Fertignasszellen Referenznummer der Bekanntmachung: FNS-308
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fertignasszellen
Die MÜNCHENSTIFT GmbH plant im Münchner Westen die Errichtung eines Seniorinnen- und Seniorenwohn- und Pflegeheims mit einer Geschossfläche BGF von ca. 18.500 qm und insgesamt 230 Wohn- und Pflegeplätzen (202 Pflegeplätze + 28 Wohnplätzen WmS). Das Grundstück liegt an der Franz-Nißl-Straße im Stadtbezirk 23, Allach – Untermenzing.
Das Baugebiet weist eine Größe von ca. 8.100 qm auf. Es liegt derzeit brach bzw. wird als landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet. Das Gelände ist nahezu vollständig eben. Die direkte Umgebung des Baugebietes ist überwiegend durch 2–3-geschossige Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten geprägt, südöstlich des Gebietes findet sich Richtung Bahntrasse aber auch großflächige Gewerbenutzung. Im Westen schließt eine freie, landwirtschaftlich genutzte Fläche an, die sich weit Richtung Würmtal erstreckt.
München-Allach
Herstellung, Lieferung und Endpositionierung von ca. 180 Fertigbädern in Leichtbauweise, industriell vorproduziert.
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 WT nach Zugang der Aufforderung durch den AG. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 03.07.2023 zugehen.
- Fertigstellung M+W Planung: 40AT nach Aufforderung
- weitere Zwischenfristen ab Baubeginn: Einbringung Nasszellen Beginn: 166 AT, Ende: 266 AT; Positionierung Nasszellen Beginn: 297 AT, Ende: 386 AT;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland