Rahmenvertrag für die Belieferung der Einkaufskooperation der bayerischen Studierendenwerke mit Konserven Obst und Gemüse Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-041_23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8938196262
Fax: +49 89381961714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Postanschrift: Eichleitnerstraße 30
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://studierendenwerk-augsburg.de/
Postanschrift: Universitätsstraße 30
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studentenwerk-oberfranken.de/startseite.html
Postanschrift: Hofmannstraße 27
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.werkswelt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Belieferung der Einkaufskooperation der bayerischen Studierendenwerke mit Konserven Obst und Gemüse
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Ekoop besteht aus folgenden teilnehmenden Studierendenwerken:
- Studierendenwerk Augsburg
- Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg
- Studierendenwerk München Oberbayern
- Studentenwerk Oberfranken
Konserven Gemüse und Obst
München
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Eine Preisanpassung ist gemäß der vereinbarten Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen möglich.
Die Ekoop besteht aus folgenden teilnehmenden Studierendenwerken:
- Studierendenwerk Augsburg
- Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg
- Studierendenwerk München Oberbayern
- Studentenwerk Oberfranken
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2023 bis 30.11.2024 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.2027.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2027 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2023 bis 30.11.2024 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.2027.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2027 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Konserven Gemüse und Obst
Erlangen Nürnberg
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Eine Preisanpassung ist gemäß der vereinbarten Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen möglich.
Die Ekoop besteht aus folgenden teilnehmenden Studierendenwerken:
- Studierendenwerk Augsburg
- Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg
- Studierendenwerk München Oberbayern
- Studentenwerk Oberfranken
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Konserven Gemüse und Obst
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Eine Preisanpassung ist gemäß der vereinbarten Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen möglich.
Die Ekoop besteht aus folgenden teilnehmenden Studierendenwerken:
- Studierendenwerk Augsburg
- Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg
- Studierendenwerk München Oberbayern
- Studentenwerk Oberfranken
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Konserven Gemüse und Obst
Augsburg
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Eine Preisanpassung ist gemäß der vereinbarten Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen möglich.
Die Ekoop besteht aus folgenden teilnehmenden Studierendenwerken:
- Studierendenwerk Augsburg
- Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg
- Studierendenwerk München Oberbayern
- Studentenwerk Oberfranken
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung –
Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252069
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den
Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252069
Zur Absicherung der typischen Risiken des Vertrages, insbesondere gesetzlicher
Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden, hat
der Auftragnehmer eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 5
Millionen zu unterhalten und dem Studierendenwerk auf Verlangen nachzuweisen.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L
124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252069
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Drittes Quartal 2027
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland