Sonderausstellung Lic ht & Materie - Gebärdensprachvideos Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2023-267
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Museumsinsel 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-2179427
Fax: +49 89-217999427
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderausstellung Lic ht & Materie - Gebärdensprachvideos
Erstellung von Gebärdensprachvideos für die neu entstehenden Stationen
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Übersetzer
- Es ist darauf zu achten, dass die Übersetzung der Gebärdensprache regionale Dialekte berücksichtigt und dem süddeutschen Sprachraum zuzuordnen ist.
- Beim Gebärdensprach-Übersetzer Hände, Arme, Oberkörper, Kopf und Gesicht deutlich erkennbar sein, da sie wesentlicher Bestandteil des Ausdrucksrepertoires sind.
- Der Hintergrund sowie die Kleidung und die Hände der Darstellerin oder des Darstellers stehen im Kontrast zueinander. Dabei soll die Kleidung dunkel und einfarbig sein. Der Übersetzer darf keine Ringe an den Fingern sowie keinen Schmuck und keine Uhr an den Handgelenken tragen.
Bildaufbau
- Der Bildaufbau aus dem vom Auftragnehmer bereitgestellte Beispielvideo ist detailgetreu nachzubilden
- Der Darsteller ist im Videofenster idealerweise so positioniert, dass über dem Kopf einige Zentimeter frei bleiben und der sichtbare Ausschnitt bis zum Bauchnabel reicht.
- Bei seitwärts ausgestreckten Armen sind diese bis zu den Handgelenken sichtbar. (siehe Beispielvideo)
- Auf die Darstellung des Unterkörpers ist zu verzichten, da dadurch der Übersetzer im Filmfenster nur unnötig kleiner wird.
- Schatten und Licht-/Spiegelungen auf dem Körper der Darstellerin oder des Darstellers sind zu vermeiden.
- Die Beleuchtung muss so eingesetzt werden, dass die Tiefe des Gebärdenraums vor dem Oberkörper in seiner räumlichen Dimension gut wahrnehmbar ist. Der Übersetzer muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben, sodass der Gebärdenraum und die Mimik gut wahrgenommen werden können.
- Die Mimik und das Mundbild müssen gut sichtbar sein.
- Der Hintergrund ist statisch zu gestalten. Ein schwarzer oder weißer Hintergrund ist zu vermeiden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt L 124 und L 127
Formblatt L 124 und L 127
Formblatt L 124 und L 127
Anforderungen an die einzureichenden drei Referenzen:
Die Gebärdensprachvideos müssen
- In dem in München regionalen süddeutschen Gebärdensprachdialekt sein.
- Die Hände des gebärdenden klar erkennbar zeigen (keine verpixelte oder verschwommene Darstellung oder Hände die aus dem Bild wandern)
- Von einem menschlichen Gebärdenden sein.
- Hände, Arme, Oberkörper, Kopf und Gesicht zeigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit„Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen
der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client)
fürelektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der
e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.
evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-21762411
Fax: +49 89-21762847
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinenRechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabebei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.Gem. § 134
GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in
Textform informiert. EinVertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischen Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginntam Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
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Fax: +49 89-21762847