Rahmenvereinbarung Wartung, Inspektion und Störungsbeseitigung von Brandmeldeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 499/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ring 111
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf, Sachgebiet Vergabe
E-Mail:
Fax: +49 894123-340
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Wartung, Inspektion und Störungsbeseitigung von Brandmeldeanlagen
Wartung, Inspektion, Prüfung und Störungsbeseitigung von Brandmeldeanlagen des GEWOFAG-Konzerns incl. aller Konzerngesellschaften und deren Verwaltungsobjekte.
Wartung, Inspektion, Prüfung und Störungsbeseitigung von Brandmeldeanlagen des GEWOFAG-Konzerns incl. aller Konzerngesellschaften und deren Verwaltungsobjekte.
Der Vertrag wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre bis max. 31.12.2027
Vergleiche Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen der GEWOFAG Holding GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen (BVB) für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen
Der Bestand an Brandmeldeanlagen ist historisch gewachsen und erweitert sich, bis auf die Neubauten, uneinheitlich. Im gesamten Bestand des Auftraggebers ist zunächst mit 38 Stück Brandmeldeanlagen verschiedener Hersteller zur Inspektion, Wartung und Störungsbeseitigung zu rechnen. Es ist mit Veränderungen zu rechnen. Bei Massenänderungen werden keine Zuschläge auf die angebotenen Positionen gewährt. Der Zuwachs/ die Veränderung kann pro Jahr ca. 30-50% der Anlagen erreichen. Hier ist es notwendig, neue Anlagen kurzfristig zu übernehmen. Auf die Übertragung von zusätzlichen Anlagen besteht für den Auftragnehmer kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit", "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer, Bietergemeinschaft" und "Erklärung Bezug Russland" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung Bezug Russland
- Erklärung zum Gesamtumsatz
- Erklärung zu eingesetzten Arbeitskräften
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz inkl. Anlage
- Erklärung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer,Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zu vergleichbaren Referenzen
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Angaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
Bei der Mindestmenge der Referenzen (3 Stück) sind aus dem Zeitraum 2019 bis 2023 untersuchte Anlagen zu beschreiben und unter Nennung der Auftraggeber vorzuweisen. Die Referenzen sollten mindestens den im Leistungsverzeichnis geforderten Umfang aufweisen.
Nachweis der Qualifikation:
Fachfirma für Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675, DIN VDE 0833
Sollten die vorgenannten Unterlagen nicht vorgelegt werden, wird der Bieter von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, soweit in dieser Bewertungsmatrix nicht etwas anderes geregelt wird.
Nachweis der Qualifikation:
Fachfirma für Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675, DIN VDE 0833
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F627U
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).