Betriebsleistungen für zwei Flüchtlingsunterkünfte Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2023-0015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Orleansplatz 11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 8923348575
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsleistungen für zwei Flüchtlingsunterkünfte
Betriebsleistungen für zwei Flüchtlingsunterkünfte
Centa-Hafenbrädl-Str. 49
Betrieb Flüchtlingsunterkunft (Einrichtungsleitung und Haus- und Sicherheitspersonal)
Besteht ein Bedarf über den 31.12.2023 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin für folgende Zeiträume zu den gleichen Konditionen möglich:
• Verlängerungsoption 1 vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024 (24:00 Uhr)
• Verlängerungsoption 2 vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2024 (24:00 Uhr)
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
siehe Ziff. II.1.1 der Leistungsbeschreibung bezüglich Erweiterung bzw. Verringerung des Leistungsumfangs +/- 30 %
Arnold-Sommerfeld-Straße 11
Betrieb Flüchtlingsunterkunft (Einrichtungsleitung und Haus- und Sicherheitspersonal)
Besteht ein Bedarf über den 31.12.2023 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin für folgende Zeiträume zu den gleichen Konditionen möglich:
• Verlängerungsoption 1 vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024 (24:00 Uhr)
• Verlängerungsoption 2 vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2024 (24:00 Uhr)
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
siehe Ziff. II.1.1 der Leistungsbeschreibung bezüglich Erweiterung bzw. Verringerung des Leistungsumfangs +/- 30 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe Eigenerklärung über Befähigung zur Berufsausübung:
Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung?
Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend.
Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann.
Angabe im Eignungsfragebogen zu:
1.Umsatz- und Personalzahlen:
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss für die einzelnen Lose mindestens folgende Werte betragen:
- für Los 1 (Centa-Hafenbrädl-Str. 49) mindestens 700.000 (netto)
- für Los 2 (Arnold-Sommerfeld-Straße 11) mindestens 700.000 (netto)
2. Versicherungsumfang:
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- Höchstdeckungssumme: 10.000.000 €
- Mindestdeckungssumme: 5.000.000 €
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbare Leistung gilt je Los:
- Los 1 (Centa-Hafenbrädl-Straße 49):
- der Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft mit gemischter Belegung oder männliche Einzelpersonen mit mindestens 150 Bettplätzen und einem Auftragswert von mindestens 375.000€ (80% von einem Jahr) (netto).
- Los 2 (Arnold-Sommerfeld-Straße 11):
- der Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft mit gemischter Belegung oder männliche Einzelpersonen mit mindestens 120 Bettplätzen und einem Auftragswert von mindestens 375.000€ (80% von einem Jahr) (netto).
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn:
— sie nicht älter als 3 Jahre sind,
— die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Referenz in der Zusammenarbeit mit Trägern der Asylsozialarbeit
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens zwei zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin aus der Vergangenheit müssten für eine Beachtung ebenso aufgeführt werden. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall, eine Zusammenarbeit den Betrieb mit Trägern der Asylsozialarbeit in Bezug auf den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften. Als Referenz dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn
- sie nicht älter als drei Jahre sind und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde;
Bitte geben Sie folgende Punkte an:
- Auftraggeber*in mit Anschrift
- Ansprechpartner*in bei dem/der Auftraggeber*in
- Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse
- Beschreibung der Zusammenarbeit
Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte Bestätigung der Referenz vorzulegen.
Soweit zutreffend, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Anlage zu den Vergabeunterlagen),
— Formblatt Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (Anlage zu den Vergabeunterlagen),
— Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage zu den Vergabeunterlagen).
Scientology-Schutzerklärung
Der Bieter versichert, dass die Scientology-Schutzerklärung sowie die Eigenerklärung Bezug zu Russland eingereicht wurden.
zwingende Ausschlussgründe (§123 I Nr. 1-10 und IV GWB i.V.m. 42 I VgV)
Bitte bestätigen Sie mit "ja", falls KEINER der nachfolgend genannten zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und Abs. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV vorliegt.
Eine Antwort mit Ja oder Nein genügt.
Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bewerber/Bieter wurde eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich), wegen einer Straftat nach:
1.1 § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
1.2 § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
1.3 § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
1.4 § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
1.5 § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
1.6 § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
1.7 § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
1.8 den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
1.9 Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
1.10 den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Der Bewerber/Bieter ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt.
Bitte beachten Sie:
Anzugeben sind nur Verurteilungen innerhalb der letzten fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung. Sofern ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, kann der Bewerber/Bieter eine gesonderte Anlage mit Erläuterungen beifügen, falls er Umstände geltend machen will, um dennoch an dem Vergabeverfahren teilnehmen zu können (bspw. Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 GWB).
Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin folgende Unterlagen vorzulegen:
Einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers/Bieters.
Eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers/Bieters ausgestellte Bescheinigung (Bspw. Finanzamt, Sozialversicherungsträger etc.).
und fakultative Ausschlussgründe (§124 Abs. 1 Nr. 1-9 GWB i-V-m- §42 Abs. 1 VgV)
Bitte bestätigen Sie mit "ja", falls KEINER der nachfolgend genannten fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-9 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV vorliegt.
Eine Antwort mit Ja oder Nein genügt.
1. Der Bewerber/Bieter hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
2. Der Bewerber/Bieter ist zahlungsunfähig oder über das Vermögen des Bieters ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, der Bieter befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt,
3. Der Bewerber/Bieter bzw. eine Person deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bewerbers/Bieters infrage gestellt wird,
4. Der Bewerber/Bieter hat eine Vereinbarungen mit einem/mehreren anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
5. Der Bewerber/Bieter hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.
Bitte beachten Sie:
Anzugeben sind nur Ereignisse innerhalb der letzten 3 Jahre. Sofern ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt ("ja" angegeben), ist dem Angebot zwingend eine Anlage mit Erläuterungen beizufügen, um einen Ausschluss vom Vergabeverfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit prüfen zu können (Umstände, Zeitpunkt und Schwere des Verstoßes, Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 GWB etc.).
Erklärung Bietergemeinschaft
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).