1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schleif- und Poliermaschinen sowie Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit für Laseroptiken
Beschreibung: Auftragsgegenstand in Los 1 ist die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Schleif- und Poliermaschinen für Optiken sowie als optionale Leistung die Wartung der Schleif- und Poliermaschinen in einem Zeitraum von maximal 4 Jahren. Auftragsgegenstand in Los 2 ist die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines optischen Profilometers zur Bestimmung der Oberflächenrauhigkeit polierter Optiken sowie als optionale Leistung die Rekalibrierung des optischen Profilometers in einem Zeitraum von maximal 4 Jahren.
Kennung des Verfahrens: 3acb0bb1-faf4-4b02-9529-0a3fb3ffd03e
Interne Kennung: LMU-2024-EU-1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38540000 Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ludwig-Maximilians-Universität München Am Coulombwall 1
Stadt: Garching
Postleitzahl: 85748
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PH9KW Die Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, kann gem. § 51 Abs. 1 VgV durch den Auftraggeber begrenzt werden, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat vor diesem Hintergrund festgelegt, dass je Los maximal drei Bewerber, die alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, zu Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden. Sollten in einem Los mehr als drei Bewerber alle Mindestanforderungen nach vorstehender Ziffer 3 erfüllen, werden in Bezug auf dieses Los (nur) diejenigen drei Bewerber aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen. Ergeben sich in einem Los auf Basis der Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen in einem Los weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen. Teilnahmeauswahlkriterien Los 1: 1. Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem in der Leistungs-beschreibung für Los 1 genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags 2 Punkte = Das Referenzprojekt ist mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags und den dort genannten, zu beachtenden und umzusetzenden Maßgaben uneingeschränkt vergleichbar 1 Punkt = Das Referenzprojekt ist mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags und den dort genannten, zu beachtenden und umzusetzenden Maßnahmen nur mit Einschränkungen vergleichbar 2. Ebenheit / Planheit - Schleifmaschine 2 Punkte = Die als Referenzprojekt benannte Schleifmaschine erzielt bei Optiken mit einem Durchmesser von 200 mm eine Ebenheit / Planheit besser als 63 mn 1 Punkt = Die als Referenzprojekt benannte Schleifmaschine erzielt bei Optiken mit einem Durchmesser von 100 mm eine Ebenheit / Planheit besser als 63 mn 3. Oberflächenrauhigkeit - Poliermaschine 2 Punkte = Die als Referenzprojekt benannte Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,3 nm 2 1 Punkt = Die als Referenzprojekt benannte Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,5 nm 1 Je Referenzprojekt können also bis zu 6 Punkte erreicht werden, für die in Los 1 maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 18 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 6 Punkte). Teilnahmeauswahlkriterien Los 2: 1. Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem in der Leistungs-beschreibung für Los 2 genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags 2 Punkte = Das Referenzprojekt ist mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags und den dort genannten, zu beachtenden und umzusetzenden Maßgaben uneingeschränkt vergleichbar 1 Punkt = Das Referenzprojekt ist mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags und den dort genannten, zu beachtenden und umzusetzenden Maßnahmen nur mit Einschränkungen vergleichbar 2. Messgenauigkeit 2 Punkte = Das als Referenzprojekt benannte Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,1 nm auf 1 Punkt = Das als Referenzprojekt benannte Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,2 nm auf Je Referenzprojekt können also bis zu 4 Punkte erreicht werden, für die in Los 2 maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 12 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 4 Punkte).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Schleif- und Poliermaschinen
Beschreibung: Die LMU betreibt im Centre for Advanced Laser Applications (CALA) verschiedene Lasersysteme für diverse Anwendungen im medizininischen Bereich, u.a. breitbandige IR-Laser zur Analyse von Blutproben und Höchstleistungs-Kurzpulslaser, die - je nach Target - der Erzeugung brillanter, kohärenter Röntgenstrahlung oder Teilchenstrahlung zur Entwicklung neuer Ansätze auf den Gebieten der medizinischen Bildgebung bzw. Tumortherapie dienen. Das CALA Service Centre forscht und produziert auf den Gebieten der Targetherstellung sowie der Beschichtung von Laseroptiken für den Bedarf von CALA und anderer Arbeitsgruppen am Lehrstuhl für Experimentalphysik - Laserphysik der LMU. Es ist geplant, am CALA Service Centre Laseroptiken nicht nur zu beschichten, sondern die Substrate auch selbst zu schleifen und zu polieren. Hierfür werden eine Schleifmaschine und eine Poliermaschine für Optiken (Los 1) sowie ein optisches Profilometer zur Bestimmung der Oberflächenrauhigkeit der polierten Optiken (Los 2) benötigt.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die LMU als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der LMU. Im Falle der Ausübung einer Option durch die LMU erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der LMU gegenüber dem Auftragnehmer des betreffenden Loses in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die LMU wird sich bemühen, optionale Leistungen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer des betreffenden Loses ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer des betreffenden Loses muss daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Los 1: Die LMU behält sich optional vor, den Auftragnehmer in Los 1 für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren nach dem Zeitpunkt der Abnahme mit der Wartung der Schleif- und Poliermaschinen zu beauftragen. Los 2: Die LMU behält sich optional vor, den Auftragnehmer in Los 2 für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren nach dem Zeitpunkt der Abnahme mit der Rekalibrierung des optischen Profilometers zu beauftragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ludwig-Maximilians-Universität München Am Coulombwall 1
Stadt: Garching
Postleitzahl: 85748
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: Punktzahl zu bewertendes Angebot ("PAngebot") = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist ("Wniedrigst") / Wertungssumme des zu bewertenden Angebots ("WAngebot"). Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert. Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leitfaden
Beschreibung: Der Leitfaden für soll eine Darstellung enthalten, wie die Mitarbeiter des Auftraggebers mit den angebotenen Schleif- und Poliermaschinen das bestmögliche Ergebnis erzielen können. Der Leitfaden ist schriftlich abzufassen und mit Schaubildern / Abbildungen / Grafiken zu versehen. Er darf maximal einen Umfang von 50 Seiten DIN-A4 (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5; inklusive Abbildungen) haben. In dem Leitfaden muss der Bieter insbesondere auf folgende Aspekte eingehen: (i) Wie kann mit der angebotenen Schleifmaschine bei der Bearbeitung von Quarzglas-Substraten die bestmögliche Ebenheit / Planheit erzielt werden? (iii) - Wie kann mit der angebotenen Poliermaschine bei der Bearbeitung von Quarzglas-Substraten die bestmögliche Qualität / Oberflächenrauhigkeit erzielt werden? (iii) In welchen Intervallen sollten die Maschinen gewartet werden? Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgenannten Punkten nicht um Unterkriterien handelt, die selbstständig bewertet werden, sondern um Vorgaben für den Inhalt des Leitfadens. Die Bewertung des Leitfadens erfolgt ganzheitlich nach dem nachfolgend dargestellten Maßstab. 5 Punkte = Die Voraussetzungen für eine Bepunktung mit 4 Punkten (s.u.) sind erfüllt. Darüber hinaus lässt der Leitfaden des Bieters erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens problemlos möglich ist, nach einer längeren Einarbeitungszeit das Potential des Gerätes voll auszuschöpfen und qualitativ exzellente Ergebnisse zu erzielen. 4 Punkte = 4 Punkte Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens problemlos möglich ist, bereits nach kurzer Einarbeitungszeit qualitativ hochwertige Ergebnisse zu erzielen; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung keine Kritikpunkte/Schwächen. 3 Punkte = Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o. g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens möglich ist, bereits nach kurzer Einarbeitungszeit qualitativ befriedigende Ergebnisse zu erzielen; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung nur wenige Kritikpunkte / Schwächen. 2 Punkte = Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o. g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens möglich ist, erst nach längerer Einarbeitungszeit Ergebnisse zu erzielen, die als ordnungsgemäß bezeichnet werden können; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung mehrere Kritikpunkte/Schwächen. 1 Punkt = Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o. g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens auch nach längerer Einarbeitungszeit lediglich möglich ist, mit Defiziten behaftete, gerade noch ausreichende Ergebnisse zu erzielen; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung zahlreiche Kritikpunkte/Schwächen. 0 Punkte = Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o. g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers selbst nach längerer Einarbeitungszeit nicht möglich ist, Ergebnisse zu erzielen, die als qualitativ ausreichend bezeichnet werden können; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung gravierende Kritikpunkte/Schwächen. Hinweis: Bei der Bewertung eines Konzeptes mit 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots!
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Kriterium
Beschreibung: Die Bewertung in diesem Kriterium erfolgt auf der Grundlage der von dem Bieter eingereichten Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Eigenerklärung gemachten Angaben zu überprüfen! Wird festgestellt, dass die Angaben unzutreffend sind, kann das Angebot ausgeschlossen werden! 1. Ebenheit / Planheit - Schleifmaschine: In diesem Unterkriterium wird bewertet, welche Ebenheit / Planheit mit der angebotenen Schleifmaschine erzielt werden kann. Dia sei der maximale Durchmesser des Substrats, für das eine Ebenheit / Planheit von 63 nm oder besser erzielt werden kann. Dann berechnet sich die Punktzahl nach: Punkte (maximal 5) = (dia -25 mm) / (375 mm" ) × 4 + 1. 2. Oberflächenrauhigkeit (Erfüllungsgrad) - Poliermaschine: 5 Punkte = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,1 nm. 4 Punkte = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,2 nm. 3 Punkte = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,3 nm 2 Punkte = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,4 nm. 1 Punkt = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,5 nm Die in den Unterkriterien erzielten Punktzahlen werden zunächst addiert und sodann durch die Anzahl der Unterkriterien dividiert, um die Punktzahl für das Wertungskriterium zu ermitteln (insgesamt maximal 5 Punkte). Die so ermittelte Punktzahl für das Wertungskriterium fließt sodann in die Wertungsmatrix ein und wird gewichtet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (i) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; (ii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (iii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (iv) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit
Beschreibung: Die LMU betreibt im Centre for Advanced Laser Applications (CALA) verschiedene Lasersysteme für diverse Anwendungen im medizininischen Bereich, u.a. breitbandige IR-Laser zur Analyse von Blutproben und Höchstleistungs-Kurzpulslaser, die - je nach Target - der Erzeugung brillanter, kohärenter Röntgenstrahlung oder Teilchenstrahlung zur Entwicklung neuer Ansätze auf den Gebieten der medizinischen Bildgebung bzw. Tumortherapie dienen. Das CALA Service Centre forscht und produziert auf den Gebieten der Targetherstellung sowie der Beschichtung von Laseroptiken für den Bedarf von CALA und anderer Arbeitsgruppen am Lehrstuhl für Experimentalphysik - Laserphysik der LMU. Es ist geplant, am CALA Service Centre Laseroptiken nicht nur zu beschichten, sondern die Substrate auch selbst zu schleifen und zu polieren. Hierfür werden eine Schleifmaschine und eine Poliermaschine für Optiken (Los 1) sowie ein optisches Profilometer zur Bestimmung der Oberflächenrauhigkeit der polierten Optiken (Los 2) benötigt.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38540000 Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die LMU als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der LMU. Im Falle der Ausübung einer Option durch die LMU erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der LMU gegenüber dem Auftragnehmer des betreffenden Loses in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die LMU wird sich bemühen, optionale Leistungen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer des betreffenden Loses ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer des betreffenden Loses muss daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Los 1: Die LMU behält sich optional vor, den Auftragnehmer in Los 1 für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren nach dem Zeitpunkt der Abnahme mit der Wartung der Schleif- und Poliermaschinen zu beauftragen. Los 2: Die LMU behält sich optional vor, den Auftragnehmer in Los 2 für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren nach dem Zeitpunkt der Abnahme mit der Rekalibrierung des optischen Profilometers zu beauftragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ludwig-Maximilians-Universität München Am Coulombwall 1
Stadt: Garching
Postleitzahl: 85748
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: Punktzahl zu bewertendes Angebot ("PAngebot") = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist ("Wniedrigst") / Wertungssumme des zu bewertenden Angebots ("WAngebot"). Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert. Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Kriterium
Beschreibung: Die Bewertung in diesem Kriterium erfolgt auf der Grundlage der von dem Bieter eingereichten Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Eigenerklärung gemachten Angaben zu überprüfen! Wird festgestellt, dass die Angaben unzutreffend sind, kann das Angebot ausgeschlossen werden! Messgenauigkeit (Erfüllungsgrad): 5 Punkte = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,1 nm auf. 4 Punkte = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,15 nm auf. 3 Punkte = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,2 nm auf. 2 Punkte = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,25 nm auf. 1 Punkt = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,3 nm auf. Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert. Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (i) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; (ii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (iii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (iv) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ludwig-Maximilians-Universität München
Registrierungsnummer: DE811205325
Postanschrift: Am Coulombwall 1
Stadt: Garching
Postleitzahl: 85748
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Martin Groß (Geschäftsführung CALA Laserinfrastruktur)
Telefon: +498928914116
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Postanschrift: Brienner Str. 29
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwalt Christoph Richter
Telefon: +49895441470
Fax: +498954414799
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Postanschrift: Brienner Str. 29
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwalt Christoph Richter
Telefon: +49895441470
Fax: +498954414799
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8e41bba1-9932-4812-ae74-0dbf1ad8fc9f - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/03/2024 10:46:57 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 162714-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 55/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/03/2024