Zusätzliche Informationen: Auswahlverfahren: Der Planungswettbewerb wird auf Grundlage der RPW 2013 als nichtoffener
Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt. Die Zahl der Bewerber
zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 25 Teilnehmer begrenzt.
Neben 5 von der Ausloberin im Vorfeld ausgewählten Teilnehmern werden 20 weitere aus
den eingehenden qualifizierten Bewerbungen gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 zur Teilnahme
am Wettbewerb ausgewählt, und falls mehr geeignete Bewerbungen vorliegen, ausgelost.
Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung
erfolgt unter Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle. Die Nachrücker werden bei
Absage oder durch Ausschluss von einem ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer spätestens
bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen werden. Fragen zum Bewerbungsverfahren,
nach dem 3. Januar 2024 eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Um sich für die Teilnahme
am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft eine
Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (2) RPW, § 123 GWB, §
124 GWB und § 79 (2) VgV und kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegen. Teilnahmeberechtigt
sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige • natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift
ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt
befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis
oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU
entspricht. • juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für
die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in
seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen
gestellt werden. • Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften, bei welchen mindestens ein Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung
erfüllt sein. Jeder Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu
prüfen. Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja Teilnahmeberechtigt
sind Architekten in einer Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten gemäß VgV
§75 (1+3) in Verbindung mit VgV §44. Führt ein Teilnehmer alle der genannten Berufsbezeichnungen,
kann er auch als Einzelperson teilnehmen. Die Teilnehmer müssen am Tage der Bekanntmachung
berechtigt sein, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Es werden zur Bewerbung
nur die folgenden Unterlagen akzeptiert: • Teilnahmeantrag, vollständig ausgefüllt,
an den entsprechenden Stellen unterschrieben • Darstellung des Referenzprojekts auf
einem Projektblatt DIN A4, mit Foto/Bild/Plan und Kurzbeschreibung mit den folgenden
Mindestanforderungen: Einordnung in Honorarzone IV für Gebäude gemäß § 34 HOAI; Nettobaukosten
(Kostengruppe 300 und 400) mind. 10 Mio. €; Durchführung der Leistungsphasen 2 bis
8; Realisierung und Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 1.1.2013 sowie ggfalls
Nachweis über die verantwortliche Projektleitung der Leistungsphasen 2 bis 8 in einem
anderen Büro (keine Eigenerklärung). • Nachweis zur Teilnahmeberechtigung zur Führung
der Berufsbezeichnung Architekt • Benennung Landschaftsarchitekt und Nachweis Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitekt (nachzureichen bis 20.02.2024) Die Unterlagen sind als verbindliche
Bewerbung ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Unterlagen, die über
den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Eine pauschale Bewerbung
wird nicht anerkannt. Weitere Hinweise zur Bewerbung sind im Bewerbungsformular aufgeführt.
Kriterien für die Bewertung der Projekte: Zur Beurteilung zugelassen werden alle Wettbewerbsarbeiten,
die • den formalen Bedingungen entsprechen, • in wesentlichen Teilen dem geforderten
Leistungsumfang entsprechen, • termingerecht eingegangen sind, und • keinen Verstoß
gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Über die Zulassung entscheidet
das Preisgericht. Die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten,
sind zu protokollieren. Bindende inhaltliche Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss
der Arbeit führen, werden nicht festgesetzt. Die Kriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten
wurden wie folgt festgelegt, die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar: Städtebau
und Freiraum Architektur und Gestaltung Erfüllung des Raumprogramms und Funktionalität
Nachhaltigkeit, Klimaschutz, und Klimaanpassung Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit