Vertragsänderung Verkehrsdurchführungsvertrag Regensburg/Donautal
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
E-Mail:
Telefon: +49 897488250
Fax: +49 8974882551
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bahnland-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsänderung Verkehrsdurchführungsvertrag Regensburg/Donautal
Vertragsänderung Verkehrsdurchführungsvertrag Regensburg/Donautal
Erbringung von SPNV-Leistungen Regensburg/Donautal. Es wird beabsichtigt, den bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrag über die Erbringung dieser SPNV-Leistungen dahingehend zu ändern, dass zweistündlich Verkehrsleistungen über Regensburg hinaus bis München Flughafen auf Teile der Leistungen des VDV Donau-Isar durchgebunden und verlängert werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Galgenbergstraße 2a
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsänderung. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass diese Auftragsänderung ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig ist, da es sich hierbei nicht um eine wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB handelt. Denn das Leistungsvolumen der Auftragsänderung (Beauftragung des Subunternehmers DB Regio) beträgt nur 219.267 Zkm/a. Das Gesamtvolumen des Vertrags beträgt 7,2 Mio. Zkm/a.
Weiterhin ist der Auftraggeber der Ansicht, dass diese Auftragsänderung ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig ist, da zur durchgängigen Sicherstellung der Verkehrsleistungen zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann. Insoweit wird auf die Ausführungen unter Ziffer VII.2.1) verwiesen.
Name und Adresse des weiteren öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Dorotheenstraße 8, 70173 Stuttgart.
Die Angabe unter VII.2.2) ist erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass es sich nicht um eine wesentliche Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 1 GWB handelt und es daher eines Ausnahmegrundes nach Artikel 72 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24 /EU nicht bedarf.
Die beabsichtigte Vertragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, dass den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer VII.2.1) verwiesen.
Postanschrift: Galgenbergstraße 2a
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Der bestehende Verkehrsdurchführungsvertrag wird dahingehend geändert, dass zweistündlich Verkehrsleistungen über Regensburg hinaus bis München Flughafen auf Teile der Leistungen des VDV Donau-Isar durchgebunden und verlängert werden sollen.
Das Verkehrsunternehmen Agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG betreibt die Linie RE 50 ab 12/2024 stündlich zwischen Nürnberg und Regensburg (zweistündlich weiter nach Plattling) im Rahmen des Verkehrsdurchführungsvertrags „Regensburg-Donautal“.
Das Verkehrsunternehmen DB Regio betreibt die Linie RE 22 (ÜFEX) ab 12/2024´stündlich zwischen Regensburg und München Flughafen im Rahmen des Verkehrsdurchführungsvertrags „Donau-Isar“.
Beide Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) setzen Fahrzeuge der Baureihe Siemens Mireo auf den genannten Strecken ein.
Zweistündlich wenden im aktuellen Betriebskonzept RE 50 und RE 22 in Regensburg Hbf Gleis 8 Kopf an Kopf.
Diese Züge sollen zukünftig zweistündlich durchgebunden werden.
Für eine Umsetzung während der Vertragslaufzeit sollen sich die beiden Verkehrsunternehmen als Subunternehmer beauftragen.
DB Regio soll die Agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG als Subunternehmer für die Erbringung von Teilleistungen auf dem Streckenabschnitt Regensburg –München Flughafen beauftragen.
Die Agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG soll die DB Regio als Subunternehmer für die Erbringung von Teilleistungen auf dem Streckenabschnitt Nürnberg – Regensburg beauftragen.
Die beabsichtigte Vertragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer VI.3) verwiesen.