Deutschland – Finanzierungs-Leasing – Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Landshut, der Stadtwerke Landshut und der Hl. Geistspitalstiftung Landshut

290208-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Finanzierungs-Leasing – Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Landshut, der Stadtwerke Landshut und der Hl. Geistspitalstiftung Landshut
OJ S 95/2024 16/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Landshut
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Landshut, der Stadtwerke Landshut und der Hl. Geistspitalstiftung Landshut
Beschreibung: Die Stadt Landshut ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern im Freistaat Bayern mit rund 75.000 Einwohnern. Die Stadt Landshut ist Arbeitgeber von ca. 1.454 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern inklusive Beamtinnen und Beamte, von denen 1.247 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inklusive Beamtinnen und Beamte zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing berechtigt sind. Voraussichtlich 116 Beschäftigte werden im Zeitraum eines Jahres bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing erreichen. Die Stadtwerke Landshut sind ein kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut. Die Stadtwerke sind Arbeitgeber von ca. 478 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von denen 380 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teil-nahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Die Hl Geistspitalstiftung Landshut betreibt die beiden Alten- und Pflegeheime Hl. Geistspital und Magdalenenheim. Die Hl Geistspitalstiftung ist Arbeitgeber von derzeit ca. 170 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von denen 124 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Voraussichtlich 30 Personen werden im Zeitraum der nächsten 2 Jahre bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung erreichen. Ziel der Auftraggeber ist es zum einen, einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und die von der Bayerischen Staatsregierung gesetzten Vorgaben einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 nach Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) zu erreichen. Dies umfasst insbesondere eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, sodass auch eine Förderung des Radverkehrs erfolgen soll. Zum anderen soll die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der kommunalen Beamtinnen und Beamten (gemeinsam als „Beschäftigte“ bezeichnet) gefördert und so die Attraktivität der Auftraggeber als Arbeitgeber erhalten werden (sog. Incentives für Arbeitnehmer). Zur Umsetzung dieser Ziele beabsichtigen die Auftraggeber, den Beschäftigten über einen Kooperationspartner ein attraktives Angebot über die Bereitstellung eines Fahrrads im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung zu unterbreiten. Den Beschäftigten soll es möglich sein, für die Dauer von 36 Monaten ein Fahrrad zu nutzen, für welches der Teil des monatlichen Arbeitsentgeltes bzw. der Besoldung umgewandelt wird, der der Höhe nach der Leasingrate entspricht. Diese Leasingrate zahlt der Auftraggeber dann an den Kooperationspartner. Mit der Ergänzung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 (TV-Fahrradleasing) zum 1. März 2021 sowie mit Änderung des Art. 3 Abs. 3 des Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) zum 1. Januar 2023 wurden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Entgeltumwandlung geschaffen.
Kennung des Verfahrens: c0f296be-eeeb-4273-a481-033f1e78b186
Interne Kennung: 2024-019
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34400000 Motorräder, Fahrräder und Beiwagen, 34420000 Motorroller und Fahrräder mit Hilfsmotor, 34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor, 34431000 Fahrräder ohne Motor, 34432000 Teile und Zubehör für Fahrräder
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der Vergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der Vergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von dem Auftraggeber zu bestimmender Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen Vergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), B („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und D („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“). Öffentliche Aufträge sind gem. § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihr zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber. Von dem Auftraggeber ist beabsichtigt, gem. § 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die erforderliche Eignung nachweisen, wird in analoger Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt. Im Einzelnen: (1) Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist. (2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in dieser Bekanntmachung ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. (3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen. Wesentliche Kriterien für die Bewertung der Vergleichbarkeit sind die Referenzangaben, anhand derer Punkte vergeben werden und eine Rangfolge ermittelt wird. Dabei können insgesamt 24 Punkte erreicht werden. Die Punktwerte – 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden wie folgt vergeben: (1) Anzahl an Referenzen a. 1 Punkt: 3 bis 5 Referenzen b. 3 Punkte: 6 bis 10 Referenzen c. 6 Punkte: für mehr als 10 Referenzen (2) Anzahl an Referenzen mit Leistungen im Auftrag eines öffentlichen oder Sektorenauftraggebers gem. §§ 100 f. a. 1 Punkt: 1 bis 3 Referenzen b. 3 Punkte: 4 bis 6 Referenzen c. 6 Punkte: für mehr als 6 Referenzen (3) Angebot zum Fahrradleasing für Anzahl an Beschäftigten (Addition der Angaben aus allen eingereichten Referenzen) a. 1 Punkt: 6.000 bis 11.999 b. 3 Punkte: 12.000 bis 20.000 c. 6 Punkte: mehr als 20.000 (4) Abschluss von Überlassungen (Addition der Angaben aus allen eingereichten Referenzen) a. 1 Punkt: 600 bis 1.199 b. 3 Punkte: 1.200 bis 2.000 c. 6 Punkte: für mehr als 2.000
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeKeine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Landshut, der Stadtwerke Landshut und der Hl. Geistspitalstiftung Landshut
Beschreibung: Die Stadt Landshut ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern im Freistaat Bayern mit rund 75.000 Einwohnern. Die Stadt Landshut ist Arbeitgeber von ca. 1.454 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern inklusive Beamtinnen und Beamte, von denen 1.247 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inklusive Beamtinnen und Beamte zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing berechtigt sind. Voraussichtlich 116 Beschäftigte werden im Zeitraum eines Jahres bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing erreichen. Die Stadtwerke Landshut sind ein kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut. Die Stadtwerke sind Arbeitgeber von ca. 478 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von denen 380 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teil-nahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Die Hl Geistspitalstiftung Landshut betreibt die beiden Alten- und Pflegeheime Hl. Geistspital und Magdalenenheim. Die Hl Geistspitalstiftung ist Arbeitgeber von derzeit ca. 170 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von denen 124 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Voraussichtlich 30 Personen werden im Zeitraum der nächsten 2 Jahre bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung erreichen. Ziel der Auftraggeber ist es zum einen, einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und die von der Bayerischen Staatsregierung gesetzten Vorgaben einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 nach Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) zu erreichen. Dies umfasst insbesondere eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, sodass auch eine Förderung des Radverkehrs erfolgen soll. Zum anderen soll die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der kommunalen Beamtinnen und Beamten (gemeinsam als „Beschäftigte“ bezeichnet) gefördert und so die Attraktivität der Auftraggeber als Arbeitgeber erhalten werden (sog. Incentives für Arbeitnehmer). Zur Umsetzung dieser Ziele beabsichtigen die Auftraggeber, den Beschäftigten über einen Kooperationspartner ein attraktives Angebot über die Bereitstellung eines Fahrrads im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung zu unterbreiten. Den Beschäftigten soll es möglich sein, für die Dauer von 36 Monaten ein Fahrrad zu nutzen, für welches der Teil des monatlichen Arbeitsentgeltes bzw. der Besoldung umgewandelt wird, der der Höhe nach der Leasingrate entspricht. Diese Leasingrate zahlt der Auftraggeber dann an den Kooperationspartner. Mit der Ergänzung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 (TV-Fahrradleasing) zum 1. März 2021 sowie mit Änderung des Art. 3 Abs. 3 des Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) zum 1. Januar 2023 wurden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Entgeltumwandlung geschaffen.
Interne Kennung: 74b41761-03d0-4366-ad66-d4001b40f640
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34400000 Motorräder, Fahrräder und Beiwagen, 34420000 Motorroller und Fahrräder mit Hilfsmotor, 34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor, 34431000 Fahrräder ohne Motor, 34432000 Teile und Zubehör für Fahrräder
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2030
Laufzeit: 72 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Bieter halten sich bis zum Ablauf von drei Monaten ab Ablauf der Angebotsfrist an ihre Angebote gebunden (Bindefrist).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Ziel der Auftraggeber ist es zum einen, einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und die von der Bayerischen Staatsregierung gesetzten Vorgaben einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 nach Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) zu erreichen. Dies umfasst insbesondere eine Stär-kung des öffentlichen Nahverkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, so-dass auch eine Förderung des Radverkehrs erfolgen soll.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Auflistung und kurze Beschreibung der Teilnahmebedingungen:
Beschreibung: Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden, in der erklärt wird, dass a. im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt; b. alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; c. der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; d. alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; e. der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass er a. die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; b. Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c. unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); d. nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und e. den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; (6) Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren und zur Abfrage von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG; (7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, zudem Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Beschreibung: Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen: Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto), die in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021). Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge des Bewerbers für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/58adafb2-452e-41f3-8f69-143c9e5ebfa5/suitabilitycriteria
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Beschreibung: Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen: (1) Nachweis der Erlaubnis für Erbringung von Finanzierungsleasing Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss die schriftliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde (in Kopie) nach Maßgabe von § 32 KWG zur Erbringung von Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG vorlegen. (2) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten Angabe von mindestens einem Referenzprojekt (Mindestanforderung), das mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben sind • Projektbezeichnung; • Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail); • Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber / Sektorenauftraggeber, Privatunternehmen, kirchlicher Träger, freigemeinnütziger Träger) • Zuständiger Projektleiter / Mitarbeiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname); • Beschreibung der erbrachten Leistung, insbesondere zu Unterstützungsleistungen usw.; • Umfang des Fahrradleasingangebots; • Anzahl der Überlassungen sowie • Zeitraum der Leistungserbringung. (a) Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen müssen im Zeitraum vom 30. November 2020 bis einschließlich 1. Dezember 2023 oder aktueller erbracht worden sein (Mindestanforderung). (b) Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen): • Bereitstellung eines Fahrradleasingangebots für mehr als 2.000 Beschäftigte, • Abschluss von Überlassungen (Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträgen) mit mehr als 200 Beschäftigten, • Erbringung von Unterstützungsleistungen wie z.B. Bereitstellung von Informations- und Marketingmaterial, Organisation und Ausrichtung von Informations- oder Auftaktveranstaltungen, Gestaltung einer auftraggeberspezifischen Website, Verfügbarkeit für Personalverantwortliche und interessierte Beschäftigte bei Fragen zum digitalen Bestell- und Abwicklungsprozess, Schulung der Personalverantwortlichen bei Einführung der Rahmenvereinbarung, • Vorhalten eines Versicherungsschutzes für Schäden an den Fahrrädern, • Vorhalten eines Störfallmanagements bei in der Person eines Beschäftigten liegenden Gründen (z.B. Krankheit, Elternzeit usw.), die einer Entgeltumwandlung entgegenstehen sowie • Durchführung von Serviceleistungen wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers. (c) Mindestens eine der angegebenen Referenzen müssen Leistungen im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gemäß § 99 GWB oder eines Sektorenauftraggebers gemäß § 100 GWB betreffen (Mindestanforderung). (3) Angaben eines Projektleiters und eines stellvertretenden Projektleiters. (4) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2021, 2022 und 2023) unterteilt nach Geschäftsführung/Inhaber, angestellte Mitarbeiter (gesamt) in Deutschland und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer). (5) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die festgelegten qualitativen bzw. leistungsbezogene Kriterien werden nach Maßgabe des sog. umgekehrten Schulnotensystems unter Berücksichtigung der Zielerreichungs-grade mit Bewertungspunkten von 1 (= schlechteste erreichbare Punktzahl) bis 6 (= beste erreichbare Punktzahl) bewertet. Es werden ausschließlich ganzzahlige Punktwerte ver-geben. Die im jeweiligen Leistungskriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit dem dafür festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert und in Summe in die Wertung eingestellt (gewichteter Gesamtpunktwert = L). Die Wertung der nachfolgenden leistungsbezogenen Kriterien und deren Gewichtung er-folgt auf Grundlage der Angaben der Bieter nach Maßgabe der folgenden Festlegungen. - Konzept zur Auftragsdurchführung: Der Bieter hat in dem Konzept darzustellen und zu erläutern, wie er die wesentlichen Maßnahmen in organisatorischer und kommunikativer Hinsicht zur Einhaltung der vertraglichen Vorgaben konkret umsetzen wird: - Aspekte der Organisation - Aspekte der Kommunikation Weiterführende Informationen: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/58adafb2-452e-41f3-8f69-143c9e5ebfa5/awardcriteria
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16/07/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/06/2024 15:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). ###### Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Laufzeit eines Einzelleasingvertrages beträgt grundsätzlich 36 Monate. Da die Rahmenvereinbarung zwei Laufzeitrunden umfassen soll, wird die Laufzeit auf 72 Monate festgelegt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Landshut
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Landshut
Registrierungsnummer: 51dbfd40-5adf-4ce9-8794-29818b858c55
Abteilung: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
Postanschrift: Luitpoldstraße 29  
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
Telefon: +49 871881315
Fax: +49 87188201612
Internetadresse: https://www.landshut.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: eba8f152-b460-4ba2-8c23-794982f1cee2
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Landshut
Registrierungsnummer: 827b1ed8-157d-4eb9-8f5e-1d9523531c4c
Abteilung: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
Postanschrift: Luitpoldstraße 27  
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
Telefon: +49 871881315
Fax: +49 87188201612
Internetadresse: https://www.landshut.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 652297dc-1e10-4201-9408-0db153cb8e8f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/05/2024 15:02:06 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 290208-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 95/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/05/2024

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