Betreuung und Weiterentwicklung des Kundendatenframeworks „Mein Goethe.de“ Referenznummer der Bekanntmachung: 22/202311
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE129516430
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung und Weiterentwicklung des Kundendatenframeworks „Mein Goethe.de“
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Betreuung und Weiterentwicklung des Kundendatenframeworks „Mein Goethe.de“ des Auftraggebers inklusive der für www.goethe.de eingesetzten Single-Sign-On-Komponente sowie der Webservicekommunikation mit den angeschlossenen Drittsystemen.
Gegenstand des Vertrages sind Serviceleistungen für das IT-System (Mein Goethe, PASCH-net) und dessen mögliche Erweiterungen durch Weiterentwicklungen des Auftragnehmers.
Technische Betreuung des Kundendatenframeworks und der personalisierten Webkomponenten des Auftraggebers inklusive deren Anwendungsapplikationen sowie die Unterstützung von Drittherstellern bei der Integration von Softwarelösungen in die vorhandene Infrastruktur. Dies umfasst nicht nur die Betreuung des Systems*, sondern auch Entwicklungstätigkeiten, Erhaltung der Funktionsfähigkeit, Sicherung und Administration des Systems beim Auftraggeber sowie 3rd Level Support.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VGV lit b. kann ein öffentlicher Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die (technische) Alleinstellung eines Anbieters kann sich insbesondere aus der Ausführung eines früheren Auftrags für den öffentlichen Auftraggeber ergeben. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Erweiterung und Modifikation von Bestandssystemen (Vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014). Bei diesen Anschlussaufträgen wird die Leistungsspezifikation in der Regel nicht durch die spezifische Funktionalität oder Nutzung determiniert, sondern von dem Bestreben getragen, Kompatibilität mit dem Bestandssystem herzustellen oder die Einheitlichkeit mit den Bestandsprodukten zwecks einfacherer Handhabung zu gewährleisten. Das ist grundsätzlich ein anerkennenswerter, sachlicher Grund, der eine Festlegung auf einen spezifischen Auftragnehmer rechtfertigen kann (Kularz, Kommentar zur VGV, § 14 Rn. 49.)
Zum jetzigen Zeitpunkt, kann daher aus folgenden technischen Gründen die Weiterentwicklung und Betreuung von MYG nur vom Bestandsdienstleister durchgeführt werden.
Der Bestandsanbieter verfügt allein über das spezifische und für die Weiterentwicklung und Betreuung erforderliche MYG-Know-how, da er bereits mit der Erweiterungs- und Modifikationsarbeit an MYG betraut ist sowie ähnliche Projekte für andere Unternehmen realisiert hat. Diese technische Expertise ermöglicht es dem Bestandsdienstleister, die anspruchsvollen Anforderungen an das individuell erstellte MYG effizient und sicher zu erfüllen. Infolgedessen ist es sachgerecht, dass der Anbieter, der die fortlaufenden Arbeiten begleitet, diese auch weiterführt. Dieser Wettbewerbsvorteil bei Folgeaufträgen ist systemimmanent und steht nicht im Widerspruch zum Wettbewerbs- oder Gleichbehandlungsgrundsatz (Dreher im Immenga/Mestmäcker. Kommentar zum GWB, 6. Auflage, § 97 GWB Rr. 78 f m.w.N.)
Ein Wechsel des Anbieters würde nicht nur eine kostenintensive Einarbeitung erfordern, sondern es notwendig machen, das Programm sowie alle Schnittstellen neu zu entwickeln.
Der Quellcode der Individualsoftware besteht inzwischen aus 120.000 Lines of Code. Für einen Entwickler, der das Programm nicht geschrieben hat, ist der Aufwand, sich in die Logiken des fremden Quellcodes einzuarbeiten, in der Regel höher, als das Programm neu zu schreiben.
Zudem basiert die Individualsoftware unter anderem auf einem KOTLIN-Framework. Die dabei von der symentis GmbH geschriebenen Bibliotheken sind urheberrechtlich geschützt und der Quellcode für diese Bibliotheken steht dem Goethe-Institut nicht zur Verfügung.
Der neue Entwickler müsste daher auf jeden Fall alle Bibliotheken neu schreiben. Die Neuentwicklung wird mit mindestens zwei bis drei Jahre veranschlagt. Da das bestehende Programm in dieser Zeit weiter gepflegt und an den technischen Fortschritt angepasst werden müsste, wäre es notwendig, den Bestandsdienstleister interimsmäßig weiter zu beschäftigen (Parallelbetrieb). Ein Risiko dabei ist, dass eine Betreuung der Anwendung nach Vertragsende durch den gegenwärtigen Dienstleister nicht gewährleistet wäre.
Unabhängig von diesem beträchtlichen Mehraufwand, birgt eine Neuentwicklung die Gefahr, dass mangels Kenntnisse um die Besonderheiten des Programms die technischen Notwendigkeiten durch einen anderen Anbieter nicht im erforderlichen Umfang umgesetzt werden können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betreuung und Weiterentwicklung des Kundendatenframeworks des Goethe-instituts e.V. „Mein Goethe.de“
Nationale Identifikationsnummer: DE812964053
Postanschrift: Hauptstr. 74a
Ort: Unteraching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2889499-562/568
Fax: +49 2889499163
Der Vertrag ist bislang noch nicht geschlossen worden. Das unter V.2.1) genannte Datum bezeichnet den Tag, an dem sich der öffentliche Auftraggeber endgültig dazu entschlossen hat, den Vertrag mit dem Auftragnehmer (V.2.3) zu schließen. Im Einklang mit § 135 Absatz 3 Nummer 3 GWB wird der öffentliche Auftraggeber den Vertrag mit dem Auftragnehmer (V.2.3) nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abschließen.
Während dieses Zeitraums steht anderen Marktteilnehmern der Weg offen, gegen den beabsichtigten Vertragsschluss im Wege des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vorzugehen. In Ergänzung der bevorstehenden Erläuterungen wird auf Folgendes verwiesen: Gemäß § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach § 135 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen“.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2889499-562/568
Fax: +49 2889499163