5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten, 45251160 Windenergieanlagen, 45233120 Straßenbauarbeiten, 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 50532000 Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Projektvertrag enthält eine Stufenbeauftragung. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Projektierung, schlüsselfertigen Errichtung, Wartung und technischen Betrieb von Windenergieanlagen an bereits identifizierten Standorten beauftragt. Die Standorte für das Los 1 und Los 2 ergeben sich aus der Anlage E02.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Cham
Postleitzahl: 93413
Land, Gliederung (NUTS): Cham (DE235)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Keine Verlängerungsoption des Projektvertrages möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen (Anlage C05) zu verwenden. 2. Eigenerklärung nach Sanktions-VO-Eigenerklärung gemäß dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Anlage C06) 3. Formlose Unternehmensdarstellung, aus der die Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens, insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich schlüsselfertige Errichtung von Windenergieanlagen, Firma, Sitz, Rechtsform, Gesellschaftsstruktur und ggf. Konzernstruktur und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen 4. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate) 5. Juristische Personen oder Partnerschaften: Handelsregisterauszug bzw. Partnerschaftsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art (nicht älter als 6 Monate) 6. Nachweis/Bescheinigung über eine Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Erklärung über den mittleren Umsatz (brutto) im Bereich schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von WEA in den letzten drei in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023): Der mittlere Mindestumsatz pro Jahr beträgt EUR 60 Mio. brutto. Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung Umsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage C07) zu verwenden.Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird ebenso akzeptiert. 2. Ferner soll eine Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abgegeben werden: 10,0 Mio. EUR für Personenschäden pro Jahr, 10,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr und 2-fach maximiert je Versicherungsjahr. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfalleine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist gem. dem zu schließendem Vertrag für die gesamte Laufzeit aufrecht zu halten. Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung Versicherungsschutz (Anlage C08) zu verwenden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: III. Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich Bau und Betrieb von WEA in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023): Die Mindestanforderung beträgt mind. 20 Mitarbeiter. Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung Personalausstattung (Anlage C10) zu verwenden. 2. Mindestens 6 Referenzen über die Planung, schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von WEA-Windparks aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023): Als vergleichbar werden Aufträge mit dem Leistungsumfang Projektenwicklung, Planung, schlüsselfertige Errichtung und Betrieb von einem WEA-Windpark mit mindestens 3 WEA und einer Mindestleistung von 2,5 MW je WEA in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) angesehen. Der Auftrag muss auch die Durchführung von BImSchG-Genehmigungsverfahren im Bereich Windenergie umfasst haben. Für die Angabe der Referenzen ist das Formblatt Eigenerklärung Referenzen (Anlage C09) zu verwenden. Es ist nicht erforderlich ergänzende Unterlagen zu den Projekten mit dem Teilnahmeantrag und diesem Formblatt einzureichen. Sofern der Teilnehmer freiwillig zusätzliche Unterlagen (z.B. umfangreiches Projektdatenblatt) einreichen will, muss dieses mit den Angaben im Formblatt zur Referenz (Anlage C09) übereinstimmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Geschäftsführung in der Projektgesellschaft
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen im Projektvertrag zur Geschäftsführung in sämtlichen Projektgesellschaften bewertet. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 17 Abs. 3 des Projektvertrags wählen. Wird die Geschäftsführung von der Komplementärin in der jeweiligen Projektgesellschaft allein übernommen (volle Punktzahl) oder die Geschäftsführung wird in der Bauphase von der Komplementärin und einem geschäftsführenden Kommanditisten gemeinsam übernommen (keine Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Grundsätzliches Mehrheitserfordernis für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Projektgesellschaft
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen zur grundsätzlichen Beschlussfassung in der jeweiligen Gesellschafterversammlung bewertet. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 12 Abs. 3 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags wählen. Hiernach werden die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung entweder mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (volle Punktzahl) oder mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (keine Punkte) gefasst.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mit qualifiziertem Mehrheitserfordernis zum Wirtschaftsplan
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen zur Beschlussfassung in der jeweiligen Gesellschafterversammlung hinsichtlich des Wirtschaftsplans bewertet. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 14 Abs. 3 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags wählen. Hiernach werden die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über den Wirtschaftsplan mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (volle Punktzahl) oder mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (keine Punkte) gefasst.
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mit qualifiziertem Mehrheitserfordernis zu Entnahmen
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen zur Beschlussfassung in der jeweiligen Gesellschafterversammlung hinsichtlich der Entnahmen bewertet. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 16 Abs. 2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags wählen. Hiernach werden die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über Entnahmen vom Kapitalkonto II mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (volle Punktzahl) oder mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (keine Punkte) gefasst.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Regelung der Abfindung bei Ausscheiden mit Abschlägen
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen zu den Rechtsfolgen des Ausscheidens aus der Kooperation berücksichtigt. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 21 Abs. 1 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags bzw. § 20 Abs. 2 lit. b) des jeweiligen Konsortialvertrags wählen. Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 21 Abs. 1 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags) steht dem aus der Gesellschaft aufgrund Kündigung oder Ausschluss ausscheidenden Kommanditisten eine Abfindung bzw. Kaufpreis in Höhe von 2/3 des anteiligen Unternehmenswerts (volle Punktzahl) oder in Höhe des gesamten Unternehmenswerts (keine Punkte) zu. Im Falle der Kündigung des Konsortialvertrags (§ 20 Abs. 2 lit. b) des jeweiligen Konsortialvertrags) und Annahme des Übernahmeangebots auf Übertragung der Anteile durch den kommunalen Partner steht dem ausscheidenden Kooperationspartner ein Kaufpreis in Höhe von 2/3 des anteiligen Unternehmenswerts (volle Punktzahl) oder in Höhe des gesamten Unternehmenswerts (keine Punkte) zu. Die Wahl kann nur einheitlich erfolgen.
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Regelungen bei Änderung der Beteiligungsstruktur des Kooperationspartners
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen bei Änderung der Beteiligungsstruktur des Kooperationspartners berücksichtigt. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 23 des Projektvertrags bzw. § 19 des jeweiligen Konsortialvertrags wählen. Hiernach trifft § 23 des Projektvertrags bzw. § 19 des jeweiligen Konsortialvertrags keine weiteren Regelungen bei Änderung der Beteiligungsstruktur des Kooperationspartners (keine Punkte) oder § 23 des Projektvertrags bzw. § 19 des jeweiligen Konsortialvertrags regelt Voraussetzungen sowie Rechtsfolgen zur Änderung der Beteiligungsstruktur des Kooperationspartners (volle Punktzahl). Die Wahl kann nur einheitlich erfolgen.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Regelung zur Vinkulierung der Anteile mit Vorerwerbsrecht
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen zur Vinkulierung der Anteile mit Vorerwerbsrecht berücksichtigt. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 15 des jeweiligen Konsortialvertrags wählen. Hiernach trifft § 15 des jeweiligen Konsortialvertrags keine weiteren Regelungen zum Vorerwerbsrecht der vinkulierten Anteile (keine Punkte) oder § 15 des jeweiligen Konsortialvertrags regelt Voraussetzungen sowie Rechtsfolgen des Vorerwerbsrechts der vinkulierten Anteile (volle Punktzahl).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Prognose Wirtschaftlichkeit und angebotene Zielrendite
Beschreibung: Die kommunalen Partner und der Kooperationspartner sind sich bewusst, dass die Projektentwicklung und Beteiligung an der Kooperationsgesellschaft eine wirtschaftliche Betätigung darstellen, die mit Chancen und Risiken verbunden ist. Der Kooperationspartner wird im Rahmen der Ausschreibung mit seinem Angebot planerische Zielrenditen für die vorgegebenen Windparks ermitteln und anbieten. Zur Plausibilisierung sind Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Windparkstandorte mit Templates aufzustellen (Anlage D03 u. D04). Die Zielrendite muss mindestens von 5 % p. a. nach Steuern für jede Projektgesellschaft einreichen. Projektierungsgewinne der Regionalwerke bleiben bei der Betrachtung außer Betracht. Von den ermittelten Zielrenditen wird ein Durchschnittswert gebildet, der in die Wertung eingeht (siehe dazu Anlage D02 "Durchschnittswert der planerische Zielrenditen p.a. nach Steuern für Windpark I und II"). Die Zielrenditen werden im Vertragswerk u.a. Maßstab für die Verpflichtung, in die Projektumsetzung des jeweiligen Windparks einzutreten.
Gewichtung (Punkte, genau): 300
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliches Leistungserbringungskonzept
Beschreibung: Es wird ein Konzept zur Herangehensweise bei der Umsetzung des Ausbauzieles hinsichtlich der Qualität, Wirtschaftlichkeit und Termineinhaltung erwartet, wobei der Auftraggeber auf eine zügigen planerischen sowie baulichen Realisierung ggf. unter Bezugnahme in der Vergangenheit oder derzeit realisierte Projekte setzt. Das fachliche Leistungserbringungskonzept soll die Projektrealisierung in verschiedene Phasen aufteilen und nach Planungs- und Bauleistungen betreffend der WEA unterscheiden. Es wird erwartet, dass der Kooperationspartner eine Ablaufplanung zur Steuerung der Bauvorhaben für das Gesamtprojekt in Monatsschärfe entwirft und darin Abläufe und Abhängigkeiten aufzeigt. Der Gesamttermin- und -ablaufplan soll mind. 4 Meilensteine je Projektgesellschaft aufweisen.
Gewichtung (Punkte, genau): 200
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Allgemeine Projektorganisation
Beschreibung: Hier sollen die Zuständigkeiten, die interne Zusammenarbeit, die Arbeitsabläufe, die Schnittstellen und die allgemeine Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber dargestellt werden. Das Konzept kann bis zu 5 Din A 4-Seiten umfassen (Arial, 12 pt, einzeilig) und ist als selbst zu erstellendes Projektorganisationskonzept einzureichen. Es sind die einzusetzenden Mitarbeiter zu benennen.
Gewichtung (Punkte, genau): 150
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamteindruck der Angebotspräsentation
Beschreibung: Bewertet werden im Rahmen einer Angebotspräsentation die Aspekte Teampräsenz, Durchsetzungsfähigkeit Projektleiter, Vermittlung komplexer Sachverhalte, Lesbarkeit der Präsentation, kritischer Diskussionspartner und Einhaltung Zeitmanagement.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Teilnehmer und/oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Teilnahmeanträge sowie der Angebote findet ohne die Bieter statt. Der Auftraggeber wird zunächst prüfen, ob die Teilnahmeanträge rechtzeitig, formgerecht und vollständig eingegangen sind. Dann wird geprüft, welcher Teilnehmer grundsätzlich die Eignungsanforderungen anhand der nach der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen erfüllt. Geprüft wird, ob der Teilnehmer, das Vorblatt zum Teilnahmewettbewerb, ggf. das Formblatt Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung, ggf. das Formblatt Eignungsleihe, ggf. das Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe, das Formblatt Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen, das Formblatt Eigenerklärung nach Sanktions-VO, eine Unternehmensdarstellung, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, ein Handelsregisterauszug, eine Bauvorlageberechtigung, das Formblatt Eigenerklärung zu den Umsätzen, das Formblatt Eigenerklärung Versicherungsschutz, das Formblatt Eigenerklärung Referenzen, das Formblatt Eigenerklärung Personalausstattung vorgelegt hat. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Sämtliche Teilnehmer, die aus formalen Gründen nicht genügen, werden (ggf. nach entsprechender Nachforderung) mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das Angebots- und Verhandlungsverfahren wird mit den Teilnehmern durchgeführt, welche die Eignungskriterien erfüllen. Dazu werden die Teilnehmer zunächst zur Abgabe eines unverbindlichen indikativen Erstangebots aufgefordert. Nach Eingang der Erstangebote überprüft der Auftraggeber die Vollständigkeit der Angebote. Geprüft wird, ob der Bieter das Vorblatt zum Angebot, ggf. das Formblatt Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen, ggf. das Formblatt Eigenerklärung nach Sanktions-VO, das Preisblatt, das Template zum Preisblatt für Windpark I, das Template zum Preisblatt für Windpark II, ggf. Änderungsvorschläge, ggf. das Formblatt Nachunternehmer, das Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, den Projektvertrag mit ausgewählten Regelungsvorschlägen, den Entwurf Muster-Konsortialvertrag mit gewählten Regelungsvorschlägen, den Entwurf Muster Gesellschaftsvertrag mit ausgewählten Regelungsvorschlägen, ein Allgemeines Projektorganisationskonzept, ein Projetgesamtterminplan, ein fachliches Leistungserbringungskonzept vorgelegt hat. Dieses Erstangebot stellt die Grundlage für das nachfolgende Verhandlungen dar. In der Verhandlungsphase findet eine Angebotspräsentation der Bieter in den Räumen des Auftraggebers statt. Nach der Angebotspräsentation schließt sich die Verhandlung des Angebots an. Details hierzu erhalten die Bieter mit gesonderter Aufforderung. Nach den Verhandlungen werden ggf. die Vergabeunterlagen überarbeitet. Die Bieter werden zur Abgabe eines verbindlichen endgültigen Angebots aufgefordert. Dieses wird auf Vollständigkeit geprüft und nach den Zuschlagskriterien gewertet. Gewertet wird die Geschäftsführung in der Projektgesellschaft, das grundsätzliches Mehrheitserfordernis für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Projektgesellschaft, Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mit qualifiziertem Mehrheitserfordernis zum Wirtschaftsplan, Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mit qualifiziertem Mehrheitserfordernis zu Entnahmen, Regelungen der Abfindung bei Ausscheiden mit Abschlägen, Regelungen bei Änderungen der Beteiligungsstruktur des Kooperationspartners, Regelungen zur Vinkulierung der Anteile mit Vorerwerbsrecht, Prognose der Wirtschaftlichkeit und angebotenen Zielrendite, Fachliches Leistungserbringungskonzept mit Projektterminplan, Konzept Allgemeine Projetorganisation und der Gesamteindruck der Angebotspräsentation. Die Bindefrist für die endgültigen Angebote beträgt 3 Monate. Der Auftraggeber behält sich vor, im Anschluss an die endgültigen Angebote weitere Verhandlungsrunden anzuschließen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Projektvertrag und Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Projektvertrag und Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken-Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regionalwerke Landkreis Cham gKU
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken-Vergabekammer Nordbayern