Abschnittsweise Generalsanierung der Meistersingerhalle Nürnberg / Übergreifende Betriebs- und Logistikplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005191
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bauhof 9
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91123134972
Fax: +49 9112315630
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschnittsweise Generalsanierung der Meistersingerhalle Nürnberg / Übergreifende Betriebs- und Logistikplanung
Planungsleistungen für die abschnittsweise Generalsanierung der Meistersingerhalle, hier: Anlagengruppe 7 / Betriebs- und Logistikplanung, Küchen- und Bühnentechnische Anlagen, Bühnenbeleuchtung.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise, abschnittsweise und ggf. teilweise zu beauftragen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nürnberg
Die Meistersingerhalle Nürnberg ist mit einer Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungsformate ein in hohem Maße variabel nutzbarer Veranstaltungsort. Die beiden Säle bieten eine Bühne für klassische Musik, Pop- und Rock-Konzerte, Musicals sowie Theateraufführungen für über 2.000 Besucher. Genauso finden Kongresse, Ausstellungen, Messen oder Ball- und Bankettveranstaltungen statt, oft unter Einbeziehung der beiden großzügigen Foyers sowie der hauseigenen Speisen- und Getränkeversorgung. Im Zuge der Sanierung sollen weiterhin durch Umstrukturierung zusätzliche Tagungs- und Konferenzflächen realisiert werden.
Soweit möglich, sollen die anstehenden Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb während erweiterter Sommerpausen jeweils Ende Mai bis Mitte September durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Sanierung abschnittsweise in einzelnen, aber stark verwobenen Bauabschnitten und Teilbaumaßnahmen erfolgen muss. Es werden fünf Jahre für die Realisierung angestrebt.
Die Meistersingerhalle Nürnberg hat seit ihrer Eröffnung im Jahr 1963 keine grundlegende Sanierung erfahren. Zwar wurden einzelne Bereiche immer wieder in Stand gesetzt und erneuert, aber die Grundstruktur blieb weitgehend unangetastet.
Neben den erforderlichen energetischen Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Erweiterung der Kongressfläche und der Verbesserung der Aufenthaltssituation im Backstagebereich sind wesentliche Aspekte eine spürbare Verbesserung der gesamtbetrieblichen Abläufe sowie aller Zuwegungen, da die bauzeitlichen Erfordernisse von 1959 den Heutigen nicht mehr entsprechen. So muss zum Beispiel die Anliefersituation besonders für den Großen Saal grundsätzlich verändert und erleichtert werden, um bei Großveranstaltungen das erforderliche Material (Veranstaltungstechnik, Dekoration, Kulissen u. ä.) reibungslos auf die Bühne bringen zu können.
Im Zuge der Anliefer- und Betriebsorganisation und der notwendigen Bühnenerweiterung ist ebenso die komplette Bühnentechnik ganzheitlich neu zu betrachten. Für die Belegung des Foyers ist ein gestalterisches Gesamtkonzept unter Berücksichtigung auch dort stattfindender künstlerischer Veranstaltungen sowie des Gastronomiebetriebs zu erstellen. Ein ausdrücklicher Wunsch ist die Wiedererrichtung der Restaurantfläche mit Außenbereich Richtung Luitpoldhain sowie des sogenannten Rauchersalons inklusive Wiederbelebung der ehemaligen Thekensituation als Bindeglied zwischen den beiden Foyers. Die ehemals vorhandene Kegelbahn im Keller der MSH mit vorgelagerter Bierstube soll nach Möglichkeit zu einer Kellerbühne in der Art eines Jazzkellers umfunktioniert werden. In diesem Gesamtzusammenhang sind gastronomische Abläufe zwischen dem Küchenbereich, dem Restaurant, den beiden Sälen, den Foyers sowie der Kellerbar neu zu strukturieren. Für die gesamte Gastronomie muss ein mit der Betriebslogistik abgestimmtes Nutzungskonzept erarbeitet werden, welches die Attraktivität des Hauses wieder an die der Erbauungszeit führt.
Auf Grund der engen Verzahnung der betrieblichen Gesamtabläufe, vor allem aber durch die Erfordernis der Aufrechterhaltung zumindest eines Teilbetriebes und die daraus resultierende Aufteilung in einzelne – ggf. auch durch Insellösungen getrennt voneinander funktionierende - Bauabschnitte ist eine ganzheitliche Betrachtung ein wesentlicher Anteil der zu erbringenden Planungsleistungen. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Planung der ganzheitlichen Betriebslogistik, sowie Küchen- und Bühnentechnische Anlagen einschl. der Bühnenbeleuchtung.
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern erfolgt anhand von – ggf. gewichtet – bepunkteten Eignungs-/Auswahlkriterien, die auf der Vergabeplattform bekannt gegeben sind. Aufgefordert werden der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl und von diesem ausgehend weitere Bewerber in mathematisch absteigender Reihenfolge bis die angegebene Höchstzahl ausgeschöpft ist, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
Die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Projektleitung/stellv. Projektleitung) ist durch die:
a) Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ gem. Art. 2 und 3 des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG) oder
b) Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ gem. Art. 1 und 2 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) nachzuweisen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV für Personenschäden über mindestens [Betrag gelöscht] Euro und für sonstige Schäden über mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Diese Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein, gerechnet vom Tag der Auftragsbekanntmachung.
Angaben gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Vorlage eines aussagekräftigen Organigramms des Projektteams mit Angaben zu Funktion, Qualifikation und einschlägiger Berufserfahrung. Die für die Projektleitung/ stellv. Projektleitung vorgesehenen Personen müssen Ingenieur/ Ingenieurin i.S.d. BayIngG oder Beratender Ingenieur/ Beratende Ingenieurin i.S.d. BauKaG sein.
Es ist eine Referenzliste einzureichen, drei Referenzen können detailliert eingegeben werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mindestens ein Referenzprojekt vorzulegen.
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV wird darauf hingewiesen, dass einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern diese Leistungen im oder nach dem Jahr 2013 bezogen auf die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig abgeschlossen worden sind. Referenzen, bei denen die Leistungsphase 8 vor dem Jahr 2013 abgeschlossen wurde, werden nicht berücksichtigt.
Referenzliste: Geeignet sind nur Referenzen, die mit den in diesem Verfahren zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind nur Leistungen, die der selben bzw. den selben Anlagengruppe(n) i.S.v. § 53 Abs. 2 Nrn. 2 - 8 HOAI zugeordnet werden können, wie die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Die Referenzleistungen müssen mindestens die Leistungsphasen 2 - 8 i.S.d. § 55 Abs. 1 HOAI umfassen, eine der angegebenen Referenzleistung muss die Leistungsphasen 1 - 8 i.S.d. § 55Abs. 1 HOAI umfassen. Die Leistungen müssen mindestens bis einschließlich der Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen sein. Die Liste muss mindestens folgende Angaben enthalten: genaue Bezeichnung des Objektes, Auftragswert, Erbringungszeitpunkt bzw. Erbringungszeitraum, Zeitpunkt des Abschlusses der vollständigen Leistung bzw. der Leistungsphase 8, Auftraggeber (öffentlicher oder privater Empfänger). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Referenzliste einzureichen.
Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in einer für den Auftrag einschlägigen technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung gem. Art. 2 und 3 des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz –BayIngG).
siehe Auftrags-/ Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Weiterhin hat der Bewerber zu bestätigen, dass er in den letzten drei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, die zu einem rechtskräftig festgestellten Verstoß zu einer Geldbuße im Sinne von § 24 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG geführt haben, belegt worden ist.
Um eine erste Idee der einzelnen Sanierungsmaßnahmen bzw. deren Möglichkeit in Aufteilung getrennt voneinander funktionierender Bauabschnitte zu entwickeln, wird derzeit eine Machbarkeitsstudie erstellt. Zum Zeitpunkt des Verhandlungsverfahrens wird die Machbarkeitsstudie nicht nicht fertig gestellt sein, es wird allerdings mit Aufforderung zur Angebotsabgabe (Erstangebot) ein Zwischenstand auf der Plattform veröffentlicht.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind/werden auf der Vergabeplattform eingestellt. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837