Rahmenvertrag Chemikalien für Schwimmbäder Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2023-0093
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330491
Fax: +49 8923330418
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Chemikalien für Schwimmbäder
Rahmenvertrag Chemikalien für Schwimmbäder
Chemikalien zur Erhaltung und Herstellung der Wasserqualität
Landeshauptstadt München
Deutschland
Los 1 Chemikalien zur Erhaltung und Herstellung der Wasserqualität
Gruppe 1 Chlorbleichlauge
Pos. 1.1 120 Tonnen in 24kg bis 26 kg Gebinden
Pos. 1.2 22 Tonnen in 70 kg Gebinden
Gruppe 2 CHC Granulat
Pos. 2.1 12 Tonnen in 45 kg Gebinden
Pos. 2.2 600 Kilogramm in 75 kg Gebinden
Pos. 2.3 240 Kilogramm in 10kg Gebinden
Pos. 3 80 Tonnen Schwefelsäure H2SO4
Pos. 4 8 Tonnen Regeneriersalz für Elektrolyseanlagen
Chemikalien zur Wasseraufbereitung
Landeshauptstadt München
Deutschland
Los 2 Chemikalien zur Wasseraufbereitung
Pos. 1 1 Tonne Natriumhydroxis/Natronlauge
Pos. 2 30 Tonnen Flockungsmittel
Pos. 3 1.400 Kilogramm Flockungsmittel für Ultrafiltration
Pos. 4 600 Kilogramm Aktivkohle
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1
- Umsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Los 2
- Umsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Los 1
Der Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr betragen.
Los 2
Der Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr betragen.
Je Los:
Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Je Los 1 Referenz mit vergleichbarer Leistung
Los 1
Als vergleichbare Leistung gilt:
Rahmenvereinbarung oder ein vergleichbarer Dauerauftrag über mindestens 1 Jahr, betreffend die Lieferung von vergleichbaren Chemikalien für mindestens 10 unterschiedliche Anlieferungsstellen und einem Auftragswert von mindestens 50.000,00 € netto pro Jahr.
Los 2
Als vergleichbare Leistung gilt:
Rahmenvereinbarung oder ein vergleichbarer Dauerauftrag über mindestens 1 Jahr, betreffend die Lieferung von vergleichbaren Chemikalien für mindestens 10 unterschiedliche Anlieferungsstellen und einem Auftragswert von mindestens 10.000,00 € netto pro Jahr.
Los 1:
- Der Auftragswert der Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen.
- Die Lieferung muss auf mindestens 10 unterschiedliche Anlieferungsadressen erfolgen.
- Der Auftragswert und Anzahl der Anlieferungsstellen können auch durch freiwillige Abgabe mehrerer Referenzen (addiert) nachgewiesen werden.
Los 2
- Der Auftragswert der Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen.
- Die Lieferung muss auf mindestens 10 unterschiedliche Anlieferungsadressen erfolgen.
- Der Auftragswert und Anzahl der Anlieferungsstellen können auch durch freiwillige Abgabe mehrerer Referenzen (addiert) nachgewiesen werden.
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
geschätzte Abrufmenge:
Los 1 Chemikalien zur Erhaltung und Herstellung der Wasserqualität
Gruppe 1 Chlorbleichlauge
Pos. 1.1 120 Tonnen in 24kg bis 26 kg Gebinden
Pos. 1.2 22 Tonnen in 70 kg Gebinden
Gruppe 2 CHC Granulat
Pos. 2.1 12 Tonnen in 45 kg Gebinden
Pos. 2.2 600 Kilogramm in 75 kg Gebinden
Pos. 2.3 240 Kilogramm in 10kg Gebinden
Pos. 3 80 Tonnen Schwefelsäure H2SO4
Pos. 4 8 Tonnen Regeneriersalz für Elektrolyseanlagen
Los 2 Chemikalien zur Wasseraufbereitung
Pos. 1 1 Tonne Natriumhydroxis/Natronlauge
Pos. 2 30 Tonnen Flockungsmittel
Pos. 3 1.400 Kilogramm Flockungsmittel für Ultrafiltration
Pos. 4 600 Kilogramm Aktivkohle
Höchstabrufmenge:
Los 1 Chemikalien zur Erhaltung und Herstellung der Wasserqualität
Gruppe 1 Chlorbleichlauge
Pos. 1.1 180 Tonnen in 24kg bis 26 kg Gebinden
Pos. 1.2 33 Tonnen in 70 kg Gebinden
Gruppe 2 CHC Granulat
Pos. 2.1 18 Tonnen in 45 kg Gebinden
Pos. 2.2 900 Kilogramm in 75 kg Gebinden
Pos. 2.3 360 Kilogramm in 10kg Gebinden
Pos. 3 120 Tonnen Schwefelsäure H2SO4
Pos. 4 12 Tonnen Regeneriersalz für Elektrolyseanlagen
Los 2 Chemikalien zur Wasseraufbereitung
Pos. 1 1,5 Tonne Natriumhydroxis/Natronlauge
Pos. 2 45 Tonnen Flockungsmittel
Pos. 3 2.100 Kilogramm Flockungsmittel für Ultrafiltration
Pos. 4 900 Kilogramm Aktivkohle
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C 23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).