Instandhaltungsarbeiten an Fernwärmeübergabestationen Referenznummer der Bekanntmachung: SV-MAL-230328-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892361-4876
Fax: +49 892361-704876
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltungsarbeiten an Fernwärmeübergabestationen
Die Leistungen umfassen die Wartung und Inspektion, sowie Instandsetzungsarbeiten an Fernwärmeübergabestationen im Zuständigkeitsbereich der SWM.
Die maximal möglichen Betriebstemperaturen liegen bei 200°C, die maximalen Betriebsdrücke liegen bei 32bar(ü).
Im Störungsfall ist eine zeitnahe Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, eine Reaktionszeit (Beginn der Leistungserbringung) von max. 3 h ist Voraussetzung.
Instandhaltung von FW Übergabestationen
Zuständigkeitsbereich der SWM
Die Leistungen umfassen die Wartung und Inspektion, sowie Instandsetzungsarbeiten an Fernwärmeübergabestationen im Zuständigkeitsbereich der SWM.
Die maximal möglichen Betriebstemperaturen liegen bei 200°C, die maximalen Betriebsdrücke liegen bei 32bar(ü).
Im Störungsfall ist eine zeitnahe Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, eine Reaktionszeit (Beginn der Leistungserbringung) von max. 3 h ist Voraussetzung.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt grundsätzlich einzelfallbezogen durch den anlagenverantwortlichen
Brückenkopf der SWM, welcher auch die spezifische Einweisung auf der Baustelle übernehmen.
Die Leistung beinhaltet die Anfertigung, Lieferung und Montage sämtlicher für die Reparatur
erforderlicher Materialien und Hilfsmittel.
An- und Abfahrten sind in die Preise mit einzurechnen.
Die komplette Erneuerung von Bauteilen an den Übergabestationen wie z.B. Kalkschutzsystemen oder
Nachfüllstationen ist nach Rücksprache mit dem Brückenkopf der SWM gesondert abzustimmen
und anzubieten.
Zusammensetzung der Wärmeträger
- pH- Wert : 8,3 – 10
- Resthärte : < 0,10 dH = 0,02 mmol/l
- Leitfähigkeit : < 30μS/cm
- Korrosionsschutz : Polyamin 2-10 mg/l
Terminliche Absprachen für den Zutritt sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen
Alle Anlagen befinden sich im Raum München und in den Randbezirken, wie z. B. Taufkirchen und Ottobrunn
Los 1 Instandhaltungsleistungen an Fernwärmeübergabestationen
Der AG beabsichtigt über die Leistungen Rahmenverträge mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zu schließen.
Die Aufteilung der Stationsinstandhaltungen und Zähleraufrüstungen auf die Rahmenvertragspartner erfolgt
für jedes Los gesondert nach dem Zuschlagskriterium Preis unter Berücksichtigung der von den Bietern
verbindlich zuzusichernden Kapazitäten wie folgt:
Der wirtschaftlichste Bieter erhält einen Rahmenvertrag über das von ihm gemäß Teil D angebotene Volumen,
höchstens aber über 60% des maximalen Gesamtbedarfs. Der verbleibende Bedarf wird nach den
gleichen Kriterien an den/die wirtschaftlich nächsten Bieter verteilt
Zähleraufrüstung gem. EED Richtlinie
Zuständigkeitsbereich der SWM
Die Leistungen umfassen die Wartung und Inspektion, sowie Instandsetzungsarbeiten an Fernwärmeübergabestationen im Zuständigkeitsbereich der SWM.
Die maximal möglichen Betriebstemperaturen liegen bei 200°C, die maximalen Betriebsdrücke liegen bei 32bar(ü).
Im Störungsfall ist eine zeitnahe Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, eine Reaktionszeit (Beginn der Leistungserbringung) von max. 3 h ist Voraussetzung.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt grundsätzlich einzelfallbezogen durch den anlagenverantwortlichen
Brückenkopf der SWM, welcher auch die spezifische Einweisung auf der Baustelle übernehmen.
Die Leistung beinhaltet die Anfertigung, Lieferung und Montage sämtlicher für die Reparatur
erforderlicher Materialien und Hilfsmittel.
An- und Abfahrten sind in die Preise mit einzurechnen.
Die komplette Erneuerung von Bauteilen an den Übergabestationen wie z.B. Kalkschutzsystemen oder
Nachfüllstationen ist nach Rücksprache mit dem Brückenkopf der SWM gesondert abzustimmen
und anzubieten.
Zusammensetzung der Wärmeträger
- pH- Wert : 8,3 – 10
- Resthärte : < 0,10 dH = 0,02 mmol/l
- Leitfähigkeit : < 30μS/cm
- Korrosionsschutz : Polyamin 2-10 mg/l
Terminliche Absprachen für den Zutritt sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen
Alle Anlagen befinden sich im Raum München und in den Randbezirken, wie z. B. Taufkirchen und Ottobrunn
Los 2: Aufrüstungsleistungen an Fernwärmezählern
AUFRÜSTUNG VON FERNWÄRMEZÄHLERN FÜR FERNAUSLESUNG
gemäß EED Richtlinien (Energieeffizienz-Richtlinie)
Alle Fernwärmezähler müssen auf Grund der EED Richtlinie mit Modulen zur
Fernübertragung ausgestattet sein bzw. aufgerüstet werden.
Hierzu muss das Rechenwerk des Zählers geöffnet werden. Das Übertragungsmodul
muss auf einem freien Steckplatz platziert werden. Die Antenne des Moduls
muss durch das Gehäuse nach außen geführt werden und an einem geeigneten
Platz im Heizraum angebracht werden.
Je nach Zählertyp kann eine Parametrierung mit einem Computer notwendig
sein. Nach Beendigung der Arbeiten muss das Rechenwerk wieder ordnungsgemäß
verschlossen und plombiert werden. Alle Arbeiten müssen dokumentiert und zeitnah dem AG angezeigt werden.
Der AG beabsichtigt über die Leistungen Rahmenverträge mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zu schließen.
Die Aufteilung der Stationsinstandhaltungen und Zähleraufrüstungen auf die Rahmenvertragspartner erfolgt
für jedes Los gesondert nach dem Zuschlagskriterium Preis unter Berücksichtigung der von den Bietern
verbindlich zuzusichernden Kapazitäten wie folgt:
Der wirtschaftlichste Bieter erhält einen Rahmenvertrag über das von ihm gemäß Teil D angebotene Volumen,
höchstens aber über 60% des maximalen Gesamtbedarfs. Der verbleibende Bedarf wird nach den
gleichen Kriterien an den/die wirtschaftlich nächsten Bieter verteilt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltung von FW Übergabestationen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zähleraufrüstung gem. EED Richtlinie
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-MAL-230328-002 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).