2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München, Salvatorstraße 14
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag kann nur von der Canon Deutschland GmbH (Canon) erbracht werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b, Abs. 6 VgV; Hardware- u. Serviceleistungen) sowie zusätzliche Lieferleistungen (Hardware) beschafft werden, die zur teilw. Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind u. ein Wechsel d. Unternehmens dazu führen würde, dass eine Leistung mit unterschiedlichen techn. Merkmalen beschafft werden müsste u. dies zu techn. Unvereinbarkeit sowie unverhältnismäßigen techn. Schwierigkeiten bei Gebrauch u. Wartung führen würde (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV). Im Einzelnen: 1. Hardware (HW) 1.1 Die für die Druckmaschinen (DM) verfügb. Stellfläche in der Hausdruckerei ist beschränkt. Für die schwarzweiß-DM steht ein Bereich mit einer Länge von ca. 4,75 m zur Verfügung. Die große Farb-DM kann auf einer Fläche mit einer Länge von 5,50 m gestellt werden, für die kleinere Farb-DM stehen 4,90 m zur Verfügung. Davon sind (je nach Hersteller unterschiedliche) Mindestabstände von den Wänden in Abzug zu bringen (Belüftung, Zugang für Service). I. R. e. umfangreichen europaweiten Markterkundung haben Hersteller, die DM mit den geforderten Leistungsmerkmalen anbieten, die Größen dieser Maschinen mitgeteilt. Daraus hat sich ergeben, dass nur Canon-DM mit der zur Verfügung stehenden Fläche auskommen. 1.2 I. R. dieser Beschaffung wird die HW in der Hausdruckerei teilw. ersetzt. Zwei gr. Canon-schwarzweiß-DM, über die das prozentual höchste Druckvolumen in der Hausdruckerei abgewickelt wird, verbleiben im Bestand. Eine uneingeschränkte Kompatibilität der alten u. der neu zu beschaffenden Geräte untereinander muss gewährleistet sein, damit alle Arbeitsprozesse störungsfrei ablaufen können: Die Produktion in der Hausdruckerei (Workflow) wird in wesentl. Teilen über die Canon-Softwarelösungen PRISMADirect (Webshop) u. PRISMAPrepare (Bearbeitungsprogramm) organisiert. Diese wurden vom Auftraggeber (AG) gekauft u. in den vergangenen Jahren sukzessive u. passgenau an die internen Abläufe d. AG angepasst. Die Software (SW) muss weiterverwendet werden, da andernfalls die aufeinander abgestimmten Arbeitsprozesse in der Hausdruckerei sowie die Nutzung der Hausdruckerei durch das Personal neu definiert werden müssten Dies wäre mit einer erheblichen Mehrbelastung für das Personal bei der Einarbeitung u. der Nutzung verbunden. Entspr. zeitliche Kapazitäten d. Personals stehen hierfür nicht zur Verfügung, sodass die Aufgabenerfüllung unverhältnismäßig beeinträchtigt würde. In den Canon DM sind auf die SW abgestimmte PRISMASync Controller eingebaut, die eine optimale Kommunikation von HW u. SW ermöglichen. Die Markterkundung hat ergeben, dass DM anderer Hersteller diese Controller nicht enthalten. Die HW anderer Hersteller – die nach dem Ergebnis der Markterkundung ohnehin nicht existiert, s.o. –könnte zwar theoretisch an die SW angebunden werden. Ein anderer Hersteller kann aber den aktuell hohen Integrationsgrad sowie die uneingeschränkte Kompatibilität zwischen Komponenten unterschiedlicher Hersteller nicht gewährleisten bzw. garantieren. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Controller, die nicht in der Weise aufeinander abgestimmt sind wie die desselben Herstellers. Auch die Bedienung wäre anders u. eingeschränkt. Insbesondere müsste bei der regelmäßigen Aufspielung neuer Patches damit gerechnet werden, dass es zu Problemen u. ggf. Fehlfunktionen kommt. Es besteht die Gefahr, dass die grds. Inkompatibilität herstellerfremder HW zudem zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen SW- u. HW-Anbieter bzgl. Fehlerursache u. Haftung führen würde. Geprüft wurde höchst hilfsweise auch die Möglichkeit, ob die HW eines anderen Herstellers mit einer neuen, zusätzl. SW gesteuert werden kann. Neben den Kosten für die Anschaffung einer solchen SW u. eines neuen, zusätzlichen Servers wäre der zusätzliche Arbeits- u. Schulungsaufwand für die Einrichtung u. Betreuung zu berücksichtigen, der dadurch noch erhöht wird, dass Mitarbeiter, die Druckaufträge an die Hausdruckerei schicken, mit zwei unterschiedl. SW-Lösungen arbeiten müssten. Zudem wäre allein durch die Anwendung zweier verschiedener SW-Lösungen regelmäßig mehr Unterstützungsbedarf der Anwender zu erwarten. Die Bedienung zweier unterschiedlicher SW-Lösungen bedeutet damit nicht nur einen Verlust an Komfort, sondern eine weitere Belastung im Arbeitsalltag von Anwendern u. Anwenderbetreuern, wodurch der reibungslose Betrieb der Hausdruckerei u. damit die termingerechte Fertigung wichtiger u. zeitkritischer Druckerzeugnisse (z.B. Prüfungsaufgaben) gefährdet ist. Die Koordination u. Ansteuerung der DM, die bisher zentral über eine SW läuft, müsste dann im laufenden Betrieb von den Mitarbeitern der Hausdruckerei außerhalb der SW stattfinden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Ablauforganisation u. führt zu einem zeitl. Mehraufwand, der von den Mitarbeitern der Hausdruckerei, zumindest in der Hochphase der Druckproduktion in der ersten Jahreshälfte, nicht bewältigt werden kann. Der Service für HW u. SW muss, (s. 2.), von Canon ausgeführt werden. Die Markterkundung hat ergeben, dass die Erbringung der Serviceleistungen mit der Lieferung der HW verknüpft ist. Canon hat erklärt, dass sie keine Serviceleistungen unmittelbar ggü. dem Endkunden für DM übernimmt, die sie nicht selbst unmittelbar geliefert hat. Damit muss auch die Lieferung der HW von Canon direkt erfolgen. 2. Service HW Für die in der Hausdruckerei verbleibende sowie die neue HW werden Serviceleistungen benötigt. Diese müssen sicherstellen, dass alle DM in der Hausdruckerei jederzeit in einem technisch einwandfreien u. funktionsfähigen Zustand sind. Als Hersteller, Lieferant u. Servicepartner hat Canon das umfangreichste Fachwissen bezüglich ihrer HW- u. SW. Alle Servicemitarbeiter sind nach ISO 9001 qualifiziert u. zertifiziert. Sie werden ständig in hochqualifizierten Lehrgängen auf Canon-Produkte geschult. Für jede Modellserie steht ein Produktspezialist zur Verfügung, der bei komplexen Problemstellungen einbezogen wird. Das Servicekonzept sieht außerdem eine Zusammenarbeit mit den Entwicklungsstandorten u. dem europäischen Hauptsitz in London vor. Diese höchste Kompetenz im Bereich Service muss für die Hausdruckerei zur Verfügung stehen, da nur so gewährleistet ist, dass Probleme schnellstmöglich u. somit mit geringstmöglichen Einschränkungen d. Produktionsprozesses gelöst werden. Ein anderer als der Hersteller kann diese Servicequalität nicht bieten, da er nicht über die entsprechenden Strukturen verfügt. Dies gilt auch für einen sonstigen Händler, der nach den Ergebnissen der Markerkundung bei einer Störung zwar bei entsprechender Vereinbarung zunächst mittels Servicecall Canon informieren kann. Zeitverzögerungen, die für den AG erhebliches Risikopotenzial bedeuten, sind dabei aber nicht auszuschließen. Dies ist mit der termingerechten Aufgabenerfüllung unvereinbar. 3.Service SW Mit den SWLösungen PRISMAprepare u. PRISMAdirect werden Produktionssteuerung, Auftragsmanagement, Web2Print u. Druckvorbereitung in einem hochintegrierten Workflow abgewickelt, der in den letzten Jahren sukzessive auf die Erfordernisse d. AG abgestimmt u. angepasst wurde. Der SW Service muss vom Hersteller Canon übernommen werden. Allein dieser verfügt über ein Team aus Mitarbeitern, die ständig speziell auf die Canon SW geschult werden (s.o.) u. die modernsten Technologien für die Analyse u. Behebung von SW-Problemen nutzen. Diese Struktur kann ein Händler nicht vorhalten. Den SW-Lösungen kommt für den Produktionsprozess in der Hausdruckerei eine entscheidende Rolle zu. Sie bilden zusammen mit den Druckmaschinen u. den darin enthaltenen PRISMAsync Controllern ein Gesamtsystem, bei dem die einzelnen Module nahtlos ineinandergreifen u. miteinander kommunizieren. Dadurch bedingt haben Störungen o. Einstellungsänderungen an einer der Systemkomponenten Auswirkungen auch auf alle anderen Elemente. Für die Serviceleistungen bedeutet dies, dass diese nur dann optimal im Sinne einer Minimierung d. Ausfallrisikos u. d. Zeitverlusts im Falle einer Störung verlaufen können, wenn sie für die SW aus der gleichen Hand kommen wie für die HW. Bei Übernahme von Serviceleistungen durch mehrere Auftragnehmer (AN) sind vielfältige Probleme nicht auszuschließen: Kommt es zu einem Servercrash, müssten die SWKomponenten neu aufgesetzt werden. Danach müssten diese wieder mit den DM verbunden werden. Wenn hier die Unterstützung d. eines anderen AN für den HWService notwendig wäre, könnte es zu Stillstandszeiten kommen. Die SWPRISMAdirect u. PRISMAprepare werden regelmäßig upgedated. Das Update der SW kann eine Anpassung d. Releases der DM erforderlich machen, damit die Zusammenarbeit von HW u. SW nicht beeinträchtigt wird. Ein Upgrade der SW, für das es noch keine Release-Anpassung der DM gibt, darf daher nicht stattfinden. Dass Kenntnis hierüber besteht u. entsprechend gehandelt wird, kann nur sichergestellt werden, wenn die Serviceleistungen für HW u. SW von einem AN durchgeführt werden. Auch Veränderungen an den DM (z.B. an den Einstellungen, Updates der Controller-SW) können dazu führen, dass das Gesamtsystem in seiner Kommunikation beeinträchtigt wird, was wiederum zu den bereits beschriebenen Verzögerungen führen könnte. Canon hat mitgeteilt, dass nur Canon das Knowhow u. die Möglichkeiten habe, den vollumfänglichen Support für die HW u. SW zu erbringen. Ein anderer Händler, der die Serviceleistungen übernehmen würde, kann zwar bei einer Störung einen Servicecall an Canon bei entsprechender Vereinbarung weitergeben. Dieser Zwischenschritt bedeutet jedoch, dass Zeit- u. Koordinierungsaufwand zur Problemlösung steigen. Nur ohne Beteiligung zusätzlicher bzw. eines anderen Servicepartners als Canon kann vermieden werden, dass Abstimmungserfordernisse o. Folgearbeiten an einer der Systemkomponenten, die durch eine Störung o. Änderungen an einer anderen Komponente anfallen, zu zeitlichen Verzögerungen führen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -