Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die Straßenunterhaltsbezirke Referenznummer der Bekanntmachung: T50a308123
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die Straßenunterhaltsbezirke
Abholung von Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtischen Straßenunterhaltsbezirke
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Das Baureferat-Tiefbau, Abt. Straßenunterhalt und -betrieb benötigt für die Städtische Asphaltverlegung verschiedene Arten an Asphaltmischgut zum Einbau bei Straßenbaumaßnahmen. Die Mengen werden nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilen abgerufen.
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Es wird dabei von einer Gesamtmenge von ca. 8.600 Tonnen und von ca. 807 Gesamtfahrten ausgegangen.
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Diese schlüsseln sich folgendermaßen auf:
- Los 1 Ost/Mitte: ca. 1.300 Tonnen und ca. 122 Fahrten
- Los 2 Süd: ca. 1.100 Tonnen und ca. 103 Fahrten
- Los 3 West: ca. 1.200 Tonnen und ca. 113 Fahrten
- Los 4 Nord: ca. 5.000 Tonnen und ca. 469 Fahrten.
Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die Bezirke_Los1_Ost und Mitte
Abholung von Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtischen Straßenunterhaltsbezirke
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Das Baureferat-Tiefbau, Abt. Straßenunterhalt und -betrieb benötigt für die Städtische Asphaltverlegung verschiedene Arten an Asphaltmischgut zum Einbau bei Straßenbaumaßnahmen. Die Mengen werden nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilen abgerufen.
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Für Los 1 Ost und Mitte wird von einer Gesamtmenge von ca. 1.300 Tonnen und ca. 122 Fahrten ausgegangen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von frühestens 01. Januar 2024 – 31. Dezember 2024. Eine Verlängerung des Vertrages zu den gleichen Konditionen mit dem gleichen jährlichen Vertragsvolumen um bis zu 12 Monate bis 31.12.2025 ist mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Der AG wird spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine entsprechende Abstimmung in Textform mit dem AN durchführen. Bei Verlängerung des Vertrages gelten die gleichen Konditionen des Leistungsverzeichnisses mit den gleichen jährlichen Vertragsvolumen des Leistungsverzeichnisses fort. Sollte ab dem Jahr 2025 allerdings, gemäß der neuen ZTV – Asphalt, verpflichtend nur mit Niedrigtemperaturasphalt gebaut werden dürfen, ist dies bei der Entscheidung über eine Vertragsverlängerung zu berücksichtigen.
zu Ziffer 2.5) Zuschlagskriterien:
Die dem Auftraggeber entstehenden Transportkosten (siehe Ziffer 1.11 der Leistungsbeschreibung) werden bei der Ermittlung der Wertungssumme mitberücksichtigt. Sie werden auf die Angebotssumme des jeweiligen Loses addiert und fließen somit vollständig in die Wertungssumme (= Angebotssumme eines Loses + Transportkosten) ein.
Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die Bezirke_Los2_Süd
Abholung von Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtischen Straßenunterhaltsbezirke
Das Baureferat-Tiefbau, Abt. Straßenunterhalt und -betrieb benötigt für die Städtische Asphaltverlegung verschiedene Arten an Asphaltmischgut zum Einbau bei Straßenbaumaßnahmen. Die Mengen werden nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilen abgerufen.
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Für Los 2 Süd wird von einer Gesamtmenge von ca. 1.100 Tonnen und ca. 103 Fahrten ausgegangen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von frühestens 01. Januar 2024 – 31. Dezember 2024. Eine Verlängerung des Vertrages zu den gleichen Konditionen mit dem gleichen jährlichen Vertragsvolumen um bis zu 12 Monate bis 31.12.2025 ist mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Der AG wird spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine entsprechende Abstimmung in Textform mit dem AN durchführen. Bei Verlängerung des Vertrages gelten die gleichen Konditionen des Leistungsverzeichnisses mit den gleichen jährlichen Vertragsvolumen des Leistungsverzeichnisses fort. Sollte ab dem Jahr 2025 allerdings, gemäß der neuen ZTV – Asphalt, verpflichtend nur mit Niedrigtemperaturasphalt gebaut werden dürfen, ist dies bei der Entscheidung über eine Vertragsverlängerung zu berücksichtigen.
zu Ziffer 2.5) Zuschlagskriterien:
Die dem Auftraggeber entstehenden Transportkosten (siehe Ziffer 1.11 der Leistungsbeschreibung) werden bei der Ermittlung der Wertungssumme mitberücksichtigt. Sie werden auf die Angebotssumme des jeweiligen Loses addiert und fließen somit vollständig in die Wertungssumme (= Angebotssumme eines Loses + Transportkosten) ein.
Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die Bezirke_Los3_West
Abholung von Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtischen Straßenunterhaltsbezirke
Das Baureferat-Tiefbau, Abt. Straßenunterhalt und -betrieb benötigt für die Städtische Asphaltverlegung verschiedene Arten an Asphaltmischgut zum Einbau bei Straßenbaumaßnahmen. Die Mengen werden nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilen abgerufen.
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Für Los 3 West wird von einer Gesamtmenge von ca. 1.200 Tonnen und ca. 113 Fahrten ausgegangen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von frühestens 01. Januar 2024 – 31. Dezember 2024. Eine Verlängerung des Vertrages zu den gleichen Konditionen mit dem gleichen jährlichen Vertragsvolumen um bis zu 12 Monate bis 31.12.2025 ist mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Der AG wird spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine entsprechende Abstimmung in Textform mit dem AN durchführen. Bei Verlängerung des Vertrages gelten die gleichen Konditionen des Leistungsverzeichnisses mit den gleichen jährlichen Vertragsvolumen des Leistungsverzeichnisses fort. Sollte ab dem Jahr 2025 allerdings, gemäß der neuen ZTV – Asphalt, verpflichtend nur mit Niedrigtemperaturasphalt gebaut werden dürfen, ist dies bei der Entscheidung über eine Vertragsverlängerung zu berücksichtigen.
zu Ziffer 2.5) Zuschlagskriterien:
Die dem Auftraggeber entstehenden Transportkosten (siehe Ziffer 1.11 der Leistungsbeschreibung) werden bei der Ermittlung der Wertungssumme mitberücksichtigt. Sie werden auf die Angebotssumme des jeweiligen Loses addiert und fließen somit vollständig in die Wertungssumme (= Angebotssumme eines Loses + Transportkosten) ein.
Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die Bezirke_Los4_Nord
Abholung von Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtischen Straßenunterhaltsbezirke
Das Baureferat-Tiefbau, Abt. Straßenunterhalt und -betrieb benötigt für die Städtische Asphaltverlegung verschiedene Arten an Asphaltmischgut zum Einbau bei Straßenbaumaßnahmen. Die Mengen werden nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilen abgerufen.
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Für Los Nord wird von einer Gesamtmenge von ca. 5.000 Tonnen und ca. 469 Fahrten ausgegangen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von frühestens 01. Januar 2024 – 31. Dezember 2024. Eine Verlängerung des Vertrages zu den gleichen Konditionen mit dem gleichen jährlichen Vertragsvolumen um bis zu 12 Monate bis 31.12.2025 ist mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Der AG wird spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine entsprechende Abstimmung in Textform mit dem AN durchführen. Bei Verlängerung des Vertrages gelten die gleichen Konditionen des Leistungsverzeichnisses mit den gleichen jährlichen Vertragsvolumen des Leistungsverzeichnisses fort. Sollte ab dem Jahr 2025 allerdings, gemäß der neuen ZTV – Asphalt, verpflichtend nur mit Niedrigtemperaturasphalt gebaut werden dürfen, ist dies bei der Entscheidung über eine Vertragsverlängerung zu berücksichtigen.
zu Ziffer 2.5) Zuschlagskriterien:
Die dem Auftraggeber entstehenden Transportkosten (siehe Ziffer 1.11 der Leistungsbeschreibung) werden bei der Ermittlung der Wertungssumme mitberücksichtigt. Sie werden auf die Angebotssumme des jeweiligen Loses addiert und fließen somit vollständig in die Wertungssumme (= Angebotssumme eines Loses + Transportkosten) ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=253261
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=253261
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=253261
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Vorlage mit dem Angebot:
- Angaben zur Mischanlage (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) für jedes angebotene Los separat
- Angaben des Bieters (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
4. Quartal 2024
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.