Wartungs- und Instandhaltungsvertrag Tunnelbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: AP011300197
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seidlstraße 7-11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungs- und Instandhaltungsvertrag Tunnelbetrieb
Gegenstand des Auftrgs sind Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für den Tunnelbetrieb der Autobahn GmbH des Bundes, NL Südbayern.
Der Auftrag ist aufgeteilt in 13 Losen.
Die Wartungsleistungen betreffen insbesondere:
- Bestandsaufnahmen mit Fortschreibung der Revisionsunterlagen vor der ersten Wartung; dabei sind die Anforderungen aus dem Kapitel "Informationssicherheit" sind zu beachten
- Wartung der betriebstechnischen Anlagen im Tunnel, in den Betriebsräumen sowie in den Außenstellen (soweit vorhanden)
- Wartung der Türen, Tore und Verkleidungen
- Wartung der Löschwasseranlagen und Anlagen in den Becken
- Funktionsprüfungen im Zuge der Wartung
- stichpunkthafte funktionale Tunneltests in Abstimmung mit dem AG/ Betreiber
- Störungsannahme
- Hotline
- Softwarepflege
Die Instandhaltungsleistungen betreffen insbesondere: Instandhaltung
- Instandhaltungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten nach Aufwand und vorheriger Beauftragung
Tunnel Aubing, Gräfelfing
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Tunnel Aubing, Gräfelfing
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Tunnel Allach
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Tunnel Allach
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Tunnel Neubiberg
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Tunnel Neubiberg
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Position
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Tunnel Wimparting
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Tunnel Prüfening
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Tunnel Prüfening
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Tunnel Pfaffenstein
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Tunnel Pfaffenstein
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Tunnel Autobahnkreuz Memmingen
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Tunnel Autobahnkreuz Memmingen
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Tunnel Füssen
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Tunnel Füssen
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Tunnel Kohlberg
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Tunnel Kohlberg
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Galerien Gilching, Germering
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Galerien Gilching, Germering
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Tunnel Elching, Etterschlag
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Tunnel Elching, Etterschlag
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Tunnel Herfatz
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Tunnel Herfatz
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Tunnel Virngrund, Agnesberg
Wartung- und Instandhaltungsleistungen Tunnel Virngrund, Agnesberg
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1.1) Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, siehe Vordruck C3 Eigenerklärung zur Eigung
(1.2) Eigenerklärung Russlandsanktionen, siehe Vordruck C6 Erklärung Russland
(2.1) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt.
Das Unternehmen bestätigt, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung inkl. oben definierter Maximierungvorliegt oder verpflichtet sich, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder bestehende Versicherungen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen. Das Unternehmen bestätigt zudem, mit dem Angebot einen Nachweis über die ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder auf Verlangen des Auftraggebers eine Erklärung seines / ihres Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden
Versicherung oder zur Erhöhung der Versicherungsleistung vorzulegen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft muss die vorangehend geforderte Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
siehe Vordruck C3 Eigenerklärung zur Eigung
(2.2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (brutto).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Umsätze und Angaben für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds anzugeben. Auf Anforderung des Auftraggebers sind unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
siehe Vordruck C3 Eigenerklärung zur Eigung
Zu (2.1) Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung wird als Mindeststandard gefordert.
Mindestdeckungssummen: Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden (Maximierung: mindestens 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr)
(3.1) Unternehmensreferenzen
Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind mindestens drei mit dem Auftragsgegestand vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren (seit 2013) nachzuweisen, welche die folgenden Mindestanforderungen (M.1) bis (M.2) jeweils erfüllen.
Das Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn es Wartungs- und Instandhaltungsleistungen von Autobahntunnel für folgende Gewerke beinhaltet:
•Energierversorgung
•Beleuchtung
•Belüftung
•Sicherheitsanlagen (Brandmelde, Videoüberwachungsanlage, Lautsprecheranlage, Tunnelfunkanlage)
•Betriebsgebäude
•Leit- und Automatisiserungstechnik
•Löschwasser und Becken
Sofern das Referenzprojekt noch nicht abgeschlossen wurde, sondern es sich um ein laufendes Projekt handelt, kann das Referenzprojekt nur gewertet werden, wenn das Unternehmen mindestens drei Jahre erfolgreich Wartungs- und Instandhaltungsleistungen erbracht hat (Mindestvertragslaufzeit)
siehe Vordruck C3 Eigenerklärung zur Eigung
(3.2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich Wartungs- und Instandhaltungsleistungen bei Autobahntunnel oder Straßentunnel und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
siehe Vordruck C3 Eigenerklärung zur Eigung
Zu (3.1)
Die Referenzprojekte müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
(M.1):
o´Mindestens zwei Referenzprojekte müssen einen Autobahntunnel zum Gegenstand haben, der einen Mindestlänge von 400m aufweist;
oMindestens ein Referenzprojekt muss einen Autobahntunnel zum Gegenstand haben, der eine Mindestlänge von 1.0000m aufweist;
(M.2): Die mindestens drei geforderten Referenzprojekte müssen als Generalunternehmer erfüllt worden sein (entweder selbst oder mit entsprechenden Nachunternehmern).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de