Beschreibung: Los 1: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten
festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei
Jahren überwiegend im Bereich Datenschutzrecht allgemein/ Digitalisierung tätig sein.
Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene
Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit
der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben
sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in
Jahren und Berufserfahrung in Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich Datenschutzrecht
allgemein/ Digitalisierung. Überwiegende Tätigkeit im Rechtsbereich Datenschutzrecht
allgemein/ Digitalisierung ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
einzusetzende Rechtsanwalt schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50 % in diesem Rechtsbereich
tätig ist. Der Rechtsbereich wird durch die Leistungsbeschreibung in ihrer Gesamtheit
definiert. Eine überwiegende Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für
ein weiteres Los desselben oder anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft
e.V. grundsätzlich aus. Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet
werden, bedarf dies einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal
2 DIN A4-Seiten, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar
hervorgeht, dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den
Auftraggeber definierten Bereichen möglich ist. Los 2: Es ist eine Erklärung über
das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die festangestellten bzw. kanzleizugehörigen
Rechtsanwälte, die als Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner
eingesetzt werden, müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich Datenschutzrecht
Gesundheit und Innovation tätig sein. Die festangestellten bzw. kanzleizugehörigen
Rechtsanwälte, die als weitere Rechtsanwälte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, müssen seit mindestens einem Jahr überwiegend im Bereich
Datenschutzrecht Gesundheit und Innovation tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene
Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner und vorgesehene
weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner,
Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren und Berufserfahrung in Jahren
überwiegend als Rechtsanwalt im Bereich Datenschutzrecht Gesundheit und Innovation.
Überwiegende Tätigkeit im Rechtsbereich Datenschutzrecht Gesundheit und Innovation
ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt
schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50 % in diesem Rechtsbereich tätig ist. Der Rechtsbereich
wird durch die Leistungsbeschreibungen auch zum Datenschutzrecht allgemein/ digitalisierung
und zum Datenschutzrecht Gesundheit und Innovation insgesamt definiert. Eine überwiegende
Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein weiteres Los desselben
oder anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich aus.
Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf dies
einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten, mit
dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht,
dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber
definierten Bereichen möglich ist. Für beide Lose: Es ist mindestens ein Rechtsanwalt
mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt im jeweiligen Rechtsbereich
(bezogen auf Vollzeitstellen) als Teil des Beratungsteams zu benennen. Die Erklärung
erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung".