2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15i OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Bauphasen 2 bis 4.2
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Richelstr. 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur Region Süd, Ralf Kirschner
E-Mail:
Telefon: +49 8913085615
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15i OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Bauphasen 2 bis 4.2
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15i OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Bauphasen 2 bis 4.2
München
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15i OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Bauphasen 2 bis 4.2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15i OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Bauphasen 2 bis 4.2
Postanschrift: Garmischer Str. 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15i OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Bauphasen 2 bis 4.2
Postanschrift: Garmischer Str. 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Durch den Neubau des Gleises 2 muss der Oberbau angepasst werden. Dafür muss der Mast 3-13a in der Nähe abgegraben werden. Die Überprüfung ergab, dass eine Ersatzmaßnahme realisiert werden muss, um die Standsicherheit des Mastes zu gewährleisten. Da Mast 3-13a Querfeldmast ist, besteht es hohes Risiko, dass aufgrund der hohen Kraft statische Unregelmäßigkeiten während Bauarbeiten auftreten.
Zusätzliche erforderlich sind:
- Ausführungsplanung für Sicherung des Mastes 3-13a inklusive statischer Berechnung des Mastes 3-13a, dessen Gründung und des zusätzlichen Rückankers für eine bauzeitliche Sicherung,
- Ausführung einer Pfahlgründung und eines Rückankerseils,
- Rückbau der bauzeitlichen Rückverankerung.
Der bisherige Auftragnehmer ist bereits mit der Ausführung von Oberleitungsleistungen in diesen Bereichen beauftragt. Die Oberleitungsanlagen ziehen sich über die gesamte Länge des Baufeldes und müssen nur an einzelnen Stellen verändert werden. Ein Herauslösen dieser einzelnen Arbeiten mit Vergabe an einen neuen Auftragnehmer ist nicht möglich, da der schon beauftragte Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeiten die Funktionalität des Gesamtsystems gewährleisten muss. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche zusätzliche Schnittstellen-Risiken mit sich bringen.