1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, v. d. Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Abschluss eines Vertrages zur Fernwärmeversorgung für Haus A und Haus B der Dienstliegenschaft der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Beschreibung: - Versorgung mit Wärme mittels Heizwasser über ein Fernwärmenetz für Raumheizung und Trinkwasserbereitung für die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Kardinal-von-Waldburg-Str. 6 und 7, 89407 Dillingen (Haus A und Haus B) mit einer Vertragsleistung von insgesamt 850 kW (Haus A: 380 kW; Haus B: 470 kW) - Bereitstellung von jährlich 2.200 MWh Nutzwärme - Voll eigenverantwortliche Errichtung und Betrieb der zur Versorgung notwendigen Übergabestationen auf eigene Kosten - Erfassung der aus dem Fernwärmenetz bereitgestellte Wärme mittels entsprechend geeichter Wärmemengenzähler. ex-ante-Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB für die Verhandlungsvergabe ohne Aufruf zum Wettbewerb des geschilderten Auftragsgegenstands an die schwaben regenerativ gmbh Bayerstraße 43, 86199 Augsburg vertreten durch energie schwaben gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg Begründung der Entscheidung, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben: Die Vergabe ist im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV zulässig, weil für leitungsgebundene Fernwärmelieferungen an die ALP für die Versorgung von Haus A und Haus B (Kardinal-von-Waldburg-Str. 6-7, 89407 Dillingen) die schwaben regenerativ Gmbh / energie schwaben GmbH aus tatsächlichen Gründen der einzig in Betracht kommende Anbieter ist, der über ein firmeneigenes Leitungsnetz der ALP Fernwärme liefern kann. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV liegen vor, wenn ein Wettbewerb aus technischen Gründen dann nicht möglich ist, weil ein Unternehmen über technische Besonderheiten verfügt, die ihm sozusagen eine Monopolstellung verschaffen. Nur ein einziges Unternehmen darf objektiv in der Lage sein, Auftrag durchzuführen. Das Unternehmen muss gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung sein. Nur ein bestimmter Lieferant darf also in technischer Hinsicht die zur Auftragsausführung erforderliche besondere Befähigung oder die geeignete Ausstattung besitzen. Für den Fall, dass es generell noch andere Unternehmen gibt, die die Leistung grundsätzlich anbieten, fehlt es an dieser Voraussetzung, wobei es auch nicht darauf ankommt, dass diese anderen Unternehmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich lieferfähig sind. Diese Voraussetzungen sind gegeben. Das Fernwärmenetz der schwaben regenerativ GmbH / energie Schwaben GmbH ist eine besondere Befähigung bzw. geeignete Ausstattung im Sinne des Alleinstellungsmerkmals. Im räumlichen Umgriff der ALP ist die schwaben regenerativ GmbH / energie schwaben GmbH Inhaber eines faktischen Monopols, weil bisher kein Mitbewerber über ein anschlussfähiges Fernwärmenetz im räumlichen Umgriff der ALP verfügt.
Kennung des Verfahrens: c35c3d1f-44f7-4d0e-afd0-24d68ed15359
Interne Kennung: J- O 1408-150/24
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09323000 Fernwärme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09321000 Warmwasser, 09324000 Fernheizung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Kardinal-von-Waldburg-Str. 6 und 7
Stadt Dillingen a.d.Donau
Postleitzahl 89407
Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: ex-ante-Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB für die Verhandlungsvergabe ohne Aufruf zum Wettbewerb des geschilderten Auftragsgegenstands an die schwaben regenerativ gmbh Bayerstraße 43, 86199 Augsburg vertreten durch energie schwaben gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg Begründung der Entscheidung, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben: Die Vergabe ist im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV zulässig, weil für leitungsgebundene Fernwärmelieferungen an die ALP für die Versorgung von Haus A und Haus B (Kardinal-von-Waldburg-Str. 6-7, 89407 Dillingen) die schwaben regenerativ Gmbh / energie schwaben GmbH aus tatsächlichen Gründen der einzig in Betracht kommende Anbieter ist, der über ein firmeneigenes Leitungsnetz der ALP Fernwärme liefern kann. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV liegen vor, wenn ein Wettbewerb aus technischen Gründen dann nicht möglich ist, weil ein Unternehmen über technische Besonderheiten verfügt, die ihm sozusagen eine Monopolstellung verschaffen. Nur ein einziges Unternehmen darf objektiv in der Lage sein, Auftrag durchzuführen. Das Unternehmen muss gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung sein. Nur ein bestimmter Lieferant darf also in technischer Hinsicht die zur Auftragsausführung erforderliche besondere Befähigung oder die geeignete Ausstattung besitzen. Für den Fall, dass es generell noch andere Unternehmen gibt, die die Leistung grundsätzlich anbieten, fehlt es an dieser Voraussetzung, wobei es auch nicht darauf ankommt, dass diese anderen Unternehmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich lieferfähig sind. Diese Voraussetzungen sind gegeben. Das Fernwärmenetz der schwaben regenerativ GmbH / energie Schwaben GmbH ist eine besondere Befähigung bzw. geeignete Ausstattung im Sinne des Alleinstellungsmerkmals. Im räumlichen Umgriff der ALP ist die schwaben regenerativ GmbH / energie schwaben GmbH Inhaber eines faktischen Monopols, weil kein Mitbewerber über ein anschlussfähiges Fernwärmenetz im räumlichen Umgriff der ALP verfügt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - VgV § 1 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. Teil 4 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); § 135 Abs. 3 GWB; EU-Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Bei der beabsichtigten Direktvergabe werden keine Beschaffer aus verschiedenen Ländern im Rahmen eines einzigen Vergabeverfahrens zusammenarbeiten.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Abschluss eines Vertrages zur Fernwärmeversorgung für Haus A und Haus B der Dienstliegenschaft der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Beschreibung: - Versorgung mit Wärme mittels Heizwasser über ein Fernwärmenetz für Raumheizung und Trinkwasserbereitung für die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Kardinal-von-Waldburg-Str. 6 und 7, 89407 Dillingen (Haus A und Haus B) mit einer Vertragsleistung von insgesamt 850 kW (Haus A: 380 kW; Haus B: 470 kW) - Bereitstellung von jährlich 2.200 MWh Nutzwärme - Voll eigenverantwortliche Errichtung und Betrieb der zur Versorgung notwendigen Übergabestationen auf eigene Kosten - Erfassung der aus dem Fernwärmenetz bereitgestellte Wärme mittels entsprechend geeichter Wärmemengenzähler. ex-ante-Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB für die Verhandlungsvergabe ohne Aufruf zum Wettbewerb des geschilderten Auftragsgegenstands an die schwaben regenerativ gmbh Bayerstraße 43, 86199 Augsburg vertreten durch energie schwaben gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg Begründung der Entscheidung, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben: Die Vergabe ist im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV zulässig, weil für leitungsgebundene Fernwärmelieferungen an die ALP für die Versorgung von Haus A und Haus B (Kardinal-von-Waldburg-Str. 6-7, 89407 Dillingen) die schwaben regenerativ Gmbh / energie schwaben GmbH aus tatsächlichen Gründen der einzig in Betracht kommende Anbieter ist, der über ein firmeneigenes Leitungsnetz der ALP Fernwärme liefern kann. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV liegen vor, wenn ein Wettbewerb aus technischen Gründen dann nicht möglich ist, weil ein Unternehmen über technische Besonderheiten verfügt, die ihm sozusagen eine Monopolstellung verschaffen. Nur ein einziges Unternehmen darf objektiv in der Lage sein, Auftrag durchzuführen. Das Unternehmen muss gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung sein. Nur ein bestimmter Lieferant darf also in technischer Hinsicht die zur Auftragsausführung erforderliche besondere Befähigung oder die geeignete Ausstattung besitzen. Für den Fall, dass es generell noch andere Unternehmen gibt, die die Leistung grundsätzlich anbieten, fehlt es an dieser Voraussetzung, wobei es auch nicht darauf ankommt, dass diese anderen Unternehmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich lieferfähig sind. Diese Voraussetzungen sind gegeben. Das Fernwärmenetz der schwaben regenerativ GmbH / energie Schwaben GmbH ist eine besondere Befähigung bzw. geeignete Ausstattung im Sinne des Alleinstellungsmerkmals. Im räumlichen Umgriff der ALP ist die schwaben regenerativ GmbH / energie schwaben GmbH Inhaber eines faktischen Monopols, weil bisher kein Mitbewerber über ein anschlussfähiges Fernwärmenetz im räumlichen Umgriff der ALP verfügt.
Interne Kennung: Gz. J- O 1408- 150/ 24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09323000 Fernwärme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09321000 Warmwasser, 09324000 Fernheizung
Menge: 44 Gigawattstunde
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
Stadt: Dillingen a.d.Donau
Postleitzahl: 89407
Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2045
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 353743-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Reine Preiswertung Vertragsschluss erfolgte nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist zur ex-ante-Bekanntmachung aufgrund technischer Gründe. Beim Ergebnis wurde kein Preis über die gesamte Mindestvertragslaufzeit angegeben, da der Preis von variablen Faktoren abhängt die wie folgt geregelt sind: Der Wärmepreis setzt sich zusammen aus: a) einem Jahresleistungspreis (LP) für die Vorhaltung der Wärmeleistung b) einem Arbeitspreis (AP) für die bezogene Warme Jahresleistungspreis (LP) LP = LP0 x (1,079 x L / 2466,03 + 1,002 x I / 93,8 - 1,081); LP = 24,53 €/a x kW (Stand 01.04.2024) LP = 40,00 €/a x kW Arbeitspreis (AP) Der Arbeitspreis ändert sich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres. Er berechnet sich zum jeweiligen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung nach folgender Preisformel: AP = AP0 x (0,50 x Roholzneu / 65,4 + 0,50 x HELneu / 48,96); 87,96 €/MWh (Stand 01.04.2024) AP0 = 40,00 €/MWh Bei obigen Preisen handelt es sich um Nettopreise, denen die jeweils gültige Umsatzsteuer zugeschlagen wird. Die Preisbestandteile AP0 und LP0 beziehen sich auf das Basisjahr 2013 und 2012. Ihre künftige Anpassung erfolgt nach den Preisänderungsbestimmungen. Die in dieser Bekanntmachung getätigten Preisobergrenze ([Betrag gelöscht] Euro) ist ein Füllzeichen, da der eigentliche Auftragswert für die Mindestvertragslaufzeit sich auf die maximale jährlich vorzuhaltende Wärmeleistung in Höhe von 2200 MWh bezieht. Eine Ermittlung einer maximalen Preisobergrenze über die Mindestvertragslaufzeit ist aufgrund der hier aufgeführten Aspekte nicht möglich.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Vertragsschluss erfolgte nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist zur ex-ante-Bekanntmachung aufgrund technischer Gründe. Beim Ergebnis wurde kein Preis über die gesamte Mindestvertragslaufzeit angegeben, da der Preis von variablen Faktoren abhängt die wie folgt geregelt sind: Der Wärmepreis setzt sich zusammen aus: a) einem Jahresleistungspreis (LP) für die Vorhaltung der Wärmeleistung b) einem Arbeitspreis (AP) für die bezogene Warme Jahresleistungspreis (LP) LP = LP0 x (1,079 x L / 2466,03 + 1,002 x I / 93,8 - 1,081); LP = 24,53 €/a x kW (Stand 01.04.2024) LP = 40,00 €/a x kW Arbeitspreis (AP) Der Arbeitspreis ändert sich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres. Er berechnet sich zum jeweiligen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung nach folgender Preisformel: AP = AP0 x (0,50 x Roholzneu / 65,4 + 0,50 x HELneu / 48,96); 87,96 €/MWh (Stand 01.04.2024) AP0 = 40,00 €/MWh Bei obigen Preisen handelt es sich um Nettopreise, denen die jeweils gültige Umsatzsteuer zugeschlagen wird. Die Preisbestandteile AP0 und LP0 beziehen sich auf das Basisjahr 2013 und 2012. Ihre künftige Anpassung erfolgt nach den Preisänderungsbestimmungen. Die in dieser Bekanntmachung getätigten Preisobergrenze ([Betrag gelöscht] Euro) ist ein Füllzeichen, da der eigentliche Auftragswert für die Mindestvertragslaufzeit sich auf die maximale jährlich vorzuhaltende Wärmeleistung in Höhe von 2200 MWh bezieht. Eine Ermittlung einer maximalen Preisobergrenze über die Mindestvertragslaufzeit ist aufgrund der hier aufgeführten Aspekte nicht möglich.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Bayern, v. d. Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: ex-ante-Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB für die Verhandlungsvergabe ohne Aufruf zum Wettbewerb des geschilderten Auftragsgegenstands an die schwaben regenerativ gmbh Bayerstraße 43, 86199 Augsburg vertreten durch energie schwaben gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg Begründung der Entscheidung, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben: Die Vergabe ist im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV zulässig, weil für leitungsgebundene Fernwärmelieferungen an die ALP für die Versorgung von Haus A und Haus B (Kardinal-von-Waldburg-Str. 6-7, 89407 Dillingen) die schwaben regenerativ Gmbh / energie schwaben GmbH aus tatsächlichen Gründen der einzig in Betracht kommende Anbieter ist, der über ein firmeneigenes Leitungsnetz der ALP Fernwärme liefern kann. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV liegen vor, wenn ein Wettbewerb aus technischen Gründen dann nicht möglich ist, weil ein Unternehmen über technische Besonderheiten verfügt, die ihm sozusagen eine Monopolstellung verschaffen. Nur ein einziges Unternehmen darf objektiv in der Lage sein, Auftrag durchzuführen. Das Unternehmen muss gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung sein. Nur ein bestimmter Lieferant darf also in technischer Hinsicht die zur Auftragsausführung erforderliche besondere Befähigung oder die geeignete Ausstattung besitzen. Für den Fall, dass es generell noch andere Unternehmen gibt, die die Leistung grundsätzlich anbieten, fehlt es an dieser Voraussetzung, wobei es auch nicht darauf ankommt, dass diese anderen Unternehmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich lieferfähig sind. Diese Voraussetzungen sind gegeben. Das Fernwärmenetz der schwaben regenerativ GmbH / energie Schwaben GmbH ist eine besondere Befähigung bzw. geeignete Ausstattung im Sinne des Alleinstellungsmerkmals. Im räumlichen Umgriff der ALP ist die schwaben regenerativ GmbH / energie schwaben GmbH Inhaber eines faktischen Monopols, weil der einzige Mitbewerber über kein anschlussfähiges Fernwärmenetz im räumlichen Umgriff der ALP verfügt. Der Aufbau eines solchen ist ihm zudem im räumlichen Umgriff der ALP seitens der Stadt Dillingen bisher nicht gestattet.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: schwaben regenerativ gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg, vertreten durch energie schwaben gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg
Angebot:
Kennung des Angebots: GP 1251315
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: J- O 1408- 150/ 24
Titel: Abschluss eines Vertrages zur Fernwärmeversorgung für Haus A und Haus B der Dienstliegenschaft der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Datum des Vertragsabschlusses: 11/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Bayern, v. d. Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, v. d. Bayerisches Landesamt für Schule
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-0503110-73
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Stuttgarter Str. 1
Stadt: Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land, Gliederung (NUTS): Weißenburg-Gunzenhausen (DE25C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, v. d. Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Registrierungsnummer: keine Leitweg-ID vorhanden; UStID DE310031232
Postanschrift: Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
Stadt: Dillingen a.d.Donau
Postleitzahl: 89407
Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09 - 0358 - 002 - 61
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: schwaben regenerativ gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg, vertreten durch energie schwaben gmbh, Bayerstraße 43, 86199 Augsburg
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE288898116
Postanschrift: Bayerstraße 43
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86199
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8[gelöscht]
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aa58856f-a4c7-43cd-a0c5-a0d729ad6d58 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 439479-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 141/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/07/2024