Ausbau passives Breitbandnetzt Gemeinde Steinheim Referenznummer der Bekanntmachung: MRK Vergabe Steinheim 1010
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herzog-Rudolf-Straße 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892166670
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mrk-media.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau passives Breitbandnetzt Gemeinde Steinheim
Ausbau passives Breitbandnetzt Gemeinde Steinheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die MRK Media AG (MRK) wurde von der Gemeinde Steinheim mit der Planung eines flächendeckenden, passiven Breitbandnetzes beauftragt. Ziel des bundesgeförderten Vorhabens ist die Errichtung eines modernen und zukunftsfähigen „Fiber to the Building“ (FTTB)-Netzes im Bereich der sogenannten „weißen Flecken“ und „grauen Flecken“. Zu diesen werden alle Anschlüsse gezählt, denen nicht mindestens 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen.
Hierzu sind alle dafür erforderlichen Bauleistungen zu erbringen, insbesondere Tiefbauleistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Ziel dieser Baumaßnahme ist es, die Breitbandversorgung im Gebiet der Gemeinde Steinheim maßgeblich zu verbessern. Ausgehend von einer neu zu errichtenden Backbone-Trasse mit drei Übergabepunkten im Projektgebiet, wobei sich jeweils einer im Süden von Söhnstetten, südlich von Sontheim und am Westrand von Heidenheim befindet. Dazu werden vier zentrale Technikstandorte, sogenannte Points of Presence (PoP) im Projektgebiet errichtet, einer in Söhnstetten, einer in Sontheim im Stubental, einer im Osten Steinheims und der letzte im Süden Steinheims. Ein Bestands-PoP in Bartholomä wird ebenfalls verwendet.
Von diesen PoPs werden insgesamt 24 neu zu errichtende Netzverteiler (NVt) angebunden, die wiederum die Wohn- und Gewerbeeinheiten der Endverbraucher versorgen.
Das Projektgebiet liegt im Landkreis Heidenheim. Der Landkreis umfasst eine Fläche von 627,12 km2 und hat insgesamt 135.035 Einwohnern. Das Ausbauge-biet umfasst nur Teile der Gemeinde. Das Gemeindegebiet inklusive der Stadt besitzt eine Fläche von 82,43 km² und eine Einwohnerzahl von 8834 (wikipedia.de 2023).
Das Ausbauvorhaben der weißen und grauen Flecken im Projektgebiet umfasst nach aktuellem Stand 364 Abschlusspunkte Linientechnik (APL) mit 892 Wohn- und Gewerbeeinheiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Felsenstraße 36
Ort: Heidenheim
Postleitzahl: 89518
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 73213210
Fax: +49 73213212410
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.