Städtebaulicher, freiraumplanerischer und hochbaulicher Realisierungs- und Ideenwettbewerb Neuordnung Quartier KuBiC - CEG und Neubau einer Sporthalle mit Tiefgarage in Erlangen Referenznummer der Bekanntmachung: 23_VgV_103
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Stadtplanung und Mobilität
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erlangen.de
Postanschrift: Emilienstraße 1
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90489
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mt2architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher, freiraumplanerischer und hochbaulicher Realisierungs- und Ideenwettbewerb Neuordnung Quartier KuBiC - CEG und Neubau einer Sporthalle mit Tiefgarage in Erlangen
Die Stadt Erlangen beabsichtigt die Weiterentwicklung und Neuordnung des Areals innerhalb des Baublocks Fahrstraße, Südliche Stadtmauerstraße, Raumerstraße und Henkestraße.
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Wettbewerbsgegenstand des Realisierungsteils ist die hochbauliche Planung einer Sporthalle mit Freisportflächen sowie weiterer öffentlicher Nutzungen und einer öffentlichen Tiefgarage mit der entsprechenden Verkehrs- und Freianlagenplanung sowie die städtebauliche und freiraumplanerische Planung des gesamten Wettbewerbsareals (Realisierungsteil) inklusive der bestehenden Freisport- und Außenanlagen des Christian-Ernst-Gymnasiums (CEG).
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In dem Ideenteil soll in diesem Zusammenhang die Neunutzung des Grundstücks Flurnummer 294 (heutige Friedrich-Sponsel-Halle) sowie die Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes in der Friedrichstraße 35 untersucht werden. Des Weiteren sollen Ideen für die Neugestaltung der umliegenden öffentlichen Straßenräume entwickelt werden.
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Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von insgesamt etwa 2,7 ha. Die Flächen des städtebaulichen Realisierungsteils umfassen etwa 1,29 ha, für die Sporthalle und die weiteren öffentlichen Nutzungen ist eine BGF (ohne Tiefgarage) von etwa 5.440 m2 geplant, die öffentliche zweigeschossige Tiefgarage soll etwa 275 P beinhalten.
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Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen:
Ausgabe der Unterlagen: Ende November.2023
Rückfragenkolloquium: Mitte Dezember 2023
Abgabe Pläne: Mitte Februar 2024
Abgabe Modell: Anfang März 2024
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Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren (siehe Punkt VI.6)
Die Ausloberin verpflichtet sich, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs für den Realisierungsteil notwendigen weiteren Planungsleistungen zu übertragen. Dies ist zum einen die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses (des Realisierungsteils) zum städtebaulichen Entwurf als Grundlage für das anschließende Bebauungsplanverfahren. Dies sind zum anderen Planungsleistungen für die Sporthalle mit Tiefgarage, Architektenleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34 und § 35 und Leistungen für Freianlagen gemäß HOAI § 39 und § 40 sowie der Anlage 11, mindestens jedoch die Leistungsphasen 2 bis 5. Die Ausloberin beabsichtigt für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume einerseits sowie Leistungen der Objektplanung Freianlagen andererseits jeweils eine stufenweise Beauftragung aller Leistungsphasen von 2 bis 9.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises und Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund von der Realisierung teilweise oder vollständig Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, beispielsweise auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
Von den Teilnehmern wird die Bereitschaft erwartet, im Zuge der Weiterentwicklung der Planung den Wettbewerbsentwurf entsprechend anzupassen und Anregungen der Ausloberin zu integrieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auswahlverfahren:
Der Planungswettbewerb wird auf Grundlage der RPW 2013 durchgeführt. Die Zahl der Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 15 Teilnehmer begrenzt.
Neben drei von der Ausloberin im Vorfeld ausgewählten Teilnehmern werden zwölf weitere aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt, und falls mehr geeignete Bewerbungen vorliegen, ausgelost. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle. Die Nachrücker werden bei Absage oder durch Ausschluss von einem ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen werden.
Fragen zum Bewerbungsverfahren, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
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Um sich für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (2) RPW, § 123 GWB, § 124 GWB und § 79 (2) VgV und kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegen.
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Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige
• natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungent wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
• juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
• Bewerbergemeinschaften, bei welchen mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Jeder Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Es werden zur Bewerbung nur die folgenden Unterlagen akzeptiert:
• Bewerbungsformblatt, vollständig ausgefüllt und an den entsprechenden Stellen unterschrieben
• Darstellung des Referenzprojekts auf einem Projektblatt DIN A4, mit Foto/Bild/Plan und Kurzbeschreibung mit den folg. Mindestanforderungen: Einordnung in Honorarzone III für Gebäude gemäß § 34 HOAI; Nettobaukosten (Kostengruppe 300 und 400) mind. 8 Mio. €; Realisierung und Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 1. Januar 2013 sowie ggfalls ein Nachweis über die verantwortliche Projektleitung der Leistungsphasen 2 bis 8 in einem anderen Büro (keine Eigenerklärung).
• Nachweis zur Teilnahmeberechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt
Die Unterlagen sind als verbindliche Bewerbung ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Eine
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pauschale Bewerbung, die nicht den hier angegebenen geforderten Nachweisen entspricht, wird nicht anerkannt.
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Zum Ausschluss führen:
• Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen
• Nicht unterschriebene oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter
• Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft
• fehlende Nachweise
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Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben/Nachweise der ausgewählten Teilnehmer zu überprüfen. Falsche Angaben oder Nachweise führen zum Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme.
Weitere Hinweise zur Bewerbung sind im Bewerbungsformular aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten in einer Bewerbergemeinschaft mit Stadtplanern und Landschaftsarchitekten. Führt ein Teilnehmer alle der genannten Berufsbezeichnungen, kann er auch als Einzelperson teilnehmen. Die Teilnehmer müssen am Tage der Bekanntmachung berechtigt sein, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die
• den formalen Bedingungen entsprechen,
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen,
• termingerecht eingegangen sind, und
• keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. Die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten, sind zu protokollieren.
Bindende inhaltliche Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgesetzt.
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Die Kriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten wurden wie folgt festgelegt, die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar:
Städtebau und Freiraum
Architektur und Funktion
Gestaltung und Materialität
Nachhaltigkeit, Klimaschutz, und Klimaanpassung
Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit
Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme von 186.000 € netto zur Verfügung, wobei folgende Verteilung vorgesehen ist:
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Bearbeitungshonorar
Aus der Wettbewerbssumme steht für jedes Teilnehmerteam ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 4.000 € netto zur Verfügung, das nach Abschluss des Wettbewerbs ausgezahlt wird, wenn das Teilnehmerteam
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fristgerecht eine den Anforderungen der Aufgabenstellung entsprechende Arbeit eingereicht hat, die von der Jury zugelassen wird.
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Preisgeld
1. Preis 50.000 € netto
2. Preis 38.000 € netto
3. Preis 26.000 € netto
Anerkennung(en) 12.000 € netto
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Sofern die Wettbewerbsteilnehmer Umsatzsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Nicht ausbezahltes Bearbeitungshonorar wird auf das Bearbeitungshonorar aufgeteilt und unter allen Teilnehmerteams aufgeteilt, die eine zugelassene Arbeit angegeben haben.
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verhandlungsverfahren
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV § 14 Absatz 4 Nr. 8 für den städtebaulichen und hochbaulichen Realisierungsteil durchgeführt. Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit 40% gewichtet. Bewerbergemeinschaften aus dem Wettbewerb treten in diesem Rahmen als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden.
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Eignungskriterien
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen die Bieter oder Bietergemeinschaften nach Abschluss des Wettbewerbs das Vorliegen der nachfolgenden Eignungskriterien auf entsprechende Aufforderung der Ausloberin nachweisen.
Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die die geforderten Eignungskriterien nicht nachweisen können oder nicht fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe entsprechend VgV § 47 wird hingewiesen.
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Alle nachfolgend aufgelisteten Eignungskriterien sind nachzuweisen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV):
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe, der Gegenstand des Wettbewerbs ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der Gesamtjahresumsatz muss mindestens 400.000 € pro Jahr betragen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 3.000.000 € für Personenschäden und 3.000.000 € für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen Versicherungsunternehmens. Die Ersatzleistung des Versicherungsunternehmens muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV):
Namentliche Nennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitern für Architektur und mindestens 2 technischen Mitarbeitern für Stadtplanung und Landschaftsarchitektur einschließlich Büroinhaber/Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Architektur bzw. Landschaftsarchitektur (Dipl.-Ing., Master in Architektur an einer Universität oder (Fach)-Hochschule) oder vergleichbarer Abschluss.
Erklärung zur Berufserfahrung (Architektur und Landschaftsarchitektur) des Projektleiters/der Projektleiter; Mindestkriterium: 9 Jahre (für Projektleiter) und 5 Jahre (für Stellvertretung) Berufserfahrung.
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Zuschlagskriterien
Der Auftrag wird an den Bieter oder die Bietergemeinschaft vergeben, der /die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und - im Falle der Verhandlung mit allen Preisträgern - die höchste Bewertung nach den folgenden Zuschlagskriterien und Wichtung im Verhandlungsverfahren erreicht.
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Die detaillierte Bewertungsmatrix mit der Bepunktung der einzelnen Zuschlagskriterien für das Verhandlungsverfahren wird allen Preisträgern mit der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen bekanntgegeben.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.