Digitales Langzeitarchiv (dLZA) Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z42-2023-0012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Langzeitarchiv (dLZA)
Beschafft werden soll eine
Systemlösung in Ausprägung eines digitalen Langzeitarchives für das Stadtarchiv der Landeshauptstadt München.
München
Deutschland
Der Auftragsgegenstand umfasst:
Beschaffung einer Standardsoftware zur digitalen Langzeitarchivierung mit folgenden Hauptkomponenten:
• Ingest
• Data Management
• Access
• Preservation Planning
• Administration
a) Lizenzen:
• Lizenzmodell
• Benötigt werden für das dLZA-System Lizenzen für 10 Anwenderi*innen, wovon mindestens sechs Anwenderi*innen zeitgleich im System arbeiten können müssen.
b) Produkterweiterungen/ -anpassungen:
• Aktualisierungen der Importschnittstelle zur Übernahme und Archivierung von xdomea-503-Paketen um künftige Versionen dieses Standards
• Sollte ein entsprechender Bedarf entstehen, Integration der Arbeitsschritte "Bewertung" und "Importbestätigung" des xdomea-Prozesses "Aussonderung durchführen"
c) Schaffung der notwendigen Schnittstellen::
• Schnittstelle zwischen dLZA-System und AIS-System
d) Herbeiführen der Betriebsbereitschaft des Systems:
• Unterstützung von Installation und Konfiguration der Anwendung auf der IT-Systemlandschaft der Landeshauptstadt München bis zur Herstellung der Betriebsbereitschaft
• Inbetriebnahme der Schnittstellen
• Test und Fehlerbehebung (Testkonzept)
• Fachliche Unterstützung bei der Einführung
e) Datenmigration:
• Migration der vollständigen Altdaten vom dLZA-Archivspeicher
• Erstellung eines Migrationskonzepts
• Automatisierte Migration der Datenpakete vom ursprünglichen Archivspeicher und Überführung in das Repräsentationenmodell
• Test und Qualitätssicherung der durchgeführten Datenmigration
f) Schulung:
• Remote-Schulungen für ca. 2 fachliche Administrator*innen
• Remote-Schulung für ca. 6 Anwender*innen inkl. jeweils abgestimmter digitaler Schulungsunterlagen (u.a. Dokumente, vorzugsweise in pdf; darüber hinaus z.B. Videos für die Anwender)
• Sprache: Deutsch oder Englisch
g) Service und Wartung:
• Service und Wartung für das System über eine maximale Vertragslaufzeit von 15 Jahren.
• Störungsmeldungen erfolgen über ein Ticketsystem des Herstellers
• Zugriff auf das Ticketsystem muss mindestens für die Systemadministratoren gegeben sein
h) Unterstützungsleistungen über die Vertragslaufzeit:
• Fachliche Unterstützung: Customizing der auftraggeberspezifischen Anforderungen (Berater- u. Customizing-Kontingent/Jahr):
1. Jahr: 18 Personentage (PT) pro Jahr, über die gesamte Laufzeit von 15 Jahren. Wobei gilt: ein PT sind acht Stunden pro Tag.
i) Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache:
• Betriebshandbuch
• Administrator-Handbuch
• Anwenderhandbuch mit fachlichem Adminstrator-Handbuch
j) Es ist eine Option für einen Mandanten vorgesehen. Der Mandant soll optional innerhalb der Vertragslaufzeit (5 Jahre initial) in Betrieb genommen werden. Es wird eine Entscheidung für bzw. wider diese Option bis Mitte 2025 angestrebt. Falls das angebotene System nicht mandantenfähig ist, ist es ebenfalls möglich, eine weitere Instanz für die Landeshauptstadt München zur Verfügung zu stellen.
Dies inkludiert Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, den Systemservice und die Datenmigration für einen weiteren Mandanten/ eine weitere Instanz.
Es ist geplant, die Software zukünftig stadtweit einzusetzen.
Dabei müssen unterschiedliche Abteilungen auf komplett
voneinander getrennten eigenen Datenbeständen arbeiten.
Daher ist eine Option für einen Mandanten vorgesehen. Falls
das angebotene System nicht mandantenfähig ist, ist es
ebenfalls möglich, eine weitere Instanz für die
Landeshauptstadt München zur Verfügung zu stellen.
Dies inkludiert Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, den
Systemservice und die Datenmigration für einen weiteren
Mandanten/eine weitere Instanz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a27701d1f-394aec7b96b60685
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a27701d1f-394aec7b96b60685
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a27701d1f-394aec7b96b60685
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).