1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schreibassistenzsoftware (EN)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung einer webbasierten Grammatikkorrektursoftware zur Prüfung von Texten in Englischer Sprache. Zum Leistungsumfang zählen der 2nd- und 3rd-Level-Support (für Key User, Administratoren und bestimmte Beschäftigte der IT der TUM) sowie technischer Support für die Anbindung der Softwarelösung an vorhandene IT-Systeme (z.B. Authentifizierung) sowie Schulungen für Multiplikator*innen.
Kennung des Verfahrens: 6edb4e56-2949-491b-8d21-bce91f742987
Interne Kennung: TUM-2024-EU-1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Technische Universität München Arcisstr. 21
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHFQE Die Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, kann gem. § 51 Abs. 1 VgV durch den Auftraggeber begrenzt werden, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wählt (nur) drei (3) Bewerber, die alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, aus. Sollten mehr als drei (3) Bewerber alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden diejenigen drei (3) Bewerber aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen. Voraussetzung für eine Bepunktung ist, dass die Bewerber bezüglich der nachfolgend genannten Auswahlkriterien mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben haben. 1. Vergleichbarkeit des Referenzprojekts 2 Punkte = Das Referenzprojekt ist in vollem Umfang mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar. 1 Punkt = Das Referenzprojekt ist nur teilweise mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar. 0 Punkte = Das Referenzprojekt ist nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar (Mindestanforderung nicht erfüllt!). 2. Auftragswert des Referenzprojekts 2 Punkte = Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von mehr als 200.000,- Euro (bezogen auf die gesamte Laufzeit des Auftrags). 1 Punkt = Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von mehr als 100.000,- Euro (bezogen auf die gesamte Laufzeit des Auftrags). 0 Punkte = Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von weniger als 100.000,- Euro (bezogen auf die gesamte Laufzeit des Auftrags). 3. Anzahl geprüfter Dokumente innerhalb des Projektes 2 Punkte = Innerhalb des Referenzprojekts wurden durchschnittlich mehr als 75.000 Dokumente pro Jahr geprüft 1 Punkt = Innerhalb des Referenzprojekts wurden durchschnittlich mehr als 50.000 Dokumente pro Jahr geprüft 0 Punkte = Innerhalb des Referenzprojekts wurden durchschnittlich weniger als 50.000 Dokumente pro Jahr geprüft 4. Nutzerzahl innerhalb des Projektes 2 Punkte = Das Referenzprojekt hatte mehr als 1000 aktive Nutzer 1 Punkte = Das Referenzprojekt hat mehr als 500 aktive Nutzer 0 Punkte = Das Referenzprojekt hat weniger als 500 aktive Nutzer Je Referenzprojekt können also bis zu 8 Punkte erreicht werden, für die maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 24 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 8 Punkte = maximal 24 Punkte). Ergeben sich auf Basis der Teilnahmeauswahlkriterien keine drei (3) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als drei (3) geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Schreibassistenzsoftware (EN)
Beschreibung: Die Technische Universität München (TUM) mit etwa 50.000 Studierenden, über 600 Professor*innen und mehr als 11.000 Beschäftigten fördert eine breite Palette von wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Texten. Um die Qualität dieser Texte zu gewährleisten, möchten wir eine effiziente Grammatikprüfsoftware einführen, die den Bedürfnissen unserer Forscher*innen, Lehrenden und Studierenden gerecht wird. Das Ziel der Software liegt in der Korrektur von Grammatikfehlern und sprachlicher Ausdrucksweise von Texten in Englischer Sprache. Die Software soll als Webdienst, folglich "Tool" genannt, den Angehörigen der TUM zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wird ein EVB-IT-Cloud-Vertrag mit dem ausgewählten Anbieter abgeschlossen. Falls erforderlich, sollte das Tool flexibel an die spezifischen Anforderungen der TUM anpassbar sein. Die Anmeldung und Authentifizierung erfolgen über die Nutzerkennungen der TUM-Angehörigen. Nutzer können ihre zu überprüfende Texte im Tool hochladen, um eine umfassende Grammatikprüfung und Rechtschreibprüfung durchführen zu lassen. Die Software wird dabei Grammatikfehler, Formulierungsprobleme, Rechtschreibfehler und Paraphrasierungen erkennen und übersichtlich dokumentieren und Korrekturvorschläge unterbreiten. Das Tool wird sowohl wissenschaftlichen Mitarbeitenden zur Verbesserung eigener Publikationen als auch der Verwaltung zur Verfassung von Texten zur Verfügung stehen. Aufgrund unterschiedlicher Abläufe in den verschiedenen Einheiten der TUM und der Bedeutung des korrekten wissenschaftlichen Schreibens und Verwaltungskommunikation, wird erwartet, dass die Nutzung der Grammatikprüfsoftware variieren wird. Die Integration in Arbeitsabläufe und die Verfügbarkeit notwendiger APIs sind daher essenziell. Um eine maximale Flexibilität zu gewährleisten, soll die Softwarelösung ein Lizenzmodell anbieten, das sich an der Anzahl der Nutzenden und/oder Studierenden orientiert. Dabei darf es keine Begrenzung in Bezug auf die Anzahl der zu überprüfenden Dokumente geben. Die Bereitstellung, Wartung und Pflege des Tools obliegen dem zukünftigen Auftragnehmer. Der 1st-Level-Support wird von der TUM selbst durchgeführt, während der 2nd- und 3rd-Level-Support (für Key User, Administratoren und bestimmte Beschäftigte der IT der TUM) Aufgabe des Auftragnehmers ist. Zusätzlich umfasst der Leistungsumfang technischen Support für die Anbindung der Software an vorhandene IT-Systeme (z.B. Authentifizierung) sowie Schulungen für Multiplikator*innen.
Interne Kennung: TUM-2024-EU-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die TUM als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der TUM. Im Falle der Ausübung einer Option durch die TUM erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die TUM wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Die TUM behält sich als Option vor, den Vertrag, der eine Laufzeit von 2 Jahren hat, bis zu zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit kann somit 4 Jahre betragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Technische Universität München Arcisstr. 21
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Der Vertrag kann optional bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Höchstlaufzeit des Vertrags beträgt 4 Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: PAngebot = 5 x (Wniedrigst / WAngebot) PAngebot = Punktzahl zu bewertendes Angebot Wniedrigst = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist. WAngebot = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 300 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: In dem vorzulegenden Konzept muss der Bieter auf folgende Aspekte eingehen: (i) Darstellung der User-Experience, insbesondere wie die Softwarelösung Grammatikfehler, Rechtschreibfehler und Formulierungsprobleme dokumentiert bzw. den Nutzern präsentiert und Korrekturvorschläge unterbreitet; (ii) Darstellung, in welche Texteditoren von Drittanbietern die Softwarelösung integriert werden kann; (iii) Darstellung, wie die angebotene Softwarelösung im Hinblick auf neue Entwicklungen im Bereich der Artificial Intelligence ("AI") weiterentwickelt werden kann. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass keine Unterkriterien gebildet worden sind bzw. selbstständig bewertet werden. Das Konzept wird vielmehr im Rahmen einer Gesamtbewertung nach dem unter Ziffer 5.2.2 des Verfahrensbriefs dargestellten Maßstab (0 bis 5 Punkte) bewertet. 5 Punkte: Die Voraussetzungen für eine Bepunktung mit 4 Punkten (s.u.) sind erfüllt. Darüber hinaus lässt das Konzept des Bieters im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. genannten Ziele und Vorgaben in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine außergewöhnlich gute Vertragsdurchführung erwarten, beispielsweise weil konzeptionelle Aspekte behandelt werden, die in der Leistungsbeschreibung nicht benannt bzw. gefordert worden sind und/oder welche die einzelnen Leistungsbereiche in besonderer Weise miteinander verknüpfen und deren Umsetzung in besonderem Maße als dienlich erscheint (im Sinne einer "Übererfüllung" der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen). 4 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine einwandfreie Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung keine Kritikpunkte/Schwächen (eine Bewertung mit 4 Punkten bedeutet folglich sinngemäß, dass sämtliche Ziele und Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt werden). 3 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung nur wenige Kritikpunkte / Schwächen. 2 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit Einschränkungen noch ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung mehrere Kritikpunkte/Schwächen. 1 Punkt: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit erheblichen Defiziten behaftete, gerade noch als den Anforderungen dieser Vergabeunterlagen genügende Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung zahlreiche Kritikpunkte/Schwächen. 0 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers keine den in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen genügende Vertragsdurchführung erkennen oder erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung gravierende Kritikpunkte/Schwächen. Hinweis: Bei der Bewertung eines Konzeptes mit 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots! Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 300 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 516 687,03 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 516 687,03 EUR
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München
Registrierungsnummer: 09-1512011-61
Postanschrift: Arcisstr. 21
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr.-Ing. Alexander Braun (CIO)
Telefon: +49 1622187082
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Postanschrift: Brienner Str. 29
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwalt Christoph Richter
Telefon: +49 89 544147-0
Fax: +49 89 544147-99
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Postanschrift: Brienner Str. 29
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwalt Christoph Richter
Telefon: +49 89 544147-0
Fax: +49 89 544147-99
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e5155ad3-3dbf-43a3-b905-b370bd81af3c - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/04/2024 10:49:26 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 215215-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 72/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/04/2024