5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG überträgt dem AN mit Zuschlagserteilung die in Ziffer 4 des Vertrags genannte Leistung "Startphase". Der AG hat das einseitige Recht, den AN entweder einmalig oder sukzessive mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-)Leistungen daraus (z.B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung), insbesondere mit den Leistungen der weiteren Projektstufen. Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des AG. Die Beauftragung weiterer Leistungen steht dem AG frei. Dem AN steht kein Rechtsanspruch hierauf zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pfarrkirchen Max-Beiherr-Straße
Stadt: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land, Gliederung (NUTS): Rottal-Inn (DE22A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das BSZ-PAN soll auf dem Grundstück mit der Flur Nummer 601 und 601/5 im Westen der Kreisstadt Pfarrkirchen entstehen.
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die tatsächliche Vertragslaufzeit richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zuzurechnen ist, in den vergangenen 5 Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen in den letzten 5 Jahren eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft seiner/ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass in den vergangenen 3 Jahren weder das Unternehmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft (BG) in den vergangenen 3 Jahren weder das Unternehmen des Bewerbers/der BG noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR, weder das Unternehmen des Bewerbers/der BG noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten des Unternehmens nach einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR, weder das Unternehmen des Bewerbers/der BG noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR, und weder das Unternehmen des Bewerbers/der BG noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten des Unternehmens nach einer der in § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR, weder das Unternehmen des Bewerbers/der BG noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wegen eines Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR, davon abweichend in den Fällen -nach § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR, -nach § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR, - nach § 24 Absatz 3 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt worden sind und dass Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze gegen einen der vorgenannten Personen nicht anhängig sind.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbers von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahrbetragen betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält, oder falls die vorstehend genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektsteuerung im Bauwesen) des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektsteuerung im Bauwesen). Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) Jahren (2021-2023) ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft je Jahr. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Eigenerklärung über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) vergleichbare Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Angabe: - bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) in der Referenz, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers, - des Auftragswerts der Referenz, - des Zeitraums der Leistungserbringung der Referenz, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers der Referenz (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefon-nummer und E-Mail-Adresse. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen für den Neubau und/oder die Sanierung von Gebäuden. 2. Mindestens dem Bewerber in der Referenz beauftragte und von ihm erbrachte Projektstufen und Handlungsbereiche entsprechend § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: März 2020): Projektstufen 2 (Planung) bis einschließlich 4 (Ausführung) für die Handlungsbereiche A-D 3. Die Baukosten der Referenz (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276:2018-12, in EUR netto) betrugen mindestens 20 Mio. EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang der Referenz erfasst sind (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog). 4. Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277-1:2016-01 der Referenz: Mindestens 5.000 m² BGF. Brutto-Grundflächen in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst sind. 5. Projektstand der Referenz bei Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Projektstufe 4 entsprechend § 2 der AHO-Schriftreihe Nr. 9 im Zeitraum 1. Januar 2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge fertiggestellt (die Referenz kann insgesamt vor 2016 begonnen worden sein). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Vergleichbare Referenzen der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Die weiteren Maßgaben zu den Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des zu benennenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters
Beschreibung: Benennung (Eigenerklärung) des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters und Nachweis der jeweiligen Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse, sowie Eigenerklärung über die Deutsch-Kenntnisse und Erfahrung in der hier gegenständlichen Funktion. An die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters werden folgende Mindestanforderungen gestellt: - Der namentlich benannte Projektleiter muss über Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen. - Der namentlich benannte Projektleiter muss über die Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums zum Architekten oder Ingenieur (Dipl.-Ing., Master, Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, o.Ä.) und über mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für Projektsteuerungsleistungen verfügen. An die Qualifikation und Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters werden folgende Mindestanforderungen gestellt: - Der namentlich benannte stellvertretende Projektleiter muss über Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen. - Der namentlich benannte stellvertretende Projektleiter muss über die Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums zum Architekten oder Ingenieur (Dipl.-Ing., Master, Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, o.Ä.) und über mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter für Projektsteuerungsleistungen verfügen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Benennung des Verantwortlichen
Beschreibung: Benennung (Eigenerklärung) des jeweils für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse. Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Architekten (Dipl.-Ing., Master, Bachelor) oder des Ingenieurs (Dipl.-Ing., Master, Bachelor) gefordert (Mindestanforderung). Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Es sind keine Personen zugelassen.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Rottal-Inn