Sicherheitskoordinator für die Proben- und Festspielzeit 2024-27
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Festspielhügel 1-2
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technische Leitung - Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayreuther-festspiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitskoordinator für die Proben- und Festspielzeit 2024-27
Die Bayreuther Festspiele GmbH möchte mittels dieser Ausschreibung ein geeignetes, zuverlässiges und fachkundiges Unternehmen mit der Sicherheitskoordination während der Proben- und Festspielzeit 2024 an dem Standort der Bayreuther Festspiele GmbH beauftragt werden.
Die Beauftragung erfolft mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils ein
weiteres Jahr bis maximal zur Festspielzeit 2027.
Bayreuth
Zu den Aufgaben des Sicherheitskoordinators gehört die Beratung der Festspielleitung in Sicherheitsfragen, das Agieren als Ansprechpartner für Behörden, wie BKA, LKA, Staatsschutz, Schutzpolizei und Feuerwehr, sowie das Einholen von Genehmigungen für Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen im Bereich StVG/StVO, Ordnungsamt, Bauordnungsamt usw.
Das bestehende Sicherheitskonzept ist anhand der gewonnenen Erfahrungen der Vorjahre und aktueller Entwicklungen für die kommenden Proben- und Festspielzeiten jeweils an die neuen Erkenntnisse und Entwicklungen anzupassen.
Der Auftragnehmer ist als Einsatzleiter für die Aufsicht und Durchsetzung des Objekt- und Veranstaltungsschutzes durch den separat zu beauftragenden Sicherheitsdienstleister nach Maßgabe des Sicherheitskonzeptes verantwortlich. Somit agiert der Auftragnehmer als Bindeglied zwischen den verantwortlichen Vertretern des Auftraggebers und des Sicherheitsdienstleisters. In diesem Zuge sind Dienstanweisungen für den Sicherheitsdienstleister zu erstellen. In diesem Rahmen agiert der Sicherheitskoordinator als ständiger Ansprechpartner für den Auftraggeber vor Ort, um aufkommende Änderungen durchzusetzen und die ordnungsgemäße Umsetzung des Sicherheitskonzeptes zu gewährleisten.
Das beauftragte Unternehmen ist für die Durchführung von Schulungsmaßnahmen des Sicherheitsdienstleisters und der Angestellten der Bayreuther Festspiele GmbH zum Thema unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung und im Umgang mit Sprengstoff verdächtigen Gegenständen zuständig.
Des Weiteren erstellt der Auftragnehmer operative Regelwerke im Rahmen des umzusetzenden Sicherheitskonzeptes.
Zu dem Aufgabenfeld des Auftragnehmers gehört darüber hinaus das Monitoring der einschlägigen Presse und des Internets auf mögliche Gefährdergruppen, um die sich daraus ergebenden Maßnahmen für notwendige Anpassungen des Sicherheitskonzeptes durchzuführen.
Während der Veranstaltungen sorgt der Auftragnehmer für die Aufrechterhaltung der organisatorischen, personellen und technischen Schutzmaßnahmen. Im Rahmen der Auftragserfüllung ist eine tägliche Lagebesprechung mit Behördenvertretern, der Festspielleitung und den Sicherheitsdienstleistern notwendig. Zu den täglichen weiteren Aufgaben gehören das Auswerten des Berichts- und Meldewesens, die Umsetzungen von Lageanpassungen, das Briefing der Einsatzkräfte sowie die operative Leitung aller personellen Sicherheitsmaßnahmen.
In Anschluss an die einzelnen Veranstaltungen ist durch den Auftragnehmer eine Statistik der vergangenen Ereignisse zu erstellen, um folgend neue Erkenntnisse in das bestehende Sicherheitskonzept einzuarbeiten.
Sollte es im Laufe der Auftragserfüllung notwendig sein, technische Schutzmaßnahmen zu errichten, so ist der Auftragnehmer für die Planung und Umsetzung dieser nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zuständig.
Der Vertrag soll zuerst auf 1 Jahr geschlossen werden
Der Auftraggeber hat das Recht, die Verträge 3 Mal jeweils um eine
weitere Proben- und Festspielzeit, also bis max. zur Proben- und
Festspielzeit 2027 zu verlängern.
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer spätestens am 15. Januar des
jeweiligen Folgejahres darüber informieren, ob er von der Option der
Vertragsverlängerung Gebrauch machen wird.
Aus dem Kreis der Teilnahmeanträge, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt II1. 1.1) bis III. 1.3) erfüllen, werden 3 bis 5 Bieter ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 25 Punkte erreichen kann. Eine Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist (die Vergabestelle behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bietern ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung der Prüfungen der Vergabestelle ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Ergeben sich auf dieser Basis der Punkteverteilung keine 5 Bewerber, die mehr Punkte haben als andere Bewerber - gleicher Punktwert nach Auswertung -, wird die Vergabestelle alle Bewerber, die punktgleich auf dem fünften Platz liegen, zur Angebotsabgabe auffordern. In einem solchen Fall führt die Vergabestelle das Vergabeverfahren also mitmehr als 5 Bietern fort. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Kriterien:
(1) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.2) (2) dieser Bekanntmachung:
> 1,25 Mio. EUR durchschnittlicher Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 5 P,
> 1 Mio. EUR durchschnittlicher Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungender 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 4 P.
> 0,75 Mio. EUR durchschnittlicher Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 3 P.
> 0,5 Mio. EUR durchschnittlicher Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 2 P.
> 0,25 Mio. EUR durchschnittlicher Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 1 P,
< 0,25 Mio. EUR durchschnittlicher Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 0 P.
(2) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.3) (1) dieser Bekanntmachung:
> 25 festangestellte Mitarbeiter, die mit der Koordination von Großprojekten befasst sind: 5 P,
> 20 festangestellte Mitarbeiter, die mit der Koordination von Großprojekten befasst sind: 4 P,
> 15 festangestellte Mitarbeiter, die mit der Koordination von Großprojekten befasst sind: 3 P,
> 10 festangestellte Mitarbeiter, die mit der Koordination von Großprojekten befasst sind: 2 P,
> 5 festangestellte Mitarbeiter, die mit der Koordination von Großprojekten befasst sind: 1 p
< 5 festangestellte Mitarbeiter, die mit der Koordination von Großprojekten befasst sind: 0 p
(3) Referenzen gem. Abschnitt III.1.3) (2) dieser Bekanntmachung:
> 8 vglb. Projekte: 5 P.
= 7 vglb. Projekte: 4 P.
= 6 vglb. Projekte: 3 P.
= 5 vglb. Projekte: 2 P.
= 4 vglb. Projekte: 1 P.
= 3 vglb. Projekte: OP.
< 3 KO.
(4) Referenzen gem. Abschnitt III. 1.3) (3) dieser Bekanntmachung:
> 5 vglb. Projekte des Projektleiters: 5 P.
= 5 vglb. Projekte des Projektleiters: 4 P.
= 4 vglb. Projekte des Projektleiters: 3 P.
= 3 vglb. Projekte des Projektleiters: 2 P.
= 2 vgib. Projekte des Projektleiters: 1 P.
= 1 vglb. Projekte des Projektleiters: 0 P.
< 1 KO.
(5) Eigenerklarung gem. Abschnitt III.1.3) (3) dieser Bekanntmachung:
> 7 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters: 5 P.
> 6 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters: 4 P,
> 5 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters: 3 P,
> 4 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters: 2 p
> 3 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters: 1 P,
< 3 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters: 0 P.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage T.5) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage T.6) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
(3) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage T.7) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576
(4) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist.
(1) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage T.8) über den Gesamtumsatz, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage T.9) über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Sicherheitskoordination von Großveranstaltungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren)
(1) Eigenerklärung Mitarbeiter (gem. Vordruck Anlage T.10) über (a.) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter sowie (b.) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter, die mit der Sicherheitskoordination von Großveranstaltungen befasst sind. Die Mitarbeiterzahl in den zuvor genannten Kategorien ist jeweils im Monatsmittel bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht, seit Unternehmensgründung) zu benennen.
(2) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage T.11) zu mindestens 3 Referenzen über laufende oder in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgeschlossene Projekte über die Sicherheitskoordination von Großveranstaltungen unter Benennung/Beschreibung (a) des Auftragsgegenstandes einschließlich des Auftragsvolumens in Euro, (b) des Projektumfangs (in Personentagen), (c) des Auftraggebers, (d) der Leistungsart, (e) des Leistungszeitraums, (f) (eines) Ansprechpartner(s) beim Auftraggeber mit (g) Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie (h) der eigenen Rolle im Projekt, insbesondere ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden/wurden sowie Angabe des Eigenleistungsanteils, wenn keine vollständige Eigenleistung vorliegt.
(3) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage T.12) zur Qualifikation und fachbezogenen Erfahrungen des vorgesehenen Projektleiters unter Beschreibung/Benennung (a) des Namens und Vornamens, (b) der Berufserfahrung (in Jahren) im Bereich von Sicherheitskoordination von Großveranstaltungen, (c) der Projektleitungserfahrung (in Jahren) im Bereich der Sicherheitskoordination von Großveranstaltungen, (d) Benennung von mindestens 1 Referenz über ein laufendes oder in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgeschlossenes Projekt über die Wahrnehmung der Aufgabe als Projektleiter im Bereich der Sicherheitskoordinaton von Großveranstaltungen unter Benennung/Beschreibung (aa) des Auftragsgegenstandes einschließlich des Auftragsvolumens in Euro, (bb) des Projektumfangs (in Personentagen), (cc) des Auftraggebers, (dd) der Leistungsart, (ee) des Leistungszeitraums, (ff) (eines) Ansprechpartner(s) beim Auftraggeber mit (gg) Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie (hh) der eigenen Rolle im Projekt, insbesondere ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden/wurden sowie Angabe des Eigenleistungsanteils, wenn keine vollständige Eigenleistung vorliegt.
Der Projektleiter verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und weist mindestens eine Referenz über die Sicherheitskoordination von Großprojekten als verantwortlicher Projektleiter auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Herbst 2027
A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt,
vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks
erreichbare Portal. Sofern
im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls
unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen
daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
wurden.
B) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gem. Vordruck Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftlichen Angaben der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu den unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen
werden addiert. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt
werden.
C) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) oder - sich bei der
Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen
zu bedienen
(Eignungsleihe, § 47 VgV), so muss der Bieter die Vergabestelle von seiner Absicht in Kenntnis setzen und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten
in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen. Er muss der Vergabestelle ferner über das Nichtvorliegen
vergaberechtlicher Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) für jedes andere Unternehmen informieren. Hierfür ist für jedes dieser anderen Unternehmen der
Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.5)" abzugeben. Der Bieter hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser
Unternehmen anzugeben
und entsprechende Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzureichen. Beim Zeitpunkt, zu dem die Erklärungen und Nachweise
einzureichen sind, ist zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden.
Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird aus Platzgründen auf die Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen):
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.