Kongresshalle Nürnberg / Ausbau für kulturelle Nutzungen - Abbruch/Dekontamination Dach über 1.OG Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003515
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bauhof 9
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat
E-Mail:
Telefon: +49 91123114884
Fax: +49 9112315630
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/
Abschnitt II: Gegenstand
Kongresshalle Nürnberg / Ausbau für kulturelle Nutzungen - Abbruch/Dekontamination Dach über 1.OG
Abbruch des vorhandenen Notdachs über dem 1.OG, einschließlich Ausbau der vorhandenen Schadstoffe der alten Dachabdichtung.
Im Zuge der Orientierenden Untersuchung war bereits im Jahr 2022 festgestellt worden, dass die
Dacheindeckungen mit Schadstoffen belastet sind. Die eher provisorischen Dacheindeckungen
wurden nach dem Krieg aufgebracht, wobei asbesthaltige Materialien verbaut wurden. Die
Dacheindeckungen sind schadhaft und müssen im Vorfeld der Zuweisung einer neuen Nutzung
erneuert werden.
Beim Dach über dem 1. OG (Hofseite) besteht die obere Abdichtungslage unterhalb des Dachstuhls
und die an dem Estrich anhaftende Beschichtung aus bituminösen Materialien, welche sich als in
weiten Bereichen asbesthaltig gezeigt haben. Für die Bearbeitung der betroffenen Flächen ist daher
die TRGS 519 zu beachten und umzusetzen.
Im Zuge der maßnahmenbezogenen Gebäudeschadstofferkundung (Gutachten Stadtentwässerung
und Umweltanalytik, SUN) wurden die einzelnen Lagen der Dachabdichtungen auf PAK untersucht.
Dabei wurden PAK-Konzentrationen vom max. 3.300 mg/kg nachgewiesen, was eine Einstufung als
Steinkohlenteerpech nach sich zieht. Hierfür ist eine gesonderte Entsorgung als gefährlicher Abfall
erforderlich. In Betonfugen war in einer Probe eine Vergussmasse mit 5.000 mg/kg PAK festgestellt
worden.
Die direkt auf den Holzbalken verlegten Dachbahnen weisen Konzentrationen von max. 21,0 mg/kg
PAK auf und waren bislang als teerfrei bezeichnet worden. Die tatsächliche Einstufung des Materials
erfolgt nach erfolgtem Abbruch durch Beprobungen am Container bzw. den Haufwerken.
Im o. g. Gutachten wurden im Dachstuhlholz hohe Konzentrationen an mineralischen
Holzschutzderivaten (Chrom, Fluor) nachgewiesen. Diese überschreiten zum Teil die Grenzwerte der
Altholzverordnung und stellen daher gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallnachweis-Verordnung dar.
Organische Holzschutzmittel konnten im Dachstuhlholz nicht nachgewiesen werden.
Da die Dachabdichtung im Rahmen der Gebäudeschadstofferkundung als asbesthaltig erkannt
worden war, wurde im Vorfeld eine Probesanierung durchgeführt, um verschiedene Verfahren in einer
geschützten und messtechnisch begleiteten Atmosphäre zu untersuchen.
Demnach besteht die obere Abdichtungslage unterhalb des Dachstuhls und die an dem Estrich
anhaftende Beschichtung aus bituminösen Abdichtungslagen mit Asbest-Konzentrationen von 0,2-0,5
M%. Die gemessenen Massekonzentrationen überschreiten dabei den Grenzwert von 0,1 M% der
LAGA M23 (s.a. Bericht “Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten“ des
Bayerischen Landesamtes für Umwelt (2020) für die Einstufung als gefährliche Abfälle. Für die
Bearbeitung der betroffenen Flächen ist die TRGS 519 zu beachten und umzusetzen.
Die am Estrich anhaftende Beschichtung wurde aus dem Schleifstaub beprobt. Dieser wies hohe
Gehalte an PAK auf mit einer Konzentration von 181 mg/kg (Einstufung als Steinkohlenteerpech).
Im Zuge einer Probesanierung wurden Arbeitsplatzmessungen durchgeführt, dabei wurde die
Asbestfaserkonzentration messtechnisch überwacht. Die Ergebnisse ergaben zwischen 4.150 und
8.800 F/m3 (Anzahl Fasern/m3 Luft). Diese Messwerte lagen allesamt unter der Akzeptanzkon-
zentration von 10.000 F/m3 gemäß TRGS 519. Demnach ist geplant diese Arbeiten als Arbeiten
geringer Exposition gemäß der TRGS 519 durchzuführen und nach Abstimmung mit den zuständigen
Behörden unter eingeschränkten Vorgaben des Arbeitsschutzes zu arbeiten. Die zuständige Behörde
wird vor einer Freigabe jedoch eine erneute Messkapmpagne fordern, indem die Faserbelastung unter
den tatsächlich angewandten Verfahren geprüft werden muss. Hierfür ist die temporäre Errichtung
einer Zelteinausung mit Durchführung der relevanten Arbeiten in geschützter Atmosphäre gefordert.
Im Zwischenbereich des Daches befindet sich große Mengen an mit Asbestzement durchsetztem
Bauschutt bzw. Mischabfall. Wegen der vorliegenden organoleptischen Befunde sowie mehrerer
qualitativer Analysen müssen die Abfälle als in weiten Bereichen asbesthaltig bzw. von AZ durchsetzt
bezeichnet werden. Eine händische Trennung der Abfallmengen an der Anfallstelle mit einer groben
Aussortierung von AZ, Holz und Kunststoffen ist damit unabdingbar und Teil der ausgeschriebenen
Leistung. Im nachfolgenden Leistungsverzeichnis werden Annahmen für die jeweiligen Abfallchargen
getroffen, eine endgültige Einstufung kann erst nach erfolgten Deklarationsanalysen vorgenommen
werden.
Im Bauschutt und Kies/Splitt auf dem Dach im Sanierungsbereich wurden PAK mit Konzentrationen
von 8,6 bis 38 mg/kg nachgewiesen. Auch für diese Charge sind entsprechende Deklarationsanalysen
(erfolgen bauseits) mit nachfolgender Einstufung vorzunehmen.
Geplante Maßnahmen
In Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme soll ab Herbst 2023 die Eindeckung des Flachdachs an
der Hofseite (Dach über 1. OG) entfernt werden. Damit sind der Abbruch des Bestandsdachstuhls mit
Blecheindeckung, die Entfernung der Abdichtungslagen, die Beseitigung sämtlicher Abfallmengen und
der Abbruch des Bestandsestrichs Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung.
Als Abdichtungslage auf dem Dach über 1. OG sowie dem Hauptdach fungiert eine ca. 0,5 - 0,7 cm
starke bituminöse Abdichtung, teilweise mehrlagig, gefolgt von einer ca. 1 - 2 mm dicken
Beschichtung. Beide Lagen wurden als asbesthaltig detektiert. Die Beschichtung haftet an einem
bereichsweise hohl liegenden Gefälleestrich an, welcher eine Stärke zwischen 3,0 und 7,0 cm
aufweist. Darunter folgt der Füllbeton der Kappendecke.
Aufgrund der schlechten Beschaffenheit des Gefälleestrichs ist dieser im Zuge der Maßnahme nach
vorheriger Entfernung sämtlicher Schadstoffe abzubrechen und die anfallenden Materialien zu
entsorgen. Vor Abbruch dieses (unbelasteten) Estrichs ist eine Feinreinigung, nach erfolgtem Abbruch
eine weitere Reinigung durch Absaugen durchzuführen.
Das Gebäude wird während der Abbruch- und Abdichtungsarbeiten abschnittsweise – gem. beil.
Planung zu Gerüst, Gerüstaufzügen und Schutzdächern (s. Anlage) – bauseits mit einem Schutzdach
versehen, welches nach Baufortschritt umgesetzt wird. Aufgrund von Auflagen bezüglich Artenschutz
wird zunächst der Rundbau Nord bearbeitet (ab Takt 4 gem. des beiliegenden Bauzeitenplans). Der
Langbau Nord (Takte 1 bis 3) wird nach Fertigstellung der übrigen Takte geöffnet und saniert.
Bei den Arbeiten ist stets auf die dauernde Sicherheit vor eindringendem Regenwasser besonders zu
achten.
Die Arbeiten sind unter der nachgenannten Ausführungsdauer mit folgenden Eckpunkten auszuführen:
Vorbereitende Arbeiten (Arbeitsplatzmessungen in Einhausung): 3 Arbeitstage
Rundbau Nord (Sektoren 4 - 9): 16 Arbeitstage
Rundbau Süd (Sektoren 9 -14): 16 Arbeitstage
Langbau Süd (Sektoren15 -17): 12 Arbeitstage
Langbau Nord (Sektoren 1 - 3): 12 Arbeitstage
Die Arbeiten zum Dachabbruch laufen als vorgezogene Schadstoffentsorgung, die Arbeiten finden
baubegleitend und in enger Verzahnung zu den anderen Gewerken (Aufbringen einer Notabdichtung,
Reparaturarbeiten an der Fassade, etc.) statt. Siehe hierzu den dieser Ausschreibung beiliegenden
Bauzeitenplan, welcher beginnend ab einem festzulegenden Starttermin verbindlich einzuhalten ist.
Folgender Arbeitsablauf ist für den abschnittsweisen Austausch des Dachaufbaus geplant: (siehe
hierzu den beiliegenden Plan für die Taktung der Dacharbeiten in Anlage 4 sowie den Bauzeitenplan in
Anlage 3):
Usw. - Ziel ist, dass aus Sicherheitsgründen immer 1 Takt Abstand zwischen den Abbruch- und
Dachabdichtungsarbeiten liegt. Das Aufbringen der Notabdichtung ist nicht Teil der ausgeschriebenen
Leistung.
Die Arbeitsabschnitte sind wegen der engen Verzahnung beider Gewerke exakt einzuhalten und
dürfen weder vorgezogen noch verlängert werden - der Personaleinsatz ist hierzu in entsprechender
Stärke einzuplanen.
Die Arbeiten finden unter einem bauseitig gestellten Schutzdach statt, d.h. regenbedingte
Unterbrechungen sind kaum zu erwarten. Stillstandszeiten aus witterungsbedingten Umständen
werden nicht vergütet.
Die genannten Ausführungsfristen sind zwingend einzuhalten, weil alle weiteren Gewerke auf der bei
der Schadstoffsanierung hergestellten baulichen Situation aufbauen.
Im Vorfeld der jeweiligen Sanierungsabschnitte werden seitens des Bauherrn abschnittsweise
Fassadengerüste und Teppentürme/Aufzüge gestellt. Der Zugang erfolgt ausschließlich über diese
Gerüste, der Materialtransport hat jedoch über seitens des AN zu stellende Mobilkräne oder sonstige
Hebezeuge in den Innenhof zu erfolgen.
Stationäre Krananlagen zum Ausbringen von Materialien sind nicht vorhanden! Der AN hat
(Mobil-) Kräne oder Hebezeuge nach seiner Wahl zu stellen, die Leistung ist nicht separat
positioniert, diese Kosten sind in die jeweiligen Positionen für Abbruch und Transport
einzurechnen.
Hierbei ist zu beachten, dass der Abtransport der Abbruchmaterialien wegen des installierten
Schutzdachs nicht direkt aus dem jeweiligen Arbeitsbereich, sondern nur über die jeweils
benachbarten Sektoren erfolgen kann, welche nicht durch Schutzdach bzw. Fassadengerüst belegt
sein werden. Die damit auf dem Dachbereich zwangsweise anfallenden weiteren Transportwege sind
ohne zusätzliche Vergütung in die Einheitspreise einzurechnen.
Frischwasseranschlüsse stehen im Innenhof und auf dem Dach nicht zur Verfügung, ein Anschluss
befindet sich an der Nordseite (s. Anlage 1). Anfallendes (kontaminiertes) Abwasser ist zu sammeln
und auf Kosten des AN zu entsorgen.
RMF-SG34-4654-17-6-33
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen:
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch
Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Unternehmens in die engere W ahl, sind die in den
Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten
Unternehmens in die engere W ahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den
Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen
zum Umsatz und zu den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen
Anforderungen quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch
ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt
sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen,
ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die
Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die Kapazitäten
anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so
muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese
Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die
Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch
genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige
Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e
EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.“
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Der Mindestjahresumsatz entspricht mindestens dem zweifachen des Auftragswerts
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst
Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind. Mindestens eine davon auf einem Hochhaus, entsprechend Art. 2(4) BayBO, und eines auf einem
Flachdach mit einer Größe von mehr als 5.000 qm.Falls das Angebot in die engere W ahl kommt, ist für drei Referenzen je eine
Referenzbescheinigung vorzulegen.
-
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere W ahl
kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
vorzulegen.
-
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an
andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Ausführungsspezifische Nachweise
Mindestens zwei Personen, einschließlich Subunternehmer, müssen bei Angebotsabgabe für folgende Arbeiten zugelassen sein:
- TRGS 519, Arbeiten an Asbestprodukten
-TRGS 521, Arbeiten an Mineralwolleprodukten
- TRGS 524 oder DGUV 101-004; Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
Zulassung Gewerbeaufsichtsamt
Die Zulassung beim Gewerbeaufsichtsamt für Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest liegt vor. Der Nachweis wird nach
Aufforderung vorgelegt.
Gerätschaften
Benennen Sie Ihre zur Verfügung stehenden eigenen Gerätschaften.
Die Liste wurde mit Abgabe des Angebots auf die Plattform geladen.
Nachweis Referenz mit mindestens eine davon auf einem Hochhaus, entsprechend Art. 2(4) BayBO, und eines auf einem
Flachdach mit einer Größe von mehr als 5.000 qm. Mindestens zwei Personen, einschließlich Subunternehmer, müssen bei Angebotsabgabe für folgende Arbeiten zugelassen sein:
- TRGS 519, Arbeiten an Asbestprodukten
-TRGS 521, Arbeiten an Mineralwolleprodukten
- TRGS 524 oder DGUV 101-004; Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation wurde versendet
Nur Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst
sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter
daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU)
2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
Darüber hinaus werden vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
-
Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet.
-
Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in
die engere W ahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.
-
Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister
anfordern.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Entsprechend der Regelungen in §§ 160, 161 GWB