Lagerung und Versand von Publikationen einschließlich der umfassenden Abwicklung von Bestellvorgängen (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-5/19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Englschalkinger Straße 12
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 98316860
Fax: +49 9831686199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blz.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lagerung und Versand von Publikationen einschließlich der umfassenden Abwicklung von Bestellvorgängen (Rahmenvereinbarung)
Lagerung und Versand von Publikationen einschließlich der umfassenden Abwicklung von Bestellvorgängen
Sitz bzw. Lager des Auftragnehmers
Rahmenvertrag/-vereinbarung mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren über Lagerung und Versand von Publikationen der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit mit Rechnungsstellung (inkl. Mahnwesen). Abwicklung von Bestellvorgängen auch über das Bestellportal der Bayerischen Staatsregierung (www.bestellen.bayern.de) und - falls notwendig - Transport des vorhandenen Lagerbestands.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um vier weitere Jahre, wenn er nicht innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt wurde. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet also spätestens mit Ablauf des 31.01.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (vgl. § 8 Rahmenvertrag-/vereinbarung). Begründung der max. Vertragslaufzeit von fünf Jahren: Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit einem aufwendigen Umzug des Lagerbestandes sowie sonstigen Implementierungsmaßnahmen verbunden. Die für den Umzug anfallenden Kosten sind Bestandteil des Wertungspreises. Durch die möglichst lange Vertragslaufzeit kann eine stärkere Amortisierung der Umzugskosten erreicht werden und somit wirtschaftlichere, konkurrenzfähige Angebote eingereicht werden und damit ein Anreiz für mehr Wettbewerb geschaffen werden.
Ermittlung Wertungspreis:
Grundlage für die Ermittlung des Wertungspreises sind die vom Bieter in der Preistabelle "1_Dienst-Lieferleistung" angegebenen Preise für das erste Vertragsjahr (01.02.2024 bis 31.01.2024) unter Einbeziehung der in der Preistabelle angegebenen Schätzmengen für ein Jahr. Von dem so errechneten Gesamtpreis der Leistung wird der für den "Versand gleichartigen Lieferungen aufgrund von Verteilerlisten" gewährte Nachlass für die geschätzte Menge von 14.000 Sendungen gemäß Preistabelle "3_Wertungspreis" in Abzug gebracht. Der so ermittelte Wert sind die "Kosten Dienstleistung im ersten Vertragsjahr (01.02.2024 bis 31.01.2025) inkl. Nachlass" (vgl. Leistungsverzeichnis). Hinzu gerechnet werden die vom Bieter in der Preistabelle "2_Umzug" angegebenen Kosten zu 1/5 (vgl. Leistungsverzeichnis). Der Wertungspreis wird für das erste Vertragsjahr gebildet, da für die Folgejahre die Möglichkeit von Preisanpassung(en) besteht und der Bieter deshalb im ersten Jahr keine zusätzlichen Risikoaufschläge für Folgejahre einkalkulieren muss. Um der Begründung der Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen, d. h. Möglichkeit einer Amortisation der ggf. anfallenden Umzugskosten über die Vertragslaufzeit, werden die Umzugskosten in den Wertungspreis nur zu 1/5 einbezogen.
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Der geschätzte Auftragswert in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (vgl. II.1.5. sowie II.2.6) wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV und umfasst demgemäß den 48-fachen Monatswert (4 Jahre) ohne Umsatzsteuer. Die Laufzeit des Vertrags umfasst jedoch insgesamt fünf Jahre.
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Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 1.400.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt (vgl. § 8 Abs. 5 Rahmenvertrag/-vereinbarung). Sofern von der Verlängerungsoption nicht Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 301.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt. Diesen ermittelten Höchstwerten liegen die in der Preistabelle bekannt gemachten Schätzmengen für ein Jahr zzgl. eines einkalkulierter Puffers für evtl. anfallende Preisanpassungen oder Abweichungen in den tatsächlich abgerufenen Mengen zugrunde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bestätigung über den Inhalt Eigenerklärung:
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
Hinweis: Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Eigenerklärung
mit Angebotsabgabe erklärt der Angebotsersteller oder bei Bewerber- / Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter für die beteiligten Unternehmen Folgendes:
• Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
• Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
• Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
• werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und
umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
• werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.
• Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
• Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
• Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
• Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
2. Bestätigung über den Inhalt der Eigenerklärung RUS
Die Eigenerklärung zu russischen Unternehmen habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
Hinweis: Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Eigenerklärung russische Unternehmen
mit Angebots- / Teilnahmeantragsabgabe erklärt der Angebotsersteller, bei Bewerber- /Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter Folgendes:
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das
Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder
b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung
des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
3. Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen:
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
Mindestsummen Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Schadensart und Deckungssummen in Euro je Schadensfall:
- Personenschäden: 1.000.000,00 €
- Sachschäden: 1.000.000,00 €
- Obhutsschäden: 1.000.000,00 €
- Vermögensschäden: 1.000.000,00 €
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir eine entsprechende Versicherung bereits habe/n bzw. dass ich/wir eine solche Versicherung
mindestens mit den oben genannten Summen spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlages abschließen werde/n. Die
gültige Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch den entsprechenden Versicherer wird spätestens 5 Arbeitstage vor Beginn
der Leistungen in Kopie dem Auftraggeber übersendet.
Ich/ wir versichern, dass eine entsprechende Versicherung mind. in den o.g. Deckungssummen während der gesamten
Vertragslaufzeit bestehen wird.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
siehe III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Referenzen
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens eine/n Leistung erbracht habe/n, die mit der zu
vergebenden Leistung:
- in Komplexität Aufgabenstellung (mindestens: Lagerhaltung, Abwicklung von Bestellungen und Versand von Waren),
- der zu beachtenden Vorschriften für Lagerung, Versand, Rechnungsstellung, Umsatzsteuer usw.,
- des jährlichen Versandvolumen (mindestens 70% der geschätzten jährlichen Versanddienstleistung),
- des Lagervolumen (mind. 70% der geschätzten Palettenanzahl pro Jahr, d. h. mind. 420 Paletten)
- den Auftragsvolumen (mind. [Betrag gelöscht] Euro netto)
vergleichbar sind.
Nach Aufforderung lege ich/legen wir mindestens eine entsprechende Referenz (Bezeichnung/Beschreibung der Leistung und
Angabe des Auftraggebers unter Nennung eines Ansprechpartners des Referenzgebers) vor.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Ja":
Nach Aufforderung zur Einreichung der zugesicherten Referenz führen fehlende, bzw. unvollständige Angaben oder nicht
vergleichbare Referenzen grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Keine Angabe,Ja,Nein
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2. Bestätigung Scientology-Schutzerklärung
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir versichere/n, dass die unter Nr. 2 der Scientology-Schutzerklärung unter "Vertragsbedingungen/Formulare" geforderten
Punkte eingehalten werden.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Keine Angabe,Ja,Nein
Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber / Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung Der Bewerber / Bieter versichert, 2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3. Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Hinweis nach Art. 9 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Zur Erfüllung der Informationspflicht wird auf die folgende Bekanntmachung der Bayerischen
Staatsregierung verwiesen.
Scientology-Organisation
Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151
(AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen
ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
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3. Bestätigung Geheimhaltungsvereinbarung und AEntG
Hiermit bestätige ich/ bestätigen wir, dass ich /wir die "Geheimhaltungsvereinbarung" und
"Erklaerung_Mitarbeiterverguetung_AEntG" gelesen und verstanden haben.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Keine Angabe,Ja,Nein
a) Geheimhaltungsvereinbarung
Hinweis: mit Angebotsabgabe wird diese Erklärung automatisch Bestandteil des Angebots
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten dauerhaft Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit fort.
Der Auftragnehmer verpflichtet auch seine Mitarbeiter im selben Umfang zur Geheimhaltung. Der Einsatz von Unterauftragnehmern wird davon abhängig gemacht, dass diese eine gleichartige Verpflichtung abgeben.
b) Erklärung zur Mitarbeitervergütung und zum Arbeitnehmerentsendegesetz
Hinweis: mit Angebotsabgabe wird diese Erklärung automatisch Bestandteil des Angebots
1. Mitarbeitervergütung
Hiermit bestätige/n ich/wir, dass im Falle der Zuschlagserteilung während der darauf folgenden Vertragslaufzeit, inklusive etwaiger Verlängerungen/Optionen, für das eingesetzte Personal (eigene Beschäftigte bzw. Beschäftigte des Unterauftragnehmers) mindestens eine Vergütung zu gewähren, dass deren wirtschaftliche Stellung angemessen sichert und die geltenden rechtlichen Vorschriften (z. B. Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), gültiger bzw. für gültig erklärter Tarifvertrag etc., Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB)) sowie steuerrechtliche Verpflichtungen einhält.
2. Arbeitnehmerentsendegesetz
Die Einhaltung aller Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) in der jeweils aktuellen Fassung durch uns und durch ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer wird für die gesamte Vertragslaufzeit, inklusive etwaiger Verlängerungen/Optionen bestätigt.
3. Weitere Verpflichtungserklärung
Ich/wir als Hauptauftragnehmer verpflichte/n mich/uns sicherzustellen, dass eventuelle Unterauftragnehmer die entsprechenden Vorgaben bekannt sind und durch
diese während der gesamten Vertragslaufzeit, inklusive etwaiger Verlängerungen/ Optionen eingehalten werden.
Mir/Uns ist bewusst, dass bei Zuwiderhandlung oder Verstoß gegen diese Erklärung von mir/uns oder ggf. eingesetzter Unterauftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers und ein Schadensersatzanspruch gegenüber mir/uns als Hauptauftragnehmer besteht.
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4. Angaben aus dem Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister
- Name des Unternehmens
- Postanschrift des Unternehmens
- Rechtsform des Unternehmens
- Registerangaben zum Unternehmen (inländisches Register; ausländisches Register; keine Registerangaben: Personenangaben zu Gesellschaftern/Einzelunternehmen; sonstige Gründe; Umsatzsteuer-IDNr.)
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5. statistische Angaben
- KMU-Eigenschaft
Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
Keine Angabe,Ja,Nein
- NUTS-Code
Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
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6. Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter zulässig.
- Ausschlussgründe nach § 123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen nach §123 GWB?
Keine Angabe,Ja,Nein
- Ausschluss nach § 124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
Keine Angabe,Ja,Nein
Fortsetzung III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
7. Bewerber-/Bietergemeinschaften (sofern zutreffend)
- Bestätigung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften
Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche weitere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft den Inhalt
der (vorherigen) Eignungskriterien 1 bis 8 zur Kenntnis genommen und deren Inhalt bestätigt haben und vollumfänglich erfüllen.
Hinweise : Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit
"Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Keine Angabe,Ja,Nein
- Anlagen zum Angebot
Als bevollmächtigter Vertreter erkläre ich, dass die nachfolgend aufgelisteten Angaben/Erklärungen zum Nachweis der Eignung
Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. der weiteren Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft dem Angebot als Anlage beigefügt
wurden:
1. Angaben zum Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister (vgl. Eignungskriterium 6) für jedes Mitglied der
Bewerber-/Bietergemeinschaft
2. Statistische Angaben (vgl. Eignungskriterium 7) für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft
3. Gemeinschaftliche und von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung gem. Ziffer 3.2 der Bewerbungsbedingungen EU
Hinweis: Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit
"Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Keine Angabe,Ja,Nein
3.2. Bietergemeinschaften Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zulässig. Eine Bietergemeinschaft liegt vor, wenn sich mindestens zwei Einzelbieter zusammenschließen und im Rahmen einer Ausschreibung ein gemeinsames Angebot mit dem Ziel abgeben den Zuschlag zu erhalten. Die Beteiligung in dieser Form ist möglich, soweit die Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine, von allen Mitgliedern unterschriebene, Erklärung abzugeben, in welcher • die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung erklärt ist, • alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt sind, • ein Mitglied für den Abschuss und die Durchführung des Vertrages als bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, • alle Mitglieder die Haftung für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner übernehmen, • eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung geleistet werden können.
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8. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (soweit zutreffend)
- Bestätigung der Kenntnisnahme
Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche beteiligte Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärung (siehe III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) zur Kenntnis genommen und bestätigt haben.
Hinweis: Liegt keine Beteiligung eines Unterauftragnehmer/Eignungsleiher vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Keine Angabe, Ja, Nein
-Bestätigung der Kenntnisnahme RUS
Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche beteiligte Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärung RUS (siehe III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) zur Kenntnis genommen und bestätigt haben.
Hinweis: Liegt keine Beteiligung eines Unterauftragnehmer/Eignungsleiher vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Keine Angabe,Ja,Nein
- Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
Sollten für Personen bzw. dem Unternehmen welche als Unterauftragnehmer oder im Rahmen einer Eignungsleihe für diese Leistung/en eingesetzt werden fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
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Sämtliche unter III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgeführte Kriterien sowie die hier fortgesetzten Kriterien gelten als "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie geltende Tarifverträge, Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG), sowie:
Bei Angebotsabgabe müssen folgende Unterlagen (Erklärungen, Nachweise usw.) mit eingereicht werden:
- Eigenerklärung
- Eigenerklärung RUS
- Darstellung der Struktur des Bieters
- Angaben zur Einholung Auskunft aus dem Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister
- Scientology-Schutzerklärung
- Erklärung Mitarbeitervergütung AEntG
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Vereinbarung Auftragsdatenverarbeitung
- BLZ_Leistungsbeschreibung
- BLZ_Muster_Aufkleber
- BLZ_Rahmenvertrag/-vereinbarung
- BLZ_Bezugsbedingungen_Landeszentrale
- BLZ_Preistabelle
- Informationen zu statistischen Angaben
- vom Bieter auszufüllenden Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen (vgl. auch III. 1.1 bis 1.3)
sowie ggf.:
- ggf. weitere notwendige Erklärungen für Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder verbundene
Unternehmen gem. Ziffer 3 ff. der Datei „Bewerbungsbedingungen EU“
- ggf. Nachweis über die Geltung eines verminderten Umsatzsteuersatzes oder andere Vergünstigungen
- ggf. ergänzende Anlagen zu den Bewertungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit einem aufwendigen Umzug des Lagerbestandes sowie sonstigen Implementierungsmaßnahmen verbunden. Die für den Umzug anfallenden Kosten sind Bestandteil des Wertungspreises. Durch die möglichst lange Vertragslaufzeit (hier fünf Jahre) kann eine stärkere Amortisierung der Umzugskosten erreicht werden und somit wirtschaftlichere, konkurrenzfähige Angebote eingereicht werden und damit ein Anreiz für mehr Wettbewerb geschaffen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahr 2028
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/ Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277