte eine sinnvolle Lösung aufgezeigt werden können, soll diese weiterverfolgt werden. Aufgrund der räuml. Distanz zw. den 2 Gebäuden wird davon ausgegangen, dass eine bauliche Verbindung nicht wirtschaftlich abbildbar ist u. daher die Sanierung eines der 2 Bestandsgebäuden mit gleichzeitiger Erweiterung um den zus. Flächenbedarf wahrscheinlicher sein dürfte. Denkbar wären folgende 2 Varianten, wobei die Variante 1 (V1) als wahrscheinlicher anzusehen ist und daher als Maßstab für das einzureichende Honorarangebot u. den Vertragsentwurf herangezogen wird: V1: Das Haus 1 (1.878,79 m² NUF) wird in einem 1. BA um Zusatzflächen für eine offene Ganztagesbetreuung (8 Klassen) und eine gebundene Ganztagesbetreuung (4 Klassen) erweitert (Flächenbedarf: ca. 1.336 m² NUF). Es könnten neben der Erweiterung auch Räume des Bestandes dafür entwickelt/saniert werden, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Fertigstellung des 1. BA muss aus fördertechnischen Gründen spätestens zum Schuljahresbeginn 2027/28 abgeschlossen sein. Die verwendungsnachweisgerechte Abrechnung muss noch im Jahr 2027 erfolgen. Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 (aktuell sind hierin 13 Klassenräume vorhanden) sowie im Haus 2 (aktuell sind hierin 8 Klassenräume und 7 Räume der SVE vorhanden) untergebracht. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 1 saniert. Die aktuell östlich an das Haus 1 angebaute Mittagsbetreuung soll im Zuge der Maßnahme abgebrochen od. in die Nutzung der Schule integriert werden. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 1 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 2 und bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht und unterrichtet. Die Auslagerung in Container soll weitestgehend vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 2 (1.416,2 m² NUF) abgebrochen. Die durch den Abriss freiwerdende Fläche soll entweder in eine Park-/Grünfläche umgewandelt od. für die Schaffung der notwendigen u. ggf. zus. Pkw-Stellplätze in Form einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach verwendet werden. Hierfür soll eine Variantenuntersuchung mit Kostenbewertung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch - od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- oder Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen. V2: Das bestehende Haus 2 wird in einem 1. BA um Zusatzflächen für eine Ganztagesbetreuung erweitert (Erweiterungsflächenbedarf: ca. 1.798 m² NUF). Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 sowie im Haus 2 untergebracht und unterrichtet. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 2 saniert. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 2 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 1 und bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 1 abgebrochen od. einer anderen Nutzung zugeführt. Für den Fall eines Abbruches des Hauses 1 wäre der Bau einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach denkbar. Hierfür soll eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch- od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen. Zus. Rahmenbedingungen: - Im zu sanierenden Haus 1 befindet sich eine Aufwärmküche, die zu sanieren u. ggf. zu erweitern ist. - Im zu sanierenden bzw. abzubrechenden Haus 2 befindet sich aktuell die zentr. Verteilerstation der Fernwärme der Stadtwerke Cham. Die Verteilerstation sollte nach Möglichkeit bestehen bleiben, da einer Umverlegung zu hohen Zusatzkosten führen würde. Ein entsprechendes Planungskonzept zur Integration der Verteilerstation ist auszuarbeiten. - Im Norden des Grundstückes befindet sich die einzige Feuerwehrzufahrt für das im Süden des Grundstückes befindliche Hallenbad. Die Zufahrt muss sowohl nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme als auch während der gesamten Bauzeit bestehen bleiben. - Notwendige u. ggf. zus. Stellplätze sind auf dem Grundstück, oberirdisch od. mit der ggf. im Zuge des 3. BA zu realisierende Tief-, Hoch- od. Großraumgarage zu schaffen. Aktuell wird von folgenden terminl. Meilensteinen (unabhängig von den oben skizzierten V1 od. V2) ausgegangen: - Leistungsbeginn: Dezember 2024, - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2026, - Fertigstellung BA 1: Schuljahresbeginn 2027/28, - Fertigstellung Gesamtmaßnahme: Schuljahresbeginn 2030/31. Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 15 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Techn. Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 u. 8, Lph. 1–9 gem. §§ 53 ff. HOAI Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Lph. 1-2 gem. § 55 HOAI beauftragt. Die Lph. 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Interne Kennung: HLS
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71315000 Haustechnik
Optionen:
Beschreibung der Optionen: — Leistungsphasen 3-9 gemäß § 55 HOAI (stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf). Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. — Besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI, hier insbesondere: - Mitwirken beim Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen, - Verwendungsnachweisgerechte Kostenermittlung und -verfolgung im Hinblick auf die bis zu 3 unterschiedlichen Förderprogramme, - Mitwirken Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. — Sanierung Haus 2 anstatt Abbruch. Das bestehende Haus 2 soll hinsichtlich seines Sanierungspotenzials untersucht werden. Sollte sich bei der Untersuchung herausstellen, dass eine Sanierung von Haus 2 mit Anbindung an den Erweiterungsbau unwirtschaftlich ist, ist das Haus 2 abzubrechen. — Errichtung einer Tief-, Hoch- oder Großraumgarage (1.500 m² BGF, 4.500 m³ BRI). Im Rahmen der Vorplanung soll untersucht werden, ob eine Errichtung einer Tief-, Hoch- oder Großraumgarage wirtschaftlich sinnvoll ist. Sollte dies der Fall sein und sollte der Auftraggeber die Errichtung der Tief-, Hoch- oder Großraumgarage beschließen, ist die Neuerrichtung der Tief-, Hoch- oder Großraumgarage Bestandteil des Auftrags. Sollte eine Errichtung der Tief-, Hoch- oder Großraumgarage wirtschaftlich nicht sinnvoll und/oder durch den Auftraggeber deren Errichtung nicht beschlossen werden, so entfällt die Tief-, Hoch- oder Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bgm.-Vogel-Straße 8
Stadt: Cham
Postleitzahl: 93413
Land, Gliederung (NUTS): Cham (DE235)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 10/09/2030
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 542 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:
Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden, liegt vor 2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 3.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:
Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:
Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021-2023) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 410+420+430+470+480 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV):
Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2021 bis 2023 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 500.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 500.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 300.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 300.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV):
Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2021 bis 2023 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 5 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 5 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte), - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV):
Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein: — Das Referenzprojekt beinhaltet sowohl Neubau-/Erweiterungs- als auch Sanierungsbereiche. (5 Punkte). — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Baumaßnahme für Kinder (Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort, Haus für Kinder, Grundschule oder vergleichbar). (5 Punkte). — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410+420+430+470+480 ≥ 2,0 Mio. EUR brutto. (5 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht. (5 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. (5 Punkte). — Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (5 Punkte). Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personelle Besetzung - Gewichtung 35%
Beschreibung: Personelle Besetzung - Gewichtung 35%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%
Beschreibung: Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15%
Beschreibung: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%
Beschreibung: Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot - Gewichtung 20%
Beschreibung: Honorarangebot - Gewichtung 20%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische haftende Bieter-/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG
Organisation, die Angebote bearbeitet: HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG
Beschaffungsdienstleister: HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Cham
Registrierungsnummer: N.N.
Abteilung: Stadt Cham - Bautechnik
Postanschrift: Marktplatz 2
Stadt: Cham
Postleitzahl: 93413
Land, Gliederung (NUTS): Cham (DE235)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bautechnik
Telefon: +499971 85790
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE 362851088
Abteilung: VgV-Vergabemanagement
Postanschrift: Weimarer Straße 32
Stadt: München
Postleitzahl: 80807
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: VgV-Vergabemanagement
Telefon: +49 892555953902
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer: N.N.
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Nordbayern
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f7157aa7-1461-49b4-a860-527ed604cb2b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/08/2024 17:28:20 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 472660-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 152/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/08/2024