LV 69/2023 ASB Niederspannungshauptverteilung Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2023-0031
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rundfunkplatz 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf - Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 89590094912
Fax: +49 89590023469
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
LV 69/2023 ASB Niederspannungshauptverteilung
Die bestehende NSHV muss im laufenden Betrieb erneuert werden. Die neue NSHV wird im selben ELT-Raum errichtet, weshalb aus Platzgründen der Rückbau der bestehenden Schaltanlage sowie der Aufbau der neuen Schaltanlage jeweils in zwei Abschnitten erfolgen muss.
Das Leistungsverzeichnis NSHV umfasst folgende Leistungen:
- Abbau bestehende NSHV in 2 Teilabschnitten
- Abtransport und fachgerechte Entsorgung der vorhandenen NSHV
- Lieferung der Niederspannungsschaltanlage
- Betriebsfertige Montage in 2 Teilabschnitten der neuen NSHV
- Erforderliche Nebenleistungen z.B. Transportkosten, Hebe - und Rüstzeuge,
- Abstimmungen mit örtlichen EVU, Montage- und Befestigungsmaterial
- Zwischenprüfung, Abnahme und Inbetriebnahme der Neuanlage
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München
Gegenstand dieser Ausschreibung - LV NSHV- ist im Wesentlichen:
- Trafo-Einspeisefelder mit Motor-Leistungsschalter, 630A 2 St.
- Längskupplungsfeld mit Motor-Leistungsschalter, 630A 1 St.
- Verteilerfelder mit waagrechten NH- Lasttrennschalter 2 St.
- Leerfeld für späteren Ausbau 1 St.
- NH- Sicherungslasttrennschalter Gr. 00 - Gr. 1 16 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y1BXTUMVA
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.