Digitalisierung des Immobilienbestandes der Stadt Penzberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10-13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstr. 25
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.penzberg.de
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bakertilly.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung des Immobilienbestandes der Stadt Penzberg
Digitalisierung des Immobilienbestandes der Stadt Penzberg
Stadt Penzberg Karlstr. 25 82377 Penzberg
Die Stadt Penzberg ist ein Mittelzentrum im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und liegt rund 50 Kilometer südlich von München. Die ehemalige Bergwerksstadt ist heute ein attrakti-ves Mittelzentrum mit 16.729 Einwohner (Stand 31.12.2022) und umfasst 2.572 ha.
Der Immobilienbestand der Stadt Penzberg setzt sich zusammen aus
- 108 Gebäuden
- mit 47 Gewerbeeinheiten
- und 380 Wohneinheiten
Im Jahr 2022 hat die Stadtverwaltung die Digitalisierung ihres Immobilienmanagements und der damit zusammenhängenden Prozesse beschlossen.
Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrages ist die Digitalisierung des Immobilienbestandes der Stadt Penzberg (Wohnungen, Gewerberäume, öffentliche Gebäude etc.) mit Hilfe der bereits zur Verfügung stehenden Softwarelösung mevivo(R)/mevivoEco(R)
1. Bestandteile des ausgeschriebenen Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a. der Text dieses Vertrages
b. Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der Stadt Penzberg auf Bieterfragen
c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d. Anlage 03: Preisblatt
e. Anlage 04: Soweit erforderlich: L 234 Bietergemeinschaft
f. Anlage 05: Soweit erforderlich: L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen
g. Anlage 06: Soweit erforderlich: L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
h. Anlage 07: Teamkonzept der Auftragnehmerin
i. Anlage 08: Bearbeitungskonzept der Auftragnehmerin
j. Anlage 09: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
k. Anlage 10: Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistun-gen - Ausgabe Juni 2018 -
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelten nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages
Der Nachweis muss im Rahmen des Angebotes durch Vorlage einer Versicherungsbescheinigung erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist die Bescheinigung nur für ein Mitglied vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
zu 2: Nachzuweisen sind folgende Mindestdeckungssummen pro Versicherungsjahr:
Personen- und Sachschäden 5,0 Mio. Euro
Vermögensschäden 1,0 Mio. Euro.
1. Angabe von vergleichbaren Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 12. Oktober 2020 bis zum 12. Oktober 2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt; Nachforderungen finden insoweit nicht statt.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Zu 1: Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzen, die jeweils die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllen und im Hinblick hierauf aussagekräftig zu erläutern sind:
- Digitalisierung des Immobilienbestandes
- für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 98, 99 GWB
- mit Hilfe der Softwarelösung mevivo(R)/mevivoEco(R)
- mindestens 3 Leistungsmonate im Zeitraum vom 12. Oktober 2020 bis zum 12. Oktober 2023
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit jedem Angebot einzureichende Unterlagen:
a) Vordruck L 213 Angebotsschreiben
b) Vordruck L 124 Eigenerklärung zur Eignung
c) Vordruck L 127 Eigenerklärung Bezug Russland
d) Vordruck L 2496 Schutzerklärung Scientology
e) Vordruck Preisblatt
f) Vordruck Teamkonzept
g) Vordruck Bearbeitungskonzept
h) Vordruck Nichtvorliegen Ausschlussgründe
i) Vordruck Verantwortlicher Ansprechpartner
2. Ergänzend mit jedem Angebot für eine Bietergemeinschaft einzureichen:
a) Vordruck L 234 Bietergemeinschaft (einmal für die Bietergemeinschaft insgesamt)
b) Vordruck L 127 Eigenerklärung Bezug Russland (für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft)
c) Vordruck L 2496 Schutzerklärung Scientology (für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft)
d) Vordruck Nichtvorliegen Ausschlussgründe (für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft)
3. Ergänzend mit jedem Angebot bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen
a) Vordruck L 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (für jeden Nachunternehmer)
b) Vordruck L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (für jeden Nachunternehmer)
c) Vordruck L 127 Eigenerklärung Bezug Russland (für jeden Nachunternehmer)
d) Vordruck L 2496 Schutzerklärung Scientology (für jeden Nachunternehmer)
e) Vordruck Nichtvorliegen Ausschlussgründe (für jeden Nachunternehmer)
4. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer die Eigenerklärung gemäß dem Vordruck Nichtvorliegen Ausschlussgründe abzugeben.
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer die Eigenerklärung gemäß dem Vordruck L 127 Eigenerklärung Bezug Russland abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y226T68
Ort: München
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.