Fraunhofer ISE - 70-00003-2350-D Technische Ausrüstung HLSK AG 1, 2, 3, 7, 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 70-00003-2350-D Technische Ausrüstung HLSK AG 1, 2, 3, 7, 8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastr. 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): C2 - Vergabestelle Bau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer ISE - 70-00003-2350-D Technische Ausrüstung HLSK AG 1, 2, 3, 7, 8
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung AG 1, 2, 3,7, 8 HLSK für das Fraunhofer ISE - Neubau HYKOS. Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 33.300.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und
Bauunterlage.
Honorarzone (§56 HOAI): 2-3, Honorarsatz (§56 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt (%): keiner
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
Heidenhofstraße 5, 79110 Freiburg im Breisgau
Geplant ist ein repräsentativer Institutsneubau eines Kompetenz- und Innovationszentrums
Wasserstofftechnologien und Kognitive Energiesysteme "HYKOS" in Freiburg. Die geplante Neubaumaßnahme
wird Büroarbeitsplätze für insgesamt 62 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Hierfür werden ca.
3206 m² Nutzfläche, bestehend aus Büro-, Kantinen-, Konferenz- und Laborflächen mit entsprechender
Infrastruktur benötigt. Für den Kantinenbereich sind ca. 750 Essen anzusetzen (HLSK ohne Küchentechnik).
Zur Umsetzung des Neubaues steht das Grundstück im Bereich der Heidenhofstraße 8 in Freiburg zur Verfügung.
Eine Zertifizierung nach BNB (mind. Silber) wird angestrebt. Die Fraunhofer-Gesellschaft als
Zuwendungsempfänger von öffentlichen Mitteln legt großen Wert auf die Realisierung eines innovativen,
nachhaltigen und ressourcenschonenden, aber gleichzeitig wirtschaftl. Gebäude-, Energie-, und Betriebskonzepts.
OPTIONAL:
Es ist davon auszugehen, dass mit der Planung eines weiteren eigenständigen Gebäudes für die
Institutsneugründung Wasserstofftechnologien mit einem zeitlichen Versatz innerhalb eines Jahres begonnen
wird. Dieses soll als markantes und adressbildendes Gebäude ausgebildet werden und steht in direkter räumlicher
und funktionaler Verbindung zum vorgenannten HYKOS, die Planungsprozesse sind aufeinander abzustimmen.
Die voraussichtliche Nutzfläche des Forschungsgebäude wird ca. 4500m² betragen. Das Institut wird ebenfalls im
Bereich Wasserstofftechnologien forschen. Weitere Flächen für Büro-, Lager- und Labornutzung sollen durch den
Neubau hergestellt werden.
Es soll ein Gesamtkonzept für beide Gebäude erarbeitet werden.
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor:
Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld. siehe unter II.2.4) Planung eines weiteren Instituts
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung (Die HLSK-Planung soll ohne Küchentechnik erfolgen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fraunhofer ISE - 70-00003-2350-D Technische Ausrüstung HLSK AG 1, 2, 3, 7, 8
Postanschrift: Im Oberwald 6
Ort: Riegel
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
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Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland