Verpflegungsleistungen für das Behördenzentrum ANKER-Schwaben Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-18-23-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schmitt, Lukas
E-Mail:
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen für das Behördenzentrum ANKER-Schwaben
Die Regierung von Schwaben betreibt Schwaben betreibt seit dem 01.12.2019 das Behördenzentrum ANKER-Schwaben in der Aindlinger Str. 16, 86167 Augsburg. Das Behördenzentrum umfasst eine Kapazität von 176 Notbetten für eine Kurzzeitunterbringung von Asylbegehrenden. Gegenstand die Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die Bewohner in der Einrichtung.
Die Regierung von Schwaben betreibt Schwaben betreibt seit dem 01.12.2019 das Behördenzentrum ANKER-Schwaben in der Aindlinger Str. 16, 86167 Augsburg. Das Behördenzentrum umfasst eine Kapazität von 176 Notbetten für eine Kurzzeitunterbringung von Asylbegehrenden. Gegenstand die Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die Bewohner in der Einrichtung.
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote lassen sich insbesondere der
Anlage "Formblatt Wertungskriterien Einfache Richtwertmethode Preis_Leistung." entnehmen; dies gilt gleichsam für
die jeweiligen Anforderungen an die konzeptionellen Ausgestaltungen bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen
Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen sind besonders zu beachten. Insbesondere
gilt, dass nur Angebote gewertet werden, die bei den absoluten Punkten der Kriterien „Konzept: Auftragsbezogene Qualitätssicherung“
und Zertifizierungen mindestens 125 Leistungspunkte erreicht haben (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verpflegungsleistungen für das Behördenzentrum ANKER-Schwaben
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formblatt L 124, I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Seiten 1 bis 2:
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(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Angabe über Ausschlussgründe
gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
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"Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und
124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in
Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs.
1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind."
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Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu
erstellenden, gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche
Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen
wurden. Diese Anlage ist, falls zutreffend, mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
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Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
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(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n)."
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(Nachweise, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen
Sozialversicherung(en) (SOWEIT (!) Ihr Betrieb beitragspflichtig ist. Nicht älter als 6 Monate. Maßgebend ist der
letzte Tag der Angebotsfrist!) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzsamts (SOWEIT (!) Ihr
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) ist (Nicht älter als 6 Monate. Maßgebend ist der letzte Tag der
Angebotsfrist!) auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. Soweit eine Vorlage der o.
g. Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus den o. g. Gründen nicht möglich ist, ist dies im Angebot, z. B. in einer
eigenen Anlage, zu erklären.
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Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich bin/Wir sind Mitglied der
Berufsgenossenschaft."
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(Nachweis, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers (Nicht älter als 6 Monate.
Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist!) ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle
vorlegen." Soweit eine Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht möglich ist (Z. B.: Mitgliedschaft ist
nicht verpflichtend), ist dies im Angebot, z. B. in einer eigenen Anlage, zu begründen.
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Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
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(Abgabe folgender Eigenerklärung, Nachweis Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich/wir erkläre(n), dass
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in
Liquidation befindet." ODER "Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde(n) ich/wir ihn
[Mit den Angebotsunterlagen] vorlegen."
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Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der
Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister
gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind
(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber
der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).