NB Technische Hochschule, Erw. Tiefgarage Residenzplatz, Err. Wohngeb. Kaminfegergasse – Schlosserarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 341-Schlosserarbeiten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i.d.OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neumarkt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NB Technische Hochschule, Erw. Tiefgarage Residenzplatz, Err. Wohngeb. Kaminfegergasse – Schlosserarbeiten
NB Technische Hochschule, Erw. Tiefgarage Residenzplatz, Err. Wohngeb. Kaminfegergasse – Schlosserarbeiten
Schlosserarbeiten: Stahltreppen, Handläufe, Gitterroste, Leibungsverkleidungen, Metallverkleidungen,
Geländer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
NB Technische Hochschule, Erw. Tiefgarage Residenzplatz, Err. Wohngeb. Kaminfegergasse – Schlosserarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981 / 531277
Fax: +49 981 / 531837
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schlosserarbeiten: Stahltreppen, Handläufe, Gitterroste, Leibungsverkleidungen, Metallverkleidungen, Geländer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Änderungen u. zusätzlichen Leistungen:
- Massenmehrungen bei den Sichtschutzlamellen aufgrund angepasster Planung
- Angepasste Befestigungsausführung der Leibungsrahmen aufgrund baulicher Gegebenheiten
- Umplanung Stahlwangentreppe aus statischen Vorgaben
- Zusätzlicher Kraneinsatz wg. erschwerter Einbausituation
- Angepasste Ausführung der Leibungsverkleidungen der Zugänge aufgrund brandschutztechnischer Vorgaben und vorgezogener Montage
Falls es sich bei der Auftragsänderung nicht bereits um eine nach § 132 Abs. 1 GWB unwesentliche Änderung handelt, ist die Auftragsvergabe gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Aufgrund des Baufortschrittes ist eine Neuvergabe und ein möglicher Arbeitnehmerwechsel nicht oder nur mit beträchtlichen Mehrkosten und bautechnischen Schwierigkeiten möglich. Aus wirtschaftlicher Sicht (Behinderung der Folgegewerke mit Verzugskosten und Verschiebung der Baumaßnahme über den Winter mit resultierendem Verzug der Fertigstellung) und technischen Gründen (Schnittstellen- u. Gewährleistung), würde ein Wechsel des Auftragnehmers zu einer erheblichen Störung des Bauablaufs führen. Bei einem Wechsel des Auftragnehmers ließen sich die gewährleistungstechnischen Schnittstellen nicht mehr definieren.