Neubau Busterminal und Bike & Ride Parkhaus am Bahnhof in Bad Neustadt a. d. Saale. Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neustadt a. d. Saale
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bad-neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Busterminal und Bike & Ride Parkhaus am Bahnhof in Bad Neustadt a. d. Saale. Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI.
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale plant die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes.
Mit dieser Bauaufgabe soll ein weiterer Punkt aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 2010 in die Umsetzung gebracht werden. Die Planungsaufgabe umfasst:
1. Neubau der Überdachung des Busterminals (LPH 1 – 9 HOAI)
2. Neubau eines Bike and Ride Parkhauses (LPH 1 – 9 HOAI)
3. Neubau des Zugangs zur Personenunterführung (LPH 1 – 3 HOAI)
Das bestehende Bahnhofsgebäude, das sich in Privatbesitz befindet, soll von diesen beiden Baukörpern eingerahmt werden.
Stadt Bad Neusdtadt a. d. Saale
Leistungen der Objektplanung Gebäude § 34 HOAI. Die Planungsleistungen sollen die Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2021 umfassen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen LPH 1-9 (vorerst nur LPH 1-3) beabsichtigt. Die
Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH 4 und 5-9) ist entsprechend der Bereitstellung der finanziellen Mittel beabsichtigt, ein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der LPH 4 bis 9 besteht nicht.
-Befähigung zur Berufsausübung (Mindestkriterien / Formale Ausschlussgründe) nachIII.1.1).
-Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2) (max. Punktezahl: 4 Punkte).
-Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3a) (max. Punktezahl: 33 Punkte).
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 37 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1 - 8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279744
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt*in“ oder vergleichbarer Fachrichtung gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage der Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt*in“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU –Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungs- und/oder Projektmanagementleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn in Summe die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.
Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig.
Der Vertrag wird nach dem HAV-KOM Vertragsmuster "Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume" einschl. AVB und ZVB geschlossen. Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal des Bayerischen Staatsanzeigers unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de frei abgerufen werden. Der Teilnahmeantrag ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen über die Vergabeplattformunterhttps://www.staatsanzeiger-eservices.de hochzuladen.
Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen und werden hierüber beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VgV notwendig. Die Nutzung der Vergabeplattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Risiko einer Nichtregistrierung beim Bewerber liegt.
Datenschutzhinweis:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder-und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. GWB §160 (3) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. §134 GWB:
- 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB §134,
- 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW §134 per Fax oder auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland