Entsorgung und Verwertung von Elektroaltgeräten SG 2 und 5 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2023-0035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 29
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung und Verwertung von Elektroaltgeräten SG 2 und 5
Annahme, Verwiegung, Zerlegung und ordnungsgemäße Verwertung oder Vorbereitung zur Wiederverwendung der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München gesammelten Elektroaltgeräten im Sinne des § 3 Nr. 5 ElektroG der SG 2 und 5 sowie Teilen der SG 4
Anderwerk GmbH
München
Annahme, Verwiegung, Zerlegung und ordnungsgemäße Verwertung
oder Vorbereitung zur Wiederverwendung von 325 t/a Elektroaltgeräte der SG 2 und 1.250 t/a Elektroaltgeräte der SG 5, u.a. in Zusammenarbeit mit dem Sozialbetrieb Anderwerk GmbH, Gravelottestr. 8, 81667 München
Losbeschränkung: Es können Angebote für ein Los und/oder für alle Lose abgegeben werden. Aus Gründen der Entsorgungssicherheit erfolgt eine Loslimitierung in Bezug auf die Zuschlagserteilung auf maximal ein Los pro Bieter. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle zwei Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen ist
Wertung: Unter den fachlich geeigneten Bietern wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (= höchster Wertungspreis) der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV).
Wertungspreis= Gesamtvergütung SG5 an AWM (Vergütung/t x Menge) abzüglich Gesamtkosten SG 2 (Kosten/t x Menge) zuzüglich Gesamtvergütung des AN an den Sozialbetrieb für die Zerlegung und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung der Flats (Vergütung/t x Menge). Bei gleicher Wertungssumme erhält der Bieter mit dem höheren angegebenen Prozentsatz für die überlassenen Flats den Zuschlag.
Condrobs e.V.
München
Annahme, Verwiegung, Zerlegung und ordnungsgemäße Verwertung
oder Vorbereitung zur Wiederverwendung von 325 t/a Elektroaltgeräte der SG 2 und 1.250 t/a Elektroaltgeräte der SG 5, u.a. in Zusammenarbeit mit dem Sozialbetrieb Condrobs e.V., Waldmeisterstr. 95B, 80935 München
Losbeschränkung: Es können Angebote für ein Los und/oder für alle Lose abgegeben werden. Aus Gründen der Entsorgungssicherheit erfolgt eine Loslimitierung in Bezug auf die Zuschlagserteilung auf maximal ein Los pro Bieter. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle zwei Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen ist
Wertung: Unter den fachlich geeigneten Bietern wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (= höchster Wertungspreis) der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV).
Wertungspreis= Gesamtvergütung SG5 an AWM (Vergütung/t x Menge) abzüglich Gesamtkosten SG 2 (Kosten/t x Menge) zuzüglich Gesamtvergütung des AN an den Sozialbetrieb für die Zerlegung und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung der Flats (Vergütung/t x Menge). Bei gleicher Wertungssumme erhält der Bieter mit dem höheren angegebenen Prozentsatz für die überlassenen Flats den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe Registergericht, Sitz, Registernummer, Rechtsform und Umsatzsteueridentnummer
- Zuordnung Unternehmen nach KMU-Definition
- Eigenerklärung zu Versicherungen (Sach- und Haftpflichtversicherung, Betriebs-Haftpflicht-Versicherung, Umwelt-Haftpflicht-Versicherung, Umweltschadensversicherung), siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung
- Unterschriebene Vereinbarung über die Sortierung, Erstbehandlung und weitere Behandlung von Elektroaltgeräten aus Sammlungen der Landeshauptstadt München (Sub-Vertrag)
- Eigenerklärung zu Genehmigungen/Verfügungsgewalt/Notifizierung bei Auslandsverbringung, siehe Fragenbogen zur Eignungsprüfung
- Stoffstrom-/Verwertungsdarstellung: Der Bieter hat den Weg der Stoffströme zu beschreiben, über alle Standorte inkl. Umschlag, Zwischenlagerung und Behandlung an genehmigten / zertifizierten Plätzen. Der Behandler hat aufzuzeigen, wohin diese Fraktionen zur Folgebehandlung gehen und welche Endbestimmung für die gebildeten Fraktionen vorgesehen ist. Weiterhin sichert der Bieter zu, dass er die Transportmittel, die er einzusetzen gedenkt (Fahrzeuge und Transportgebinde), darauf überprüft hat, dass diese den Vorgaben der STVO sowie den spezifischen Stoffeigenschaften gerecht werden, und kompatibel sind zur Logistikkette von Übergabe, Beförderung zur Weiterbehandlung und Annahme beim Empfänger.
- Vorlage Nachweis für eine Auditierung für Erstbehandlungsanlagen nach Elektro G:
Ein aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen -
gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Abfallschlüssel AVV
160213*, 200135* für die folgenden zertifizierten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten:
Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten
oder ein gleichwertiger Nachweis über ein auditierbares Qualitätsmanagement- und
Überwachungssystem, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt, welches für das
Tätigkeitsfeld und die relevanten Prozesse geeignet ist, wie z.B. ISO 9002, ISO 14000,
EMAS, mit nachfolgenden Erfordernissen:
• Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse
(§ 3 Abs. 2 EfbV)
• Angabe der verantwortlichen Person(en), ausreichende Personalstärke sowie
gerätetechnische Ausstattung und Betriebsmittel zur fach- und sachgerechten
Ausführung (§ 4 EfbV)
• Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
• Ausreichender Versicherungsschutz Haftpflicht, Umwelthaftpflicht sowie
Umweltschadensversicherung (§ 6 EfbV)
• Zuverlässigkeit des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des
Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
• Fachkunde des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des
Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
• Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
Bezüglich des Transports der ausgeschriebenen Abfälle kann anstelle eines Zertifikats auch eine Transportgenehmigung oder eine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorgelegt werden.
- Referenzangaben im Fragenbogen zur Eignungsprüfung: Der Bieter muss als Referenz mindestens 1 zufriedenstellend erbrachte, vergleichbare Leistung im Bereich der Elektroaltgeräteverwertung vorweisen. Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als fünf Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. Leistungen für den AWM müssen als eigene Referenz angegeben werden. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Elektroaltgeräte mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend der Leistungsbeschreibung vom 09.08.2023, wobei als Erstbehandlungsanlage nicht zwingend ein Sozialbetrieb involviert gewesen sein muss.
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket der EU
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls
schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das
Angebot ausgeschlossen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).