MPI für biologische Kybernetik, Erweiterung Institut: Gebäudautomation Referenznummer der Bekanntmachung: Z.KYBE.A.000322.VgV.GA 2434
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mühle, Nikolaus
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für biologische Kybernetik, Erweiterung Institut: Gebäudautomation
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der MSR-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 1 – 3 und 5 - 9 für das Bauvorhaben Erweiterung des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik in Tübingen (KYBE) für folgende Anlagengruppe (AG):
AG 8: Gebäudeautomation
Die voraussichtlich anrechenbaren GA-Kosten für die vorgenannte Anlagengruppe liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto 2.032.000 €.
Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 109 Mio€ netto
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Der voraussichtliche Planungsbeginn ist nach Beendigung des VgV-Verfahrens vorgesehen.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Beginn: vss. 09/2023 (Nach Beendigung des VgV-Verfahrens)
Ende: vss. 04/2029 (ohne LPH 9)
Das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen wurde 1968 gegründet. Das Institut besteht aus mehreren Gebäuden, welche teilweise zur Gründungszeit des Institutes errichtet wurden. Im Zuge einer Neuausrichtung des Institutes wurde eine grundlegend neue Struktur konzipiert, die auch mit einem Aufwuchs an Personal einhergeht. Der mit der neuen Institutsausrichtung und dem Personalaufwuchs einhergehende Flächenbedarf ist in den Bestandsgebäuden nicht zu decken, zumal ein Teilbereich altersbedingt abzubrechen ist.
Zur Deckung der Flächenbedarfe ist im Rahmen eines Gesamtkonzepts ein Erweiterungsbau am nordwestlichen Rand des MPG-Campus, an der Schnittstelle zum benachbarten Technologie Park, vorgesehen. Der Erweiterungsbau umfasst zum einen den Institutsteil mit Laboren und Büros für die 3 Abteilungen (1x theoretisch, 2x experimentell), 6 Forschungsgruppen und zum anderen einen größeren Hochhygienebereich für Nager. Dieser ist zwischen dem Bestand - dem Magnetresonanzzentrum (MRZ) am Max-Planck-Ring 11 - und dem neuen Institutsteil vorgesehen. In Abstimmung mit der Stadt Tübingen sind aus städtebaulichen Gründen beide Gebäudeteile separat auszubilden, aus funktionalen Gründen benötigen sie jedoch zwingend Verbindungsgänge zueinander und auch zu den Bestandsgebäuden.
Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau beinhaltet ca. 950 m² biologische Labore (inkl. Mikroskopierräume und Zentrale Wissenschaftliche Einrichtungen) und ca. 1020 m² physikalische Labore (davon ca. 640 m² als physikalische Sonderlabore im UG). Neben dem Laborbereich sind Büros, IT-/ Serverräume, Seminarräume, Verwaltungsräume etc. für den Neubau vorgesehen.
Die Tierhaltung erstreckt sich über eine Fläche von ca. 1.984 m² (NUF 1-6) inklusive Versuchslaboren und Infrastruktur; der Umfang der reinen Tierhaltungsfläche beträgt ca. 646 m² (NUF 1-6). Die Tierhaltungsflächen sind vornehmlich für Nager herzurichten, wobei zwei Sonderhaltungsräume für eine noch nicht definierte Spezies wie Insekten, kleine Reptilien oder kleinere Singvögel vorzusehen sind.
Alle Bereiche sollten baulich für S1 Niveau (nach GenTSV & BioStoffV) ausgelegt sein, einzelne Bereich nach S2 (nach GenTSV und BiostoffV).
Um auf zukünftige sich ändernde wissenschaftliche Anforderungen reagieren zu können, ist ein hohes Maß an baulicher und technischer Gebäudeflexibilität erforderlich.
Der Grundstückteil für den Erweiterungsneubau liegt an der Paul-Ehrlich-Straße und ist derzeit im oberen Bereich mit einem Parkplatz sowie einem Parkdeck bebaut, welche für die Errichtung des Neubaus abgebrochen werden. Im Hangbereich, d.h. eine Ebene weiter unten befinden sich Außenlagerflächen mit Anlieferhof, Gasflaschenlager, Müllsammelplatz, Garagen, etc. des MPIs für biologische Kybernetik.
Die Planung umfasst sowohl die Erschließung des Grundstückes, die Versorgungs- und Gebäudetechnik des Neubaus, sowie die notwendige Anpassungen und Umverlegungen vor Baubeginn in den o.g. Anlagengruppen.
Darüber hinaus soll im Rahmen der Maßnahme bereits ein Teil des Altbaus MPR8 abgerissen werden. Die Planungsleistungen für den Teilabbruch sind ebenfalls Bestandteil des Auftrages.
Ergänzende GA-spezifische Leistung umfassen u. a.:
- Gewerke übergreifende, ganzheitliche GA-Planung
- ein energieeffizientes Gebäudeautomationssystem (GA-System) und technisches Gebäudemanagement
- Planung der GA-Verkabelung und ggf. zusätzlich erforderliche GA-Verlegesysteme
- Erweiterbarkeit des GA-Systems
- Planung Kommunikationsprotokoll als BACnet(IP)
- ein grundsätzlich eigenständiges Netz für die GA/GLT mit separatem Telefonanschluss ohne direkte Verbindung zu hausinternen (IT)-Datennetzen
Die Planung muss wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass das Bauwerk langfristig wirtschaftlich und nachhaltig betrieben werden kann, weist aber auch darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit der Planung eine wesentliche Bedeutung hat.
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden nachweisen können.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 1 - 3. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5 - 9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MPI für biologische Kybernetik, Erweiterung Institut: Gebäudautomation
Ort: Braunshweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
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Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).