Stickstofftank und Stickstoffversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2023 OV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Hahn-Ring 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 8932354-217
Fax: +49 8932354-460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hll.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stickstofftank und Stickstoffversorgung
Das Halbleiterlabor benötigt für die Produktion von Halbleitern eine Versogung mit gasförmigem Stickstoff (GN2) sowie flüssigem Stickstoff (LN2) mit einer Tankanlage (zur Miete).
Halbleiterlabor der Max-Planck-Gesellschaft
Isarauenweg
85748 Garching bei München
Deutschland
Rahmenvereinbarung
Start: 02.01.2024 (spätestens 31.01.2024)
Gesamtlaufzeit bis 30.09.2028
Verbrauchsmengen von flüssigem und gasförmigem Stickstoff
Der jährliche Verbrauch GN2 beträgt ca. 420.000 m³ (N2 / 1 Bar) ( ~ 610 m³ LN2).
Der jährliche Verbrauch LN2 beträgt ca. 1 m³.
Der Gasdruck des Verdampfers soll 10 Bar betragen.
Der dauerhaft mögliche Gasfluss muss mindestens 60 m³ pro Stunde betragen.
Die Größe des Tanks soll 50.000 Liter erfassen .
Es müssen Spitzen von bis zu 100 % abgedeckt werden können.
Die Abnahme von flüssigem Stickstoff muss bei einem geringeren Druck, als den 10 Bar des Verdampfers, erfolgen können.
Dafür ist ein LN2 Tank so zu planen, dass bei obigen Verbrauch der Tank ca. alle 2 Wochen wieder befüllt werden muss.
Gefüllt darf das Gesamtgewicht 60 Tonnen nicht überschreiten.
Ein dem erforderlichen Gasfluss angepasster Verdampfer ist ebenfalls einzuplanen.
LN2 Lieferung:
Der Tank ist mit der LN2 -Qualität 5.0 zu füllen.
Der AN soll den Füllstand durch die Nutzung einer Telemetrie überwachen.
Die Lieferung soll automatisch so ausgeführt werden, dass es zu keinen Versorgungslü-cken kommt.
Eine außerplanmäßige Bestellung seitens des HLL muss jederzeit möglich sein.
Der AN gilt auch gemäß ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beför-derung gefährlicher Güter auf der Straße) 1.2.1 als Empfänger und nimmt die Pflichten, die im ADR 1.4.2.3 (Pflichten der Hauptbeteiligten: Empfänger) und in der GGVSEB (Ge-fahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) § 20 (Pflichten des Empfän-gers) beschrieben sind, wahr.
Der AN trägt die Befüllerpflichten, die in der GGVSEB § 23 (Pflichten des Befüllers) be-schrieben sind.
Der AN bestätigt, dass der Fahrzeugführer einer Unterweisung für die Handhabung der Fülleinrichtung erhalten hat. Auf Nachfrage ist eine Kopie der Unterweisung zu übermit-teln.
LN2-Tank Aufbau:
Die Verantwortung für den Aufbau bzw. Austauschs der Tankanlage sowie des Verdampfer liegt bei dem AN. Die Anlage bleibt im Eigentum des AN. Der AN soll Arbeiten an der Anlage vorher mit dem HLL koordinieren um Konflikte mit anderen Gewerken bzw. HLL-Aktivitäten zu vermeiden
Sicherheit und Wartung
Die von der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschriebenen Prüfungen, sowie
regelmäßige Wartungen an dem LN2 -Tank und Verdampfers, sind durch den AN auszufüh-ren. Die einwandfreie Funktion und Betriebssicherheit ist durch den AN zu gewährleisten.
Laufzeit bis 31.12.205 mit der Option um Verlängerung bis spätestens 30.09.2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Laufzeit ist an andere Institute der MPG angeasst um bei der nächsten institutsübergreifenden Vergabe mit in den MPG- weiten Rahmenvertrag aufgenommen werden zu können.
Eine längere Laufzeit ist zudem notwendig, da ein häufiger Ab- und Aufbau der Tankanlagen unwirtschatlich ist.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen binnen einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz Nrn. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf ein Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe gestellt werden. Werden die vorherig genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bieters liegt Rügen schriftlich bzw. als E-Mail anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.