Maßnahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5 gem. § 14 ElektroG für den Verkauf in der Halle 2 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2023-0042
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 29
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 29
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5 gem. § 14 ElektroG für den Verkauf in der Halle 2
Sicherheits- und Funktionsprüfungen bei Elektroaltgeräten sowie Datenlöschung und Überschreibung bei IT- und Kommunikationsgeräten
Los 1 Elektrogeräte
Sicherheits- und Funktionsprüfung bei Elektroaltgeräten sowie Datenlöschung und Überschreibung bei IT- und Kommunikationsgeräten
Der AWM behält sich das Optionsrecht vor, den Leistungszeitraum über den 31.01.2025 hinaus einmalig um ein Jahr zu verlängern. Die Option muss gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 30.06.2024 schriftlich ausgeübt werden.
Los 2 Elektrogeräte
Sicherheits- und Funktionsprüfung bei Elektroaltgeräten sowie Datenlöschung und Überschreibung bei IT- und Kommunikationsgeräten
Der AWM behält sich das Optionsrecht vor, den Leistungszeitraum über den 31.01.2025 hinaus einmalig um ein Jahr zu verlängern. Die Option muss gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 30.06.2024 schriftlich ausgeübt werden.
Los 3 Elektrogeräte
Sicherheits- und Funktionsprüfung bei Elektroaltgeräten sowie Datenlöschung und Überschreibung bei IT- und Kommunikationsgeräten
Der AWM behält sich das Optionsrecht vor, den Leistungszeitraum über den 31.01.2025 hinaus einmalig um ein Jahr zu verlängern. Die Option muss gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 30.06.2024 schriftlich ausgeübt werden.
Los 4 Elektrogeräte
Sicherheits- und Funktionsprüfung bei Elektroaltgeräten sowie Datenlöschung und Überschreibung bei IT- und Kommunikationsgeräten
Der AWM behält sich das Optionsrecht vor, den Leistungszeitraum über den 31.01.2025 hinaus einmalig um ein Jahr zu verlängern. Die Option muss gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 30.06.2024 schriftlich ausgeübt werden.
Los 5 IT - und Kommunikationsgeräte inkl. Netzteile
Sicherheits- und Funktionsprüfung bei Elektroaltgeräten sowie Datenlöschung und Überschreibung bei IT- und Kommunikationsgeräten
Der AWM behält sich das Optionsrecht vor, den Leistungszeitraum über den 31.01.2025 hinaus einmalig um ein Jahr zu verlängern. Die Option muss gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 30.06.2024 schriftlich ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a4f9ff55b-7f00904eb28f66c7
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a4f9ff55b-7f00904eb28f66c7
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a4f9ff55b-7f00904eb28f66c7
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
September 2025
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).