RemoteIdent 2023 a Referenznummer der Bekanntmachung: 2204.0102.00-01.0303_08/22a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet Vergabemanagement
E-Mail:
Fax: +49 8921081367
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
RemoteIdent 2023 a
Full-Service-Leistungen für die Identifikation von Personen anhand eines Ausweisdokuments sowie zur Qualifizierten Elektronischen Signatur mit einer vorgelagerten Identifikation
Generalverwaltung der MPG, München bzw. remote
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Software und Leistung wird an einen (1) Auftragnehmer vergeben.
Anlage zur VU ist ein modifizierter EVB-IT Cloudvertrag (Vertrag über Cloudleistungen).
Gegenstand des Vergabeverfahrens:
• Bereitstellung von Identifikations-Verfahren und Prozessen mittels einer Software-as-a-Service Anwendung zur Identifikation natürlicher Personen gemäß Geldwäschegesetz (GwG) und der Ver-trauensdienste-Verordnung eIDAS.
- "VideoIdent" per Smartphone oder PC, Identifikation erfolgt durch AgentInnen in einem Call-center.
- "eID" als elektronische Identifikation mit dem neuen Personalausweis (nPA).
- autoIdent: Ausweisdaten werden per Texterkennungssoftware per Smartphone ausgelesen und übertragen. Die Identifikationsmethode mit biometrischem Abgleich, wie Gesichtser-kennung findet, automatisiert statt (zumindest eIDAS-konform).
• Erzeugung von eIDAS konformen Kurzzeitzertifikaten und Durchführung von Qualifizierten Elektronischen Signaturen bei einem übermittelten PDF-Dokument.
• Bereitstellung einer Online-Schnittstelle mit zugehöriger API, um eine Identifikation und ggf. eine nachgelagerte QES durchführen zu können und die Zwischenergebnisse sowie das Endergebnis mit den ermittelten Ausweisdaten und ggf. signiertem Dokument abrufen zu können.
• Möglichkeit erfolgreiche Identifikationen wiederzuverwenden, um bei erneuter QES den Identifikati-onsvorgang überspringen zu können (muss von API unterstützt werden); Sicherer Austausch dieser wiederverwendeten Identifikationsdaten und/oder Ablagemöglichkeit, z.B. in einer persönlichen Wallet.
• Der Auftragnehmer ist selbst Vertrauensdiensteanbieter oder arbeitet standardmäßig mit einem Vertrauensdiensteanbieter zusammen, so dass die Beauftragung und Steuerung von Identifikation und QES über eine API erfolgt.
• Die digitalen Verfahren "Video", "eID" müssen von Windows-, Mac- und Linux-PCs durchführbar sein, für iOS und Android müssen zudem im Standard über den jeweiligen Hersteller-App-Shop kostenfreie Apps zur Verfügung gestellt werden, die alle drei Verfahren "Video", "eID" und "autoI-dent" ggf. mit einer nachgelagerten QES unterstützen. Designanpassungen für die MPG sind nicht erforderlich.
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Leistungsbeginn der Hauptleistung ist der 01.05.2024.
Dem Leistungsbeginn vorgelagert ist eine Überleitungsphase (Transition-In) von ca. einem (1) Monat. Beginn der Überleitungsphase ist der 01.03.2024. Die Überleitungsphase (Transition-In) endet am 30.04.2023.
Dem Leistungsbeginn vorgelagert ist eine Überleitungsphase (Transition-In) von zwei (2) Monaten. Beginn der Überleitungsphase ist der 01.03.2024. Die Überleitungsphase (Transition-In) endet am 30.04.2024. Die Transitionleistung ist vertragliche Hauptleistungspflicht. Diese Leistung des Auftragnehmers sind mit der Pauschale einmalige Setup- und Integrations-kosten für Identifikation und QES vollständig abgegolten.
Während der ÜBERLEITUNGSPHASE im März/April 2024 wird die Leistung der Identifikationen und der Qualifizierten Elektronischen Signatur noch vom vorherigen Dienstleister erbracht, so dass hier keine Vergütung oder Mindestabnahme anfällt.
Es sind folgende Aktivitäten in dieser Phase vorgesehen (s. auch 5.2):
• Bereitstellung der API inkl. der Dokumentation durch den Auftragnehmer
• Setup und Konfiguration auf Seiten des Auftragnehmers
• Abstimmung des Gesprächsleitfaden
• Bereitstellung eines Testaccounts, um die Aufträge über die API inkl. Negativ-Fälle testen zu können
Zum Leistungsbeginn am 01.05.2024 wird auf den Produktiv-Account umgeschwenkt.
Die Basis-Vertragslaufzeit (Mindestvertragslaufzeit) des Vertrages beträgt zwei Jahre (24 Monate) ab Leistungsbeginn und endet zum 30.04.2026.
Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber ein ordentliches Kündi-gungsrecht zu. Will der Auftraggeber von dieser Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (Schriftform gemäß § 126 BGB) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum Vertragslaufzeitende. Das Recht beider Vertrags-parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen. Macht der Auftrag-geber nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag zweimal um ein Jahr (Optionslaufzeit).
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre gerechnet ab dem 01.05.2024. Der Vertrag endet damit spätestens mit Ablauf des 30.04.2028.
Die Kriterien eines Anforderungskatalogs (Ausschlusskriterium ZK-02-A) sind gem. Kap. 4.3.3.1. zu erfüllen (s. Anlage 7). Der Bieter hat zum genannten Kriterienkatalog Angaben in der Anlage 7 vorzunehmen und mit der Angebotsabgabe einzureichen.
ACHTUNG: VU-Anlage 9 muss bitte vom Bieter mit dem Angebot entspr. mit "Vertragsinfos" ausgefüllt eingereicht werden! Diese werden durch AG in den EVB-IT Cloudvertrag nach Zuschlagserteilung eingepflegt. Vertragszeichnung erfolgt nach Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Kap. 3.3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [EK-01]
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 1 "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklä-ren, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
Hinweis auf Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Bei einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro oder höher ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.
Im Falle einer Selbstreinigung bitte formlos die Nachweise nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB darstellen.
Folgende in Kapitel 3.3.2 geforderten Angaben und Nachweise zum Wirtschaftsteilnehmer und über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
Kap. 3.3.2.1 Unternehmensdarstellung [EK-02-A]
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungs-jahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, ei-nes kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36])
• sowie - falls gegeben - die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; An-gaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliede-rung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 2 "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
Kap. 3.3.2.2 Berufs- und Handelsregistereintragung [EK-03-A]
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Kap. 3.3.3.1 Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung [EK-04-A]
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
• für Personen- und Sachschäden mindestens drei (3) Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
• für Vermögensschäden mindestens zweihundertfünfzigtausend (250.000) EUR (zweifach maximiert)
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 "Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass
• er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice vorzulegen; oder
• eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers vorzulegen.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Kap. 3.3.3.2 Umsatzdarstellung [EK-05-A]
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens - (EK-05-A)
jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 bis 2022) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind.
Hinweis zum geforderten Mindestumsatz:
Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden:
• für den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens - im Bereich Identifikationsdienstleistung - für jedes einzelne Jahr (EK-05): [Betrag gelöscht] Euro.
Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt so-mit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Es wird auf Kap. 3.3.4. verwiesen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
a) Referenz für den Leistungsbereich "Identifikationsverfahren über API mit mindestens 500 Identifika-tionen pro Monat und unterschiedlichen Plattformen (Browser, Smartphone App)" (EK-06-A),
b) Referenz für den Leistungsbereich "Identifikation mit nachgelagerter QES mit mindestens 50 Signa-turen im Monat und unterschiedlichen Plattformen (Browser, Smartphone App)" (EK-07-A)
Die Referenzen müssen Leistungen aus den drei Jahren vor der Bekanntmachung betreffen.
Es ist dabei möglich, eine einzelne Referenz zum Nachweis verschiedener erbrachter Leistungen gemäß der vorgenannten Punkte a) und b) zu benennen (= mind. 1 Referenz einzureichen). Es ist bei Darstellung der Referenz daher anzugeben, welcher Nachweis damit erbracht werden soll (vgl. Anlage 5 Abschnitt 6). Im Falle von BG werden die Referenznachweise der Mitgliedunternehmen inhaltlich zusammen betrachtet.
Die Darstellung der Referenzen im oben beschriebenen Sinne hat neben den Angaben in Anlage 5 zu Ab-schnitt 6 "Unternehmensreferenzen" sowie unter Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5) und ergänzend auf ca. einer (1) DIN A4-Seite zu erfolgen (die jeweils erbrachten Leistungen sind darzu-stellen). Angebote, die nicht die vorgenannten Mindestanforderungen aufweisen, werden ausgeschlossen.
Kap. 4.2.1 VU Kommunikation mit dem Auftraggeber (XK-01-A)
Die zur Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten des Auftragnehmers müssen die deutsche Spra-che verhandlungssicher in Wort und Schrift und die englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherr-schen. Im Falle der Zuschlagserteilung werden für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen (verhandlungssicher in Wort und Schrift) der deutschen Sprache und guten Kenntnissen (fließend in Wort und Schrift) der englischen Spra-che eingesetzt; vgl. Formblatt Anlage 6 "Kommunikation mit dem Auftraggeber". Dieses Formblatt ist mit der Angebotsabgabe vom Bieter einzureichen.
Kap. 4.2.2 VU Sanktionspaket (XK-02-A)
Der Bieter erklärt unter Verwendung von Anlage 6 Sanktionspaket "Russland-Sanktionen", dass kein Zu-schlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
Nach Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Ver-träge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige,
b) in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrich-tungen,
c) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu mehr als 50% unmit-telbar oder mittelbar von Angehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S. a) oder b) gehalten werden,
d) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung von Staatsangehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S. a), b) oder c) handeln,
e) Unterauftragnehmer, eignungsverleihende Unternehmen und Lieferanten, die unter a) bis d) fal-len, wenn auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kriterien eines Anforderungskatalogs (Ausschlusskriterium ZK-02-A) sind gem. Kap. 4.3.3.1. zu erfüllen (s. Anlage 7). Der Bieter hat zum genannten Kriterienkatalog Angaben in der Anlage 7 vorzunehmen und mit der Angebotsabgabe einzureichen.
ACHTUNG: VU-Anlage 9 muss bitte vom Bieter mit dem Angebot entspr. mit "Vertragsinfos" ausgefüllt eingereicht werden! Diese werden durch AG in den EVB-IT Cloudvertrag nach Zuschlagserteilung eingepflegt. Vertragszeichnung erfolgt nach Zuschlag.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.