Abschnittsweiser Neubau der Staatlichen Berufsschule I Bayreuth - Projektsteuerungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoldplatz 13
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hochbauamt
E-Mail:
Telefon: +49 921251564
Fax: +49 921251668
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschnittsweiser Neubau der Staatlichen Berufsschule I Bayreuth - Projektsteuerungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung
Leistungsgegenstand sind Leistungen, die an das Leistungsbild „Projektsteuerung“ gem. AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand: Mai 2014) für den Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung, welches in 5 Projektstufen und fünf Handlungsbereiche untergliedert ist, angelehnt sind für den abschnittsweisen Abriss und Neubau der staatlichen Berufsschule I Bayreuth.
Staatliche Berufsschule I Bayreuth, Kerschensteinerstraße 6, 95448 Bayreuth
Die Stadt Bayreuth hat den abschnittsweisen Abbruch und Neubau der Staatlichen Berufsschule I Bayreuth mit Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität unter laufendem Schulbetrieb in 3 Bauabschnitten beschlossen. Der Abbruch des ersten Bauabschnittes ist bereits erfolgt.
Die Derzeitige Berufsschule wird aktuell von ca. 2.200 Berufsschülern/innen besucht. Gleichzeitig sind davon aufgrund des Blockunterrichts stets ca. 800 Schüler/innen anwesend. Es sind ca. 80 Lehrer an der Schule tätig.
Gesamtkosten (KG200-700): brutto 132 Mio. €.
Der Raumbedarf in Höhe von ca. 10.000 m² HNF umfasst folgende Fach-, Verwaltungs- und Gemeinschaftsbereiche:
-Metalltechnik,
-Elektrotechnik,
-Unischule und Seminarschule,
-Mechatronik
-Fahrzeugtechnik + Technikerschule,
-Bautechnik (Bau, Holz, Farbe),
-Informations- und Kommunikationstechnik,
-Fototechnik,
-Berufsvorbereitung,
-Lehrkräfte- und Verwaltungsbereich,
-Gemeinschaftsräume (Aula, Café, Silentium, u.a.),
-Pausenhof und Außenanlegen (inkl. Parkplätze, Ladestationen für E-Fahrzeuge)
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsstufen 3 bis 5 für „Projektsteuerung“ gem. AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand: Mai 2014) für den Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsstufen. Mit Abschluss des VgV-Verfahrens werden zunächst nur die Leistungsstufen 3 bis 5 für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen/ Bauabschnitte besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsstufen. Der Abschluss der LS 5 für den 1. Bauabschnitt liegt voraussichtlich im Jahr 2026, der Abschluss für die LS 5 für die Gesamtfertigstellung (Ende 3. Bauabschnitt) liegt voraussichtlich im Jahr 2029.
Optionale Beauftragung Projektsteuerung Technische Gebäudeausrüstung: BA II und BA III, Ende: 21.09.2029
Mit diesem VgV werden die Leistungsstufe 3-5 gemäß AHO-Heft Nr. 9 (Stand 2014) § 2 Leistungsbild Projektsteuerung beauftragt für:
-1. Bauabschnitt
-Hausmeisterhaus
-Steuerung der Ausführungsplanung des TGA-Planers der LPH 5 HOAI für alle drei Bauabschnitte
Optional können die Leistungsstufen 3-5 für die Bauabschnitte 2 und 3 (Berufsschule) beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen und Bauabschnitte besteht nicht.
1) Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über Staatsanzeiger (https://www.staatsanzeiger-eservices.de).
2) BEACHTEN SIE:
- Die Leistungen werden im "Offenen Verfahren" vergeben!
- Die vom Bieter selbst zu erarbeitenden DARSTELLUNGEN u. ERLÄUTERUNGEN zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN (siehe Anl. "Zuschlagskriterien und Wertung") sind zum Einreichungstermin mit den Angebotsunterlagen einzureichen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefülltes Angebot = Bewerbungsformular ist fristgerecht einzureichen. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme Angaben zum Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter
A ANGABEN ZUM BIETER:
1) Angaben zur Identität des Bieters: Firmenbezeichnung, Postanschrift mit Straße und PLZ/Ort, Kontaktperson(en), Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse, Zweigstelle/Niederlassung
2) Allgemeine Angaben: Einordnung des Unternehmens; Rechtsform gem. § 43 (1) VgV; Bestätigung Bewerber gem. § 73 (3) VgV.
3) Art der Teilnahme: Angabe Art der Bewerbung - Einzelbewerbung oder Bietergemeinschaft (bei Bietergemeinschaft gem. § 43 (2) VgV Eigenerklärung von jedem Mitglied separat vorlegen); bei Bietergemeinschaft: Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung und bevollmächtigten Vertreter als Anlage (Formblatt) beifügen.
4) Angaben zu Nachunternehmern, deren Kapazität gem. § 36 VgV in Anspruch genommen werden.
5) Angaben zur Eignungsleihe gem. § 47 (1) VgV. Falls ja: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen als Anlage (Formblatt).
B EIGENERKLÄRUNG ZU AUSSCHLUSSGRÜNDEN:
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 134 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
-gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
-gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
-gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
1.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Erklärung und Vorlage Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) vorzulegen. Erforderlicher Umfang siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
2.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
ERGÄNZEND…
Zu 1.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV:
1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Vorlage des Nachweises.
2) Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflicht muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtversicherung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin/der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
1. STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise für Projektleiter und Stellvertretenden Projektleiter
2. NUTZUNG KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN:
Erklärung zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namens des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens. Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Angebot zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bietern gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
3. VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ANDERER UNTERNEHMEN:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
4. GEEIGNETE REFERENZEN:
Erklärung zu geeigneten Referenzen für den Projektleiter über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Es sind geeignete Referenzen über vom Bieter in den letzten 5 Jahren erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen zu nutzen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Ausschreibungsunterlagen. Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten!
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (max. Zeitraum siehe Mindeststandards).
5. TECHNISCHE FACHKRÄFTE (PROJEKTTEAM):
Erklärung zum Personaleinsatz und Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personals (mit Angabe der Aufgabe/Funktion, berufl. Qualifikation und Berufserfahrung). Erforderliche Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“
ERGÄNZEND...
ZU 4.) GEEIGNETEN REFERENZEN:
Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen, hier Projektsteuerung technische Gebäudeausrüstung gemäß AHO Heft 09 bzw. Technische Ausrüstung gemäß § 53-56 inkl. Anlage 15 HOAI, werden vom Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter eine Referenz gefordert, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen muss:
A) Referenz fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe des Referenzobjektes erfolgte ab dem 01.01.2019 bis spätestens zum Einreichungstermin Angebot gem. IV.2.2) der Bekanntmachung.
B) Die Mindestreferenz hat Baukosten (KG 300-400) von mindestens 30,0 Mio. EUR brutto,
C) Bei einer Referenz wurden als Projektsteuerer die Leistungsstufen 3-5 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1-3 und 8 mit mind. den LPH 5-8 begleitet.
D) Bei mindestens einer Referenz wurden als Projektsteuerer die Leistungsstufen 3-5 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 4-6 mit mind. den LPH 5-8 begleitet.
HINWEIS: Mindestanforderung C und D können in ein und derselben Referenz und/oder in verschiedenen Referenzen nachgewiesen werden. Mindestanforderung ist jedoch, dass die Referenz Projektleiter sowie die Referenz Stellvertretender Projektleiter jeweils mindestens C oder D erfüllen
Folgende Angaben für Referenzobjekte: Bezeichnung u. Beschreibung Baumaßnahme; Auftraggeber: Bezeichnung, Ansprechpartner, Telefonnr.; Leistungszeitraum: Leistungsbeginn, Abschluss LPH 8/ Übergabe Nutzer (Monat/Jahr); Erbrachte LPH gem. § 54 HOAI; Bauwerkskosten KG 300-400 in Mio. EUR brutto; Vorlage Referenzblätter: Beschreibung u. Vorstellung des Projektes auf max. 2 Blatt DIN A4. Darstellung ist frei wählbar.
ERGÄNZEND...
Zu 5.) TECHNISCHE FACHKRÄFTE (PROJEKTTEAM)
Qualifikation Projektleiter HLS, Abschluss mind. Master, Dipl.-Ing. technische Gebäudeausrüstung oder vergleichbar und Berufserfahrung mind. 7 Jahre im Bereich Technische Gebäudeausrüstung, davon mind. 3 Jahre im Bereich Projektsteuerung Stellvertretender Projektleiter ELT, Abschluss mind. Master, Dipl.-Ing. im Bereich Technische Gebäudeausrüstung oder vergleichbar und Berufserfahrung mind. 5 Jahre, davon mind. 2 Jahre im Bereich Projektsteuerung, siehe IV.3).
Es ist nicht zulässig, dass Projektleiter und stellvertretender Projektleiter in Personalunion auftreten.
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
Rechtsform von Bietergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollm. Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über d. Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollm. Vertreter benennen. Für d. Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbewerber d. Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung d. AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch d. Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.)Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de zum Download bereitgestellt.
2.) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (https://www.staatsanzeiger-eservices.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Angebotes muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3.) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger Zustimmung des AG ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
4.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
5.) WICHTIGER HINWEIS: Zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Auftragsbekanntmachung sind auch die vom Bieter selbständig zu erarbeitenden Darstellungen und Erläuterungen zu den Aufgabenstellungen der Zuschlagskriterien (siehe Vergabebunterlagen - "Zuschlagskriterien und Wertung") einzureichen.
Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern geforderte Angaben und Nachweise nicht auf Anforderung innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden können.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.