Dokumentenmanagementsystem für den Immobilienbereich Referenznummer der Bekanntmachung: SV-DBÖ-230914-003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf IT, Denise Böhm
E-Mail:
Telefon: +49 892361-4591
Fax: +49 892361-704591
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dokumentenmanagementsystem für den Immobilienbereich
On-Premise Dokumentenmanagementsoftware für den Immobilienbereich inkl. Implementierung und Betrieb
Diese Ausschreibung ist dem (SWM-internen) Programm „ImmoDigital“ untergeordnet, in dem die Grundlagen für die Entwicklung der Digitalisierung im Bereich Immobilien und dessen erfolgreiche Weiterentwicklung gesichert werden sollen.
Für die Ablage und Archivierung von Dokumenten des Bereichs Immobilien (IM) der SWM sind derzeit mehrere unterschiedliche Plattformen im Einsatz. Neben Systemen wie Sharepoint und Alfresco werden auch Ablagen auf Abteilungslaufwerken nach bestimmten Ordnerstrukturen genutzt. Daraus erwächst die Schwierigkeit, Dokumente aufzufinden.
Als Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen betreuen wir auch Anlagen der kritischen Infrastruktur (im Folgenden KRITIS). Hieraus ergibt sich bei einem Teil der zu verwaltenden Dokumente ein sehr hoher Schutzbedarf, was besondere Anforderungen an die Speicherung und den Zugriff auf solche Dokumente stellt.
Es soll ein Dokumentenmanagementsystem – im Weiteren kurz DMS genannt – eingeführt werden, dass die Anforderungen aller Abteilungen innerhalb des Fachbereichs Immobilien erfüllt. Hierzu gehören vor allem:
• Ablage und Archivierung von Dokumenten des gesamten Immobilienlebenszyklus, von der Grundstücksentwicklung über Bauprojektmanagement bis zum Gebäudebetrieb
• Neben der direkten Arbeit im DMS soll auch eine Integration mit den vom Fachbereich IM ge-nutzten bzw. geplanten operativen Systemen (z.B. der Immobilienverwaltungssoftware „Varyhome“) gewährleistet sein.
• Revisionssichere und GoBD-konforme Archivierung solcher Dokumente, für die dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
• Systemisch unterstützter Schutz von Dokumenten gemäß zugeordneter Vertraulichkeitsstufe/Metadaten (z.B. KRITIS-Dokumente).
Die gesuchte Lösung soll vom Bieter bereitgestellt, implementiert und OnPremise betrieben werden.
Beginn der Implementierung ist für den 01.04.2024 vorgesehen, Übergabe an den Betrieb bis 31.08.2024 und danach Betrieb bis 31.08.2029.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1) vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind,
2. Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
4. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
5. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
6. Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
7. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
8. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
9. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
10. Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
11. Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Nennung von 4 Referenzen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien genügen:
- kritische Infrastruktur
- Immobilien- und/ oder Baubranche
- Großunternehmen ( >5000 Mitarbeitende)
- kommunale Unternehmen / Stadtwerke
Auf Seiten der Referenzen sollten geeignete Ansprechpartner genannt werden.
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
13. Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht.
Spezielle Anforderungen an die technische Ausrüstung: keine
14. Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise: Die Gesamtabwicklung des Vorhabens (z.B. Gespräche, Präsentationen, Korrespondenz, Verhandlungen, Schriftverkehr Workshops, Protokolle, usw.) muss in deutscher Sprache erfolgen. Das Angebot, das System selbst, die Wartung sowie die komplette Dokumentation muss in deutscher Sprache abgefasst werden. Dies gilt für die gesamte Nutzungsdauer.
15. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Die Gesamtabwicklung des Vorhabens (z.B. Gespräche, Präsentationen, Korrespondenz, Verhandlungen, Schriftverkehr Workshops, Protokolle, usw.) muss in deutscher Sprache erfolgen. Das Angebot, das System selbst, die Wartung sowie die komplette Dokumentation muss in deutscher Sprache abgefasst werden. Dies gilt für die gesamte Nutzungsdauer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-DBÖ-230914-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).