700-12 Spracherkennung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-12 Spracherkennung
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme eines Systems (inkl. aller notwendigen Lizenzen) zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, welches die Kriterien des Fördertatbestands 3 nach § 19 KHSFV (Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation) erfüllt.
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Lieferung, Installation; Inbetriebnahme und Wartung eines Systems zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, mit dem Endanwender (insbesondere Ärztinnen und Ärzte) bei Dokumentationstätigkeiten unterstützt werden, indem Sprache direkt und zeitgleich in Text umgewandelt wird und sprachgesteuerte Bedienungsmöglichkeiten nutzbar sind.
Die Spracherkennung soll vom ärztlichen Dienst des UKA genutzt werden, wobei im Jahr 2023/24 von 600 Nutzerinnen und Nutzern (600 Lizenzen). ausgegangen wird.
Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) behält sich vor, das Auftragsvolumen über die Laufzeit um bis zu 300 weitere Lizenzen zu den 600 Lizenzen zu erhöhen. Der Lizenzbedarf ist optional, d.h. es besteht bis zur Ausübung der Option ausdrücklich keine Abnahmeverpflichtung. Die entsprechenden Preise sind in der Anlage 12 Zuschlagskriterien verbindlich zu benennen. Die optionalen Preise für die Lizenzen fließen in die Wertung des Gesamtpreises mit ein. Es wird keine Zusicherung hinsichtlich einer Abnahme geben.
In der Vergabe wird höchster Wert auf eine integrierte Lösung in das bestehende KIS ORBIS und folglich auch in die vom Endnutzer verwendeten Software-Komponente (ORBIS-Client) beabsichtigt. Die Spracherkennung nutzt zwingend ein mit dem ORBIS-Client des Endnutzers interagierendes Mikrofon. Die nötige hohe Aufnahmequalität und der möglichst zuverlässige und wartungsarme Betrieb des Mikrofons sind von einer besonderen Abstimmung des ORBIS-Clients und der Mikrofone (z.B. hinsichtlich Software-Treiber und Firmware) abhängig, so dass eine Bereitstellung und Auswahl der Mikrofone, in den Grenzen der in Anlage 11 Muss-Kriterien dargestellten grundlegenden Anforderungen, durch den Anbieter der Spracherkennung zu erfolgen hat. Es sollen 500 Mikrofone initial angeschafft werden. Im Fall der Ausübung der Option müssen bis zu 300 weitere Mikrofone, analog zu den Lizenzen, angeboten werden.
Der Vertrag beginnt einen Monat nach Zuschlagserteilung. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 5 Jahre (60 Monate). Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Unter Laufzeit des Vertrages wird der Miet-, Wartungs- bzw. Servicevertrag verstanden, welcher verlängerbar sein muss.
Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) behält sich vor, das Auftragsvolumen über die Laufzeit um bis zu 300 weitere Lizenzen zu den 600 Lizenzen zu erhöhen. Der Lizenzbedarf ist optional, d.h. es besteht bis zur Ausübung der Option ausdrücklich keine Abnahmeverpflichtung. Die entsprechenden Preise sind in der Anlage 12 Zuschlagskriterien verbindlich zu benennen. Die optionalen Preise für die Lizenzen fließen in die Wertung des Gesamtpreises mit ein. Es wird keine Zusicherung hinsichtlich einer Abnahme geben.
In der Vergabe wird höchster Wert auf eine integrierte Lösung in das bestehende KIS ORBIS und folglich auch in die vom Endnutzer verwendeten Software-Komponente (ORBIS-Client) beabsichtigt. Die Spracherkennung nutzt zwingend ein mit dem ORBIS-Client des Endnutzers interagierendes Mikrofon. Die nötige hohe Aufnahmequalität und der möglichst zuverlässige und wartungsarme Betrieb des Mikrofons sind von einer besonderen Abstimmung des ORBIS-Clients und der Mikrofone (z.B. hinsichtlich Software-Treiber und Firmware) abhängig, so dass eine Bereitstellung und Auswahl der Mikrofone, in den Grenzen der in Anlage 11 Muss-Kriterien dargestellten grundlegenden Anforderungen, durch den Anbieter der Spracherkennung zu erfolgen hat. Es sollen 500 Mikrofone initial angeschafft werden. Im Fall der Ausübung der Option müssen bis zu 300 weitere Mikrofone, analog zu den Lizenzen, angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277743
Die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung sein.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. (§§ 124 GWB)
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Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 10.000.000, - EUR und einer Deckungssumme für Vermögensschäden von 5.000.000, - EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
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Der Bewerber ist seit mindestens drei Jahre gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung am Markt tätig.
Nachweis über eine gültige Zertifizierung für ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 / C5 (oder gleichwertig) für im Angebot erhaltene Cloud Systeme und Komponenten in Kopie vorlegen.
Erklärung über die genauen Standorte der Datenverarbeitung gemäß DSGVO. Diese müssen innerhalb der Europäischen Union liegen.
Der Auftragnehmer muss ein geeignetes Meldeprozedere an den Auftraggeber etablieren, damit der Auftraggeber in der Lage ist, seiner Meldepflicht nach § 8b Absatz 4 BSI-Gesetz nachzukommen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.