Beschallungs-/Evakuierungsanlage Oktoberfest, Az.45-02-000-04/014/2017 Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 074-142349
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330441
Fax: +49 8923330452
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschallungs-/Evakuierungsanlage Oktoberfest, Az.45-02-000-04/014/2017
Beschallungs-/Evakuierungsanlage in Miete für das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW), Az.45-02-000-04/014/2017
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschallungs-/Evakuierungsanlage Oktoberfest, Az.45-02-000-04/014/2017
Ort: Aschheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR“ als Gesamtwert der Beschaffung sowie als Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Feld derzeit aufgrund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landeshauptstadt München
Beschallungs-/Evakuierungsanlage Oktoberfest, Az.45-02-000-04/014/2017
Ort: Aschheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Bei den genannten Positionen handelt es sich um notwendig gewordene Zusatzleistungen durch die stetige Anpassung des Sicherheitskonzepts auf dem Oktoberfest. Die Notwendigkeit der Anpassungen ergibt sich insbesondere durch die stetige Diskussion zwischen Veranstalter mit den Sicherheitsbehörden, welche für die Sicherheit der Besucher mitverantwortlich sind. Durch diese Anpassungen sind auch Änderungen an der Beschallungsanlage notwendig.
Im vorliegenden Fall wäre die Vergabe der Zusatzleistungen für die Notbeschallung des Oktoberfestes aus technischen Gründen und erheblichen Schwierigkeiten in organisatorischer Hinsicht verbunden. Nachdem die gesamte Beschallungsanlage an einem zentralen Organisationspunkt zusammengeführt werden soll, müsste ein anderer Auftragnehmer eine Technologie einsetzen, welche vollständig kompatibel zur bereits im Einsatz stehenden Technik ist und an diese Technik anknüpfen. Hierbei gestaltet sich die unter Umständen auch die Zusammenarbeit zwischen zwei in der Regel im Wettbewerb stehenden Unternehmen sehr schwierig, so dass der Organisationsaufwand für die notwendigen Abstimmungen und Besprechungen sehr groß ist. Auch die gemeinsame Nutzung von Ausrüstungsgegenständen wird durch die Wahl von zwei unterschiedlichen Anbietern erschwert, wobei insgesamt nur ein zusammenhängendes System installiert werden soll.